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| BSG, 25.02.1965 - 2 RU 180/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.09.1964 - 2 RU 145/60
Auszug aus BSG, 25.02.1965 - 2 RU 180/64
'Sie nimmt 1m wesentlichen auf des angefochdie Begrundung 'tenéâ- Urteils Bezug und weist auf die EhtScheiäungen des' f2 Senats &6m30 September 1964 - 2 RU 145/60 und 2 RU 221/60 ergebe sich, daß die gesamte Liegen; - hin; aus ihnen.Ebensowenig kann die Beklagte aus der weiteren Entscheidung des erkennenden Senats vom 39 September 1964 - 2 RU 145/60 - "eine ihr günstige Beurteilung der Rechtslage herleiten° Nach dem dieser Entscheidung zugrundelieger den Sachverhalt ywar des Versicherungssehutzcs aus;.
- BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …
Auszug aus BSG, 25.02.1965 - 2 RU 180/64
der erkennende Senat in dem Urteil vom 13, März 1956 (BSG 2, 239) befaßt° Die Grundsätze, die in diesem Urteil zur Bestimmung der Grenze des häuslichen Bereichs entwickelt werden sind, Wohnverhältnisscs. - BSG, 30.09.1964 - 2 RU 221/60
Auszug aus BSG, 25.02.1965 - 2 RU 180/64
'Sie nimmt 1m wesentlichen auf des angefochdie Begrundung 'tenéâ- Urteils Bezug und weist auf die EhtScheiäungen des' f2 Senats &6m30 September 1964 - 2 RU 145/60 und 2 RU 221/60 ergebe sich, daß die gesamte Liegen; - hin; aus ihnen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17
Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall
In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Haus um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 12, …und vom 17. Oktober 1967, a.a.O., Rn. 20; diesem Verständnis für einen Sturz auf der Außentreppe eines Wohnhauses folgend OVG Münster…, Urteil vom 24. August 2015 - 1 A 1067/14 - juris Rn. 35; s. auch VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 5. März 2014 - 12 K 5622/12 - juris Rn. 22; zur unfallversicherungsrechtlichen Rechtslage s. BSG, Urteile vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 - juris Rn. 19, …und vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 247/74 - juris Rn. 15). - BVerwG, 17.10.1967 - VI C 29.65
Rechtsmittel
An dieser schematischen Abgrenzung des häuslichen Bereichs von dem versicherungsrechtlich geschützten Bereich des Weges zur Arbeitsstätte hat das Bundessozialgericht, obwohl es im Sozialversicherungsrecht eine der DV Nr. 1 Satz 1 zu § 107 DBG (F. 1941) entsprechende Rechtsvorschrift nicht gibt, im Interesse der Rechtssicherheit im wesentlichen festgehalten (vgl. besonders BSG 11, 156; 22, 240; Urteile vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 - und vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 -). - BSG, 30.11.1982 - 2 RU 33/81 - 2 RU 221/60 - BSGE 22, 10; Urteil vom 29. Januar - 2 21/64 - SozSich 1965, 167; Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 39/64 - BSGE 22, 240; Urteil vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 - BG 1965, 314; Urteil vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 -BSGE 24, 243; Urteil vom 24. August 1966 - 2 RU 175/65 - Urteil vom 29. Februar 1968 -2 RU 99/65 - SozR Nr. 4 zu s 550nvo; Urteil vom12. Oktober1973- 2 RU167/72- SozR Nr. 25 zu S 550 RVG; Urteil vom 11. Dezember 1973 - 2 RU 29/73 - BSGE 37, 36; Urteil vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 33/76 - Urteil 133/76 '.
- BSG, 24.08.1966 - 2 RU 175/65 könne Urteile des BSG vom 30.9.1964 - 2 EU 145/60 und 2 RU 221/60 -"vom 29.1.1965 - 2 RU 21/64 - und vom 25.2.1965 - 2 RU 180/64 -)°.
