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Rechtsprechung
   BSG, 28.06.1957 - 2 RU 188/55   

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https://dejure.org/1957,9200
BSG, 28.06.1957 - 2 RU 188/55 (https://dejure.org/1957,9200)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1957 - 2 RU 188/55 (https://dejure.org/1957,9200)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1957 - 2 RU 188/55 (https://dejure.org/1957,9200)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
    Auszug aus BSG, 28.06.1957 - 2 RU 188/55
    Die Auffassung des Vorderrichters, daß der Bescheid vom 25" April 1952 auf Grund des 5 96 in Verb" mit 5 153 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden sei, trifft nicht zuo @ 96 SGG ist9 wie auch der 50 und 80 Senat des BSG" entschieden haben9 nicht anwendbar? wenn der ändernde oder ersetzende Verwaltungsakt vor dem 310 Dezember 1953 ergangen ist (…50 Senat in SozR SGG @ 96 Bla Da 1 Nra 1 und 8; Senat vom 14020195? - 8 RV 691/55 -)0 Dies folgt insbesondere daraus, daß es eine Klagerhebung im technischen Sinne vor dem 310 Dezember 1953 nicht gab9 aber auch aus dem Fehlen einer Übergangsvorschrift, die erforderlich ge- 'wesen wäre, um Unzuträglichkeiten aus einer Kollision zwisehen 5 96 SGGund @ 1608 Abs" 1 EVO entgegenzuwirken (so auch Bayero LSG" im Bayern Amtsblo 1954 Nro 13 8° B 144 und LSGO Celle in Ns"Min.31" 1956 Repro Beilo So 38; so Ao Bayera LSG" in Sgbc 1954 3° 205 und LSGe Berlin in Breith" 1955 sa 896)".

    Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren ohne Schutze Die vom Senat vertretene Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG° zu der weitgehend auf dem Grunddes 5 96 SGS° gedanken des 5 1608 RVO beruhenden Vorschrift Nach dieser Rechtsprechung wird unter bestimmten Voraussetzungen ein während des Bérufungsverfahrens erlassener neuer Verwaltungsakt auch dann Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens, wenn die Berufung gegen den früheren Bescheid unstatthaft ist (vglr see, 4 so 24 und vom 28"5°1957 -2 RU 18/55 -)" Nach alledem hatte der rechtzeitig eingelegte, aber unstatthafte Rekurs des Klägers zur Folge, daß der Dauerrentenbescheid vom 250 April 1952 Gegenstand eines Verfahrens vor dem OVA" Hildesheim geworden ist, Ob das OVG, Lüneburg als die Stelle, die bis zum Inkrafttreten des SGG berufenz ar, über > das Rechtsmittel des Klägers zu entscheiden, das Verfahren über den Dauerrentenbescheid auf Grund des 5 1608 Abs" 2 RVO hätte an sich ziehen können, braucht nicht entschieden zu werden, weil das OVGOeine solche Maßnahmenicht getroffen hate Das Verfahren über den Dauerrentenbescheid hat demnach bis zum Inkrafttreten des SGG vor dem OVA° geschwebt und ist mit diesem Zeitpunktgemäß @ 215 Abs, 2 und 4 SGGals Klage auf das Sozialgericht Hildesheim übergegangen° Das LSG, konnte das Verfahren nicht auf Grund des 5 1608 Abs° 2 RVG an sich ziehen, weil diese Vorschrift am lolol954 durch die Neuregelung des 5 96 SGG abgelöst worden, also außer Kraft getreten ist (@ 224 Abs() 3 SGG) und eine entsprechende Übergangsvorschrift im SGGnicht enthalten ist (so auch BSGOvom 14"2"1957 " 8 RV 691/55 -)" Das LSG° hat also in unzulässiger Weise über einen anderweitig, nämlich beim SG° Hildesheim, rechtshängigen Anspruch entschiedeno Hierin liegt ein.wesentlicher Mangel des Verfahrens, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist" Die anderweitige Rechtshängigkeit ist negative Prozeßvoraussetzung; ihre Nichtbeachtung bedeutet einen in der Reuisionsinstanz fortwirkenden, dem öffentlichen Interesse Zuwiderlaufenden Verstoß gegen prozeßrechtliche Grundsätze, deren Befolgung dem Belieben der Beteiligten entzogen ist (vglc BSG, 1 so 158 und 2 So 253; Brackmann aoaaoo S" 250 w; Rosenberg a"a"O" SO 408 und 4655 Stein-Jonas SchönkewPohle a a"0" @ 274 Anmo I 2 a; Baumbach- Lauterbach, ZPO, 24" Aufl"" 5 263 Anm" 4 und @ 274 Anm° 5; ssz 160 3° 338 15437 ),.

