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Rechtsprechung
   BSG, 31.10.1972 - 2 RU 2/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1864
BSG, 31.10.1972 - 2 RU 2/70 (https://dejure.org/1972,1864)
BSG, Entscheidung vom 31.10.1972 - 2 RU 2/70 (https://dejure.org/1972,1864)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 2/70 (https://dejure.org/1972,1864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 35, 32
  • NJW 1973, 391
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52

    Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz

    Auszug aus BSG, 31.10.1972 - 2 RU 2/70
    In der gemeinsamen Wohnung der Eheleute in Regensburg vollzog sich jedoch nicht nur das Eheleben beider Ehegatten, sondern auch der den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse mitbestimmende soziale Kontakt der Eheleute zu anderen Personen (s. BGHZ 7, 104, 107).
  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 127/59
    Auszug aus BSG, 31.10.1972 - 2 RU 2/70
    Deshalb haben Rechtsprechung und Schrifttum Art. und Ausstattung der Wohnräume am Beschäftigungsort als ein Indiz für oder gegebenenfalls gegen den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse an diesem Ort gewertet (vgl. BSG 17, 270, 273; 20, 110, 112;… BSG SozR Nr. 17 und 24 zu § 543 RVO aF;… Brackmann aaO S. 486 k und l mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 29.06.1966 - 2 RU 63/62

    Familienwohnung - Unehelichkeit der gemeinsam Wohnenden - Erforderlichkeit der …

    Auszug aus BSG, 31.10.1972 - 2 RU 2/70
    Wesentlich ist vielmehr die tatsächliche Gestaltung der Lebensverhältnisse des Versicherten im Einzelfall (BSG 25, 93, 95).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 16/02 R

    Wegeunfall - Tatbestandsmerkmal - ständige Familienwohnung - Unterkunft - …

    Bei einem verheirateten Versicherten zB befindet sich daher der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse im Allgemeinen an dem Ort, an dem sich der Ehepartner und - gegebenenfalls - die gemeinsamen Kinder nicht nur vorübergehend aufhalten (BSGE 35, 32, 33 = SozR Nr. 21 zu § 550 RVO;… BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 13 mwN); allerdings wird durch § 550 Abs. 3 RVO ein Familienverhältnis im Sinne des bürgerlichen Rechts oder entsprechender Normen nicht vorausgesetzt (…vgl BSGE 17, 270, 271 = SozR Nr. 38 zu § 543 RVO aF;… BSGE 20, 110, 111 = SozR Nr. 48 zu § 543 RVO aF;… BSGE 25, 93, 96 = SozR Nr. 60 zu § 543 RVO aF).

    So kann beispielsweise die Gestaltung der Wohnverhältnisse (Größe des Wohnraums, Einrichtung, Anzahl der Wohnungsnutzer etc) darüber Auskunft geben, ob eine "ständige Familienwohnung" vorliegt oder nicht (BSGE 35, 32, 34 = SozR Nr. 21 zu § 550 RVO).

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 28/95

    Vorübergehende Verlagerung der Familienwohnung iS. von § 550 Abs. 3 RVO

    Die Beurteilung, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse des Versicherten zur Unfallzeit (BSGE 35, 32, 33).

    Bei einem verheirateten Versicherten befindet sich der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse im allgemeinen an dem Ort, an dem sich der Ehepartner und - ggf - die gemeinsamen Kinder nicht nur vorübergehend aufhalten (BSGE 35, 32, 33; BSG Beschluß vom 20. November 1989 - 2 BU 18/89 - HV-Info 1990, 781, 783;… Brackmann aaO, S 485w; KassKomm-Ricke, § 550 RVO RdNr 48).

  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 2 U 308/09

    Familienwohnung Wegeunfall

    So kann beispielsweise die Gestaltung der Wohnverhältnisse (Größe des Wohnraums, Einrichtung, Anzahl der Wohnungsnutzer etc.: BSGE 35, 32, 34) darüber Auskunft geben, ob eine ständige Familienwohnung vorliegt oder nicht.

    Sie müssen ergeben, dass zur Zeit des Unfalls tatsächlich ein wesentlicher Teil des privaten Lebens dort entfaltet wurde, wo die Familienwohnung angenommen werden soll (BSGE 35, 32 zu § 543 RVO a.F.).

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