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| BSG, 25.06.1964 - 2 RU 196/63 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BSG, 24.10.1956 - 2 RU 114/55
Auszug aus BSG, 25.06.1964 - 2 RU 196/63
Als die neuen Beseheide im Abstand von etwa einem Jahr erlassen wurden, schwebte das Streitverfahren über den Erstbeschcid noch° Die Rechtshängigkeit des Berufungsverfahrens wurde auch durch die unzulässige Berufung nicht in Frage gestellt (BSG 4, 24, 26). - BSG, 12.09.1963 - 4 RJ 187/62
Auszug aus BSG, 25.06.1964 - 2 RU 196/63
worden vom 12, 9"1963 - 4 RJ 187/62-)° Die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil hätte daher als unzulässig verworfen werden müssen° Die während des Berufungsverfahrens erlassenen Beseheide der Beklagten über die herabsetzung der Dauerrente seien Gegenstand des Verfahrens geworden (5 96 SGG)° Iaslâ- G hätte hierüber entscheiden müssen; da dies nicht geschehen sei, komme dem angefochtenen ; 6. - BSG, 21.10.1958 - 2 RU 81/56
Auszug aus BSG, 25.06.1964 - 2 RU 196/63
Rente nur noch um den JAV handelte (vgl° BSG 8, 164, 166; SOZR SGG @ 145 131" Da 6 Nr° 8).
- BSG, 24.02.1967 - 2 RU 164/63 Berufung davon abhängt, ob die Klägerin (Berufungsklägerin) einen wesentlichen Mangel des Verfahrens des SG gerügt hat (@ 150 Nro 2 SGG)" Das hat das LSG bejaht° Es hat als erwiesen angesehen (vgl" % 163 SGG), das SG habe die Frage der Zulassung der Berufung nicht zum Gegenstand einer Entscheidung gemacht, weil es angenommen habe, daß die Berufung bereits kraft Gesetzes zulässig sei° Es ist der Auffassung: daß infolge dieses Irrtums eine Entscheidung des Gerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der Berufung fehle, sei ein wesentli- cher Mangel im Verfahren des SG, der, da er von der Klägerin gerügt sei, die Berufung zulässig mache" Für diese Auffassung hat sich das LSG -an sich zutreffend- auf das Urteil des &, Senats des BSG vom 280 September 1961 {SozR Nr, 51 zu 5 150 SGG) berufenn Der 4, Senat hat aber diese Auffassung inzwischen aufgegeben (…Urteil vom 120 Sep" tember 1963, SozR Nr° Mo zu @ 150 SGG), nachdem er schon vorher erklärt hatte, daß er an ihr nicht festhalte, so daß der 7, Senat und der 5° Senat von der Entscheidung des 4" Senats abweichen konnten, ohne den Großen Senat anrufen zu müssen (…vgl° SozR Nr" 38 u" Nr° 39 zu 5 150 SGG)" Auch der erkennende Senat hat bereits -in einem die Revision betreffenden Fallentschieden .daß keine das Verfahren des Gerichts betreffenden Mängel vorliegen, wenn die Nichtzulas= sung des Rechtsmittels auf einem Irrtum beruht (…SozR Nr" 112 zu 5 162 SGS)° In dem -nicht veröffentlichten- Urteil Vom 25, Juni 196% -2 RU 196/63- hat sich der erkennende Senat auch für die Berufung ausdrücklich den Entscheidungen des 4", 5" und 7" Senats angeschlossen und diese Auffassung in dem die Revision betreffenden Urteil vom 31° Januar 1967 -2 RU 63/63f das zur Veröffentlichung vorgesehen ist, bestätigto Das Fehlen eines Ausspruchs über die Zulassung oder Nichtzulassung der Berufung hat nicht etwa -wie das LSG offen- 8 ".
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