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 18/55
    Auszug aus BSG, 28.06.1957 - 2 RU 188/55
    Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren ohne Schutze Die vom Senat vertretene Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG° zu der weitgehend auf dem Grunddes 5 96 SGS° gedanken des 5 1608 RVO beruhenden Vorschrift Nach dieser Rechtsprechung wird unter bestimmten Voraussetzungen ein während des Bérufungsverfahrens erlassener neuer Verwaltungsakt auch dann Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens, wenn die Berufung gegen den früheren Bescheid unstatthaft ist (vglr see, 4 so 24 und vom 28"5°1957 -2 RU 18/55 -)" Nach alledem hatte der rechtzeitig eingelegte, aber unstatthafte Rekurs des Klägers zur Folge, daß der Dauerrentenbescheid vom 250 April 1952 Gegenstand eines Verfahrens vor dem OVA" Hildesheim geworden ist, Ob das OVG, Lüneburg als die Stelle, die bis zum Inkrafttreten des SGG berufenz ar, über > das Rechtsmittel des Klägers zu entscheiden, das Verfahren über den Dauerrentenbescheid auf Grund des 5 1608 Abs" 2 RVO hätte an sich ziehen können, braucht nicht entschieden zu werden, weil das OVGOeine solche Maßnahmenicht getroffen hate Das Verfahren über den Dauerrentenbescheid hat demnach bis zum Inkrafttreten des SGG vor dem OVA° geschwebt und ist mit diesem Zeitpunktgemäß @ 215 Abs, 2 und 4 SGGals Klage auf das Sozialgericht Hildesheim übergegangen° Das LSG, konnte das Verfahren nicht auf Grund des 5 1608 Abs° 2 RVG an sich ziehen, weil diese Vorschrift am lolol954 durch die Neuregelung des 5 96 SGG abgelöst worden, also außer Kraft getreten ist (@ 224 Abs() 3 SGG) und eine entsprechende Übergangsvorschrift im SGGnicht enthalten ist (so auch BSGOvom 14"2"1957 " 8 RV 691/55 -)" Das LSG° hat also in unzulässiger Weise über einen anderweitig, nämlich beim SG° Hildesheim, rechtshängigen Anspruch entschiedeno Hierin liegt ein.wesentlicher Mangel des Verfahrens, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist" Die anderweitige Rechtshängigkeit ist negative Prozeßvoraussetzung; ihre Nichtbeachtung bedeutet einen in der Reuisionsinstanz fortwirkenden, dem öffentlichen Interesse Zuwiderlaufenden Verstoß gegen prozeßrechtliche Grundsätze, deren Befolgung dem Belieben der Beteiligten entzogen ist (vglc BSG, 1 so 158 und 2 So 253; Brackmann aoaaoo S" 250 w; Rosenberg a"a"O" SO 408 und 4655 Stein-Jonas SchönkewPohle a a"0" @ 274 Anmo I 2 a; Baumbach- Lauterbach, ZPO, 24" Aufl"" 5 263 Anm" 4 und @ 274 Anm° 5; ssz 160 3° 338 15437 ),.
  • LSG Hessen, 09.01.1980 - L 3 U 256/79

    MdE-Bildung; allgemeines Arbeitsfeld; Tarifgefüge; Wirbelkörperbrüche

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteile vom 25. Juni 1957 - 2 RU 188/55 - in E 5, 232; 29. April 1964 - 2 RU 155/62 - in E 21, 63; 13. Mai 1966 - 5 RKn 30/64 - in BG 1964, 35) und des Senats (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 22. September 1976 - L-3/U-790/75) kann eine Vorschädigung unter Berücksichtigung der individuellen Bemessung der verbliebenen Erwerbsfähigkeit zu einem höheren Grad der rein unfallbedingten MdE führen (…vgl. auch: Lauterbach a.a.O., Anm. 5 b zu § 581 RVO; Strauch in Soz. Vers. 1966, 180 ff.).
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