- BSG, 28.07.1967 - 2 RU 214/65 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats endet der Weg von der Arbeitsstätte mit dem Durchschreiten der Außenhaustür des Gebäudes, in dem der Versicherte wohnt (BSG 29 239;… SozR 37" 52, 57 zu 5 543 RVO aF; Urteil des erkennenden Senats vom 250 Februar 1965 - 2 RU 180/64)0 Der Versicherungsschutz für Unfälle auf solchen Wegen setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nur einen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit vor- (5 543 RVG in der - hier maßgeblichen.
- BSG, 28.07.1967 - 2 RU 225/66 Zur Begründung ist uoao ausgeführt: Da die Beklagte keinen Ablehnungsbeecheid gegen den Verletzten erlassen habe? sei das Betreiben des Verfahrens durch die Klägerin nach 5 1511 EVO nicht zulässige Die hierauf zurückzuführende Klageänderung sei zulässigo Der auf @@ 15049 1510 EVO gestützte Ersatzanspruch der Klägerin sei berechtigt° Der bei== geladene Verletzte habe auf dem unfallbringenden Weg nach @ 550 RVG unter Versicherungsschutz gestandenv Der Rückweg vom Abholen des SWG sei noch nicht beendet gewesen" als sich der Unfall ereignet habe; denn der Verletzte habe in diesem Zeitpunkt die Haustur seines Mohnhcuses noch 1icht erreicht gehabt (vglo um des ese vom 250 Februar 1965 - 2 RU 180/64 " Da der Verletzte während des im vorliegenden Fall in Betracht kommenden ßezugs von SWG nicht der Meldem pflicht nach den Vorschriften nes Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitelosenversicherung (AVAVG) unterlegen habe" scheide schon deshalb die Anwendung des 3 559 Abso 1 Nr() 4 EVO aus und entfelle die'Zuständigkeit der BfArb für eine Gewährung der begehrten Unfallentschädigungo Es bleibe aber zu Aprüfen9 ob der Versicherungssehutz für den Verletzten aus anderen Gründen gegeben seio Das sei der hallo Die hierbei in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtww punkte seien in dem Urteil des Berufungsgerieh s vom 160 März 1962 (Breitho 19659 212 ff) bereits dergew legt werdeno Auszugehen sei von dem Grundsatz? daß es sich bei dem regelmäßigen Lohnempfsng des Beschäf« tigten um ein Tätigwerden handele? welches dem Betrieb des Arbeitgebers zuzurechnen sei() Nach ständiger Rechtsprechung stehe der Lohnempfang unter Versicherungw schutz? weil er Wesensbestendteil der vesicherten Tätigkeit sei und daher in einem derart inneren Zusammenhang mit der versicherten Arbeitstätigkeit stehe9 daß er ihr gleichzuerachten sei; Diese für den Lohnempfeng entwickelten Grundsätze müßten auch für den Fall des Abholens von SWG zur Annahme eines unfallgesehutzten Weges nach 55 539 Abso 1 Nr" ?; 550 RVO führeno Denn das Arbeitsverhältnis bestehe fort (@ 143 f Abs" 1 AVAVG); der SWG-Bezieher stehe also trotz der arbeitsfreien Tage nach wie vor in einem gegen Unfall versicherten Beschäftigungsverhältnis und werde als Arbeitnehmer beim Abholen des SWG tätigo Freilich sei der Anspruch auf SWG kein Lohnanspruch" ähnele vielmehr dem Kurzarbeiterunterstützungsanspruch des Arbeitnehmers gegen das Arbeitsamt (@@ 145 hp 143 l Abs° 2 AVAVG)° Doch sei von Bedeutung" daß das SWG vom Arbeitgeber an den Berechtigten auszuzahlen sei (5 145 l Abs° 4 i"V"m° @ 188 Abso 3 Satz 2 AVAVG) und darüber hinaus der Arbeitgeber die einzelnen Leistungen mit dem Arbeitsamt zu verrechnen und zur Wahrung der Rechte seiner Arbeitnehmer das Verfahren zwecks Gewährung .
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