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Rechtsprechung
   BSG, 28.10.1966 - 2 RU 2/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,10200
BSG, 28.10.1966 - 2 RU 2/62 (https://dejure.org/1966,10200)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1966 - 2 RU 2/62 (https://dejure.org/1966,10200)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 2/62 (https://dejure.org/1966,10200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1966, 1976
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R

    Beitragsbemessung - Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten …

    Auszug aus BSG, 28.10.1966 - 2 RU 2/62
    zelnen (BSG 129 247; 9, 222)9 hier handele es sich um einen Ausnahmefall9 wie ihn auch das BSG bei einem Kuraufenthalt für denkbar gehalten habeo Der werkärztliche Dienst habe den Eindruck gehabt" daß sich eine Grippewelle anbahne"und infolgedessen Vorbereitungen für wirksame Gegenmaßnahmen getroffen" Ein Großbetrieb müsse, um Produktionseinbußen zu vermeiden" der in ihm bestehenden besonderen Gefahr der Ansteckung entgegentreteno Dieser Ausnahmefall begründe einen rechtlich erheblichen ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis° Daß ein Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Gesundheitsschädigung bestehe, dürfte unstreitig sein" wie sich aus dem Bericht des Nordstadt-Krankenhauses, dem Befundbericht dieses Krankenhauses und den Äußerungen der Weserberglandklinik ergebeo Beim Kläger bestehe zwar eine allergische Überempfindlichkeit nicht nur gegen verschiedene Nahrungsmittel9 sondern auch gegen eine Reihe von Heilmittelnc Wenn auch die allergische Komponente fur die Erkrankung entscheidend gewesen sei, so sei doch nicht zu verkennen" daß die Wirkung der Quadro- Chintabletten wesentlichen Anteil an den schweren Lähmungserscheinungen habe und deshalb eine wesentliche Ursache für die Erkrankung des Klägers sei° Daß andere Betriébsangehörige keinen Schaden.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 10 U 3300/08
    Zutreffend ist das Sozialgericht davon ausgegangen, dass Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit ansonsten grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind und nicht schon deshalb bei ihrer Durchführung Versicherungsschutz anzuerkennen ist, weil sie zugleich der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit auch den Interessen des Unternehmens dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG…, Urteil vom 27.10.1965, 2 RU 108/63 in SozR Nr. 1 zu § 548 RVO; Urteil vom 28.10.1966, 2 RU 2/62 in SozR Nr. 75 zu § 542 a.F. RVO;… Urteil vom 31.01.1974, 2 RU 277/73 in SozR 2200 § 548 Nr. 2;… Urteil vom 26.05.1977, 2 RU 97/76 in SozR 2200 § 548 Nr. 31 und - soweit ersichtlich zuletzt - Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R in SozR 3-2200 § 548 Nr. 43).

    Dies gilt auch dann, wenn dabei betriebliche Sozialeinrichtungen, wie eine Werksambulanz in Anspruch genommen werden (BSG, Urteil vom 28.10.1966, a.a.O., vom 31.01.1974, a.a.O. …und Urteil vom 26.05.1977, a.a.O.).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die in einer Werksambulanz verabreichten Hilfeleistungen einerseits zwar den rein persönlichen Belangen des Beschäftigten zu Gute kommen - vorliegend also der Linderung oder Beseitigung von Schmerzzuständen -, andererseits aber der durch eine solche Betriebseinrichtung erzielte Erfolg verhindert, dass die Beschäftigten, wegen ihrer Unpässlichkeit oder Schmerzen ihre Arbeit nicht länger vollwertig verrichten können oder sogar vorzeitig abbrechen müssen, vielmehr mit Hilfe der Werksambulanz in die Lage gesetzt werden, ihre Gesundheitsstörungen zu überwinden und sogleich weiter zu arbeiten, ohne erst - durch Aufsuchen außerhalb des Betriebsgeländes befindlicher Stellen - mehr oder minder viel Zeit von der Arbeitsschicht zu versäumen (BSG, Urteil vom 28.10.1966, a.a.O.;… Urteil vom 31.01.1974, a.a.O.;… Urteil vom 26.05.1977, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

    Damit sind die aufgezeigten allgemeinen Vorteile, die das Unternehmen aus dem Besuch der Werksambulanz, insbesondere also die Zeitersparnis beim Aufsuchen des Klägers im Verhältnis zur Inanspruchnahme von Hilfe außerhalb des Betriebes (z.B. Hausarzt, Krankenhausambulanz), zog, an sich als ausreichend für die Herstellung eines wesentlichen betrieblichen Zusammenhangs zu erachten (BSG, Urteil vom 28.10.1966, a.a.O.;… Urteil vom 26.05.1977, a.a.O.).

