Rechtsprechung
| BSG, 02.03.1971 - 2 RU 186/68 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Vorher festgestellter Grad - Verletztenrente - …
Diese Rechtsprechung hat der 2. Senat des BSG inzwischen geändert und in mehreren am 2. März 1971 gefällten Entscheidungen (BSG 32, 245; s. ferner die unveröffentlichten Urteile 2 RU 186/68 und 2 RU 300/68 - dieses teilweise zitiert in Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl. Kenn-Nr. 520, S. 5/6) dahin erkannt, daß eine Besserung oder Verschlimmerung von Unfallfolgen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 622 Abs. 1 RVO - ausnahmslos - nur bedeute, wenn hierdurch der Grad der MdE um mehr als 5 v.H. sinke oder sich erhöhe. - LSG Hessen, 28.06.1978 - L 3 U 1165/73
Wesentliche Änderung der Verhältnisse
Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG ist es zutreffend, daß eine wesentliche Änderung nach § 622 RVO nur dann vorliegt, wenn die MdE, die für die Feststellung der Leistung maßgebend gewesen ist, sich um mehr als 5 v.H. ändert (vgl. BSG, Urteile vom 2. März 1971 - 2 RU 39/70 - in E 32, 245; 2 RU 186/68 und 2 RU 300/68, beide unveröffentlicht). - LSG Hessen, 28.04.1971 - L 3 U 136/69 Das BSG vertritt nunmehr überzeugend die Auffassung, daß eine wesentliche Änderung im Sinne des § 622 Abs. 1 RVO nur dann vorliegt, wenn eine Änderung des MdE-Grades um mehr als 5 % eingetreten ist (vgl. Urteil vom 2.3.71, 2 RU 186/68).
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