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Rechtsprechung
   BSG, 30.01.1970 - 2 RU 194/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,10683
BSG, 30.01.1970 - 2 RU 194/66 (https://dejure.org/1970,10683)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1970 - 2 RU 194/66 (https://dejure.org/1970,10683)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - 2 RU 194/66 (https://dejure.org/1970,10683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 1970, 984
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
    Auszug aus BSG, 30.01.1970 - 2 RU 194/66
    das LSG zutreffend hat, ist der Unfall jedoch durch eine Gefahr verursacht, der sich der Kläger durch eigenen Entschluß ausgesetzt und die er in diesem Sinne selbst "geschaffen" hat° Das LSG hat deshalb mit Recht geprüft, welche Folgerungen hieraus bei der rechtlichen Wertung der für den Unfall ursöchlichen Bedingungen zu ziehen sind° Auch nach der Auffassung des erkennenden Senats kann ein in hohem Maße vernunftwidriges Verhalten die Folge haben, daß die dadurch "geschaffene" Gefahr als die rechtlich allein wesentliche Ur- sache des Unfalls zu werten ist und die ursächlichen Verknüpfungen des Unfallgeschehens mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich unwesentlich in den Hintergrund treten, Wie der Senat wiederholt betont hat, ist der Begriff der "selbstgeschaffenen Gefahr" jedoch mit größter Vorsicht anzuwenden (vglo BSG 6, 164, 169; 11, 156, 157; 14, 64, 67;… SozR Nrn() 55, 55, 77 zu RVO @ 542 aF, Nr, 5 zu EVO 9 550 nF; Urteil des erkenmenden Senats vom 14, Dezember 1965 - 2 EU 8/64 =, veröffente licht in Breithaupt 1966, 854), Nach der Auffassung des er= kennenden Senats hat das LSG dem hiernach gebotenen strengen Maßstab nicht ausreichend Rechnung getragen und den Rahmen für die Anwendung des Begriffs der "selbstgeschaffenen Gefahr" zu weit gezogen, Das LSG hat zwar zutreffend ausgeführt, daß im vorliegenden Fall die mit dem Abspringen von einem fahrenden Zug in jedem Fall verbundene Gefahr insofern erhöht war, als der Zug sich zwar noch im Bereich des Bahnhofs, aber bereits außerhalb der befestigten Bahnsteige befand und der Kläger infolgedessen aus dem Abstand des Trittbretts von der Sohle des Gleisbetts auf das Schotterbett des offenen Bahnkörpers abspringen mußte° Andererseits ist aber zu berücksichtigen, daß der Zug nach den Feststellungen des LSG im Zeitpunkt des Ab8prungs mit einer Geschwindigkeit von 50 km/Std° fuhr° Auch haben sich die Vorgänge bis zum Abspringen so schnell abgespielt, daß dem Kläger kaum Zeit zu etwaigen Überlegungen geblieben sein dürfteo Der Senat vermag insbesondere auch den Ausführungen nicht zu folgen, mit denen das LSG seine Auffassung begründet hat, daß mit dem Abspringen von einem bereits in Bewegung befindlichen Zug höhere Gefahren als mit dem Aufspringen verbunden seien und das Abspringen deshalb schärfer verurteilt werden müßte (vgl. zum Abspringen von einem fahrenden Zug BVA in AN 1950, 118 Nr° 50)".
  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 24/76

    Teilbereiche des häuslichen Wirkungskreises - Arbeitstätte - Weg - Erhebliche …

    Einen solchen Versicherungsausschluß hat der 2. Senat in einem am 30. Januar 1970 entschiedenen Fall (2 RU 194/66 unveröffentlicht), in dem der Verunglückte noch im Gelände eines Bahnhofs, aber außerhalb des Bahnsteiges von einem bereits fahrenden Zug abgesprungen war, nicht angenommen.

    Damit handelte es sich im wesentlichen um eine Spontanreaktion, deren gesundheitliche Folgen nicht ohne weiteres vorauszusehen waren (vgl. Urteile vom 31. Januar 1970 - 2 RU 194/66 - (S. 7/8) und vom 20. Mai 1976 - 8 RU 134/75 - S. 11).

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 12/87

    Fahrgemeinschaft - Unterbrechung des Wegs - Ort der Tätigkeit - …

    Das BSG hat diesen Begriff nicht nur, wie die Revision dem Grunde nach nicht verkennt, eng ausgelegt und nur mit äußerster Zurückhaltung gebraucht, sondern bisher auch bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung selbst dann nicht für gegeben erachtet, wenn der Verstoß als grob fahrlässig gewertet werden kann (s dazu 28 BSG Urteil vom 30. Januar 1970 - 2 RU 194/66 -: Abspringen vom fahrenden Zug;… 3 auch die Beispiele bei Brackmann aaO S ü8ük/484 1), da nach 5 553 Satz 1 RVO ein grob fahrlässiges Herbeiführen des Unfalles den Anspruch auf Entschädigung nicht ausschließt.
  • LSG Hessen, 23.05.1979 - L 3 U 108/78

    Selbstgeschaffene erhöhte Gefahrenlage; Alkohol; Fußgänger

    Im allgemeinen wird z.B. das Auf- und Abspringen von fahrenden Eisenbahnzügen oder Straßenbahnen nicht als ein solches, den Versicherungsschutz ausschließendes grob vernunftwidriges Verhalten angesehen (…vgl. RVA, Urt. v. 2.10.1926, I a 1671.25 - in EuM 20, 83 ff; BSG, Urt. v. 30.1.1970 - 2 RU 194/66 - 28.10.1976 - 8 RU 24/76 - in …">550%20RVO%20Nr.%2021#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 550 RVO Nr. 21).
  • LSG Hessen, 22.04.1970 - L 3 U 1307/69
    Abgesehen davon, daß dieses Verbot nicht den Klägern gegenüber ausgesprochen worden war, schließt auch ein verbotswidriges Handeln als solches das Vorliegen eines Arbeitsunfalles nicht aus (vgl. Urteil des BSG 2 RU 194/66, SozR zu § 543 RVO a.F. Nr. 11).
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