    Denn diese Erwägungen (dass durch das Aufsuchen der Werksambulanz mit einem größeren Verlust an Arbeitszeit verbundene Wege erspart werden) beziehen sich - so das Bundessozialgericht ausdrücklich (Urteil vom 28.10.1966, a.a.O. …und Urteil vom 26.05.1977, a.a.O.) - ausschließlich auf den Versicherungsschutz für das Zurücklegen von Wegen während der Arbeitszeit.

    Die ärztliche Behandlung als solche ist auch in derartigen Fallgestaltungen dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzuordnen (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.1966, a.a.O., für den Fall der Verabreichung von Medikamenten durch die Werksambulanz;… Urteil vom 31.01.1974, a.a.O. zur allgemeinen Grippeschutzimpfung).

    Hierzu genügt es nicht, dass der Versicherte sich von der Werksambulanz behandeln lässt, anstatt diese Behandlung außerhalb des Betriebes zu suchen (BSG, Urteil vom 28.10.1966, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 10 U 6157/09
    Zutreffend ist das Sozialgericht davon ausgegangen, dass Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind und nicht schon deshalb bei ihrer Durchführung Versicherungsschutz anzuerkennen ist, weil sie zugleich der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit auch den Interessen des Unternehmens dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG…, Urteil vom 27.10.1965, 2 RU 108/63 in SozR Nr. 1 zu § 548 RVO; Urteil vom 28.10.1966, 2 RU 2/62 in SozR Nr. 75 zu § 542 a.F. RVO;… Urteil vom 31.01.1974, 2 RU 277/73 in SozR 2200 § 548 Nr. 2;… Urteil vom 26.05.1977, 2 RU 97/76 in SozR 2200 § 548 Nr. 31 und - soweit ersichtlich zuletzt - Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R in SozR 3-2200 § 548 Nr. 43).

    Dies gilt selbst dann, wenn dabei betriebliche Sozialeinrichtungen in Anspruch genommen werden (BSG, Urteil vom 28.10.1966, a.a.O., vom 31.01.1974, a.a.O. …und Urteil vom 26.05.1977, a.a.O.).

    Ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang zwischen therapeutischen Maßnahmen, beispielsweise in Form der Einnahme eines Medikaments und der versicherten Tätigkeit lässt sich auch nicht dadurch begründen, dass die Bekämpfung einer die Arbeitskraft bedrohenden Erkrankung nebenher auch im Interesse des Unternehmens liegt (BSG, Urteil vom 28.10.1966, 2 RU 2/62 in SozR Nr. 75 zu § 242 a.F. RVO).

  • LSG Hessen, 01.08.1973 - L 3 U 14/73
    Ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit ist auch nicht deshalb gegeben, weil das Unternehmen ein natürliches Interesse an der Gesundheit und Leistungsfähigkeit seiner Beschäftigten hat und in großzügiger Handhabung seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht von sich aus entsprechende Maßnahmen einleitet und es den Betriebsangehörigen ermöglicht, statt im Wege einer eigenen privaten Vorsorge in einer dem Unternehmen gehörenden betriebsärztlichen Einrichtung das Erforderliche für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit sich angedeihen zu lassen (vgl. BSGE 4 S. 219, 223; 9 S. 222, 226; BG 1965 S. 115;… Urt. vom 27. Oktober 1965 - 2 RU 108/63 - in SozR Nr. 1 § 548 n.F.; Urt. v. 28.10.1966 - 2 RU 2/62 in BG 1967 S. 113;… Urt. v. 4.5.1971 - 2 RU 24/70 -).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1966 (2 RU 2/62 in BG 1967, S. 113) zwar die Frage offen gelassen, ob der Versicherungsschutz dann zu gewähren ist, wenn das Unternehmen Medikamente austeilt oder Schutzimpfungen gelenkt durchführt, weil es die Auswirkungen einer gehäuft auftretenden Erkrankung auf die Arbeitsleistung im Unternehmen bekämpfen will.

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