Rechtsprechung
| BSG, 31.10.1972 - 2 RU 2/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verheirateter Versicherter - Familienwohnung - Mittelpunkt der Lebensverhältnisse - Gemeinsame Wohnung - Kinder in anderer Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 35, 32
- NJW 1973, 391
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52
Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz
Auszug aus BSG, 31.10.1972 - 2 RU 2/70
In der gemeinsamen Wohnung der Eheleute in Regensburg vollzog sich jedoch nicht nur das Eheleben beider Ehegatten, sondern auch der den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse mitbestimmende soziale Kontakt der Eheleute zu anderen Personen (s. BGHZ 7, 104, 107). - BSG, 30.08.1962 - 2 RU 127/59
Auszug