Rechtsprechung
| BSG, 16.08.1960 - 2 RU 17/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Qualifizierung als Wegeunfall, wenn der Arbeitnehmer nicht auf dem direkten Weg zu seiner Wohnung war, sondern einen Umweg durch die Stadt gegangen ist, um sich Arbeitskleidung zu kaufen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1960, 1012
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 28.08.1964 - 2 RU 136/63 Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 150 Mai 1963 zurückgewiesen und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt: Der Weg, auf dem der Kläger verunglüekt sei, habe mit der versicherten Tätigkeit des Klägers in einem rechtlich erheblichen ursächliehen Zusammenhang gestanden, Dieser Zusammenhang sei jedenfalls nicht durch den längere Zeit dauernden Besuch des Klägers beim Arzt zur Behandlung einer von der versicherten Tätigkeit unabhängigen Erkrankung gelöst worden, Diese Auffassung stehe mit dem in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG-(Urteil vom 16° August 1960 - 2 RU 17/59 -) vertretenen Grundsatz im Einklang, daß nach einer Unterbrechung des Weges nach oder von der Arbeitsstätte der restliche Weg nur in Ausnahmefällen, und zwar nur dann außer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehe, wenn Dauer und Art der Unterbrechung auf eine endgültige Lösung des Zusammenhangs schließen ließen° Ein solcher Ausnahmefall liege hier nicht vor, Die Dauer der Unterbrechung von etwa eineinhalb Stunden reiche für die Annahme einer Lösung des Zusammenhangs nicht aus().
- LSG Hessen, 06.11.1974 - L 3 U 328/73
Wegeunfall
Es widerspräche auch natürlicher Betrachtungsweise, die Rückfahrt von seinem gesamten, auf die Arbeitsaufnahme gerichteten Verhalten zu trennen, zumal dadurch angesichts der kurzen Wegstrecke, die er auf seinem Fahrrad mit Hilfsmotor zurücklegte, nur eine kurzfristige Verzögerung der Ankunft auf der Baustelle eingetreten wäre, die von ihm glaubhaft mit "höchstens 5 Minuten" angegeben worden ist und er den von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte führenden Straßenbereich nicht zu verlassen brauchte (vgl. hierzu Urteile des BSG 2 RU 198/56, Holen eines vergessenen Spindschlüssels; und 2 RU 17/59, Kauf eines Arbeitsanzugs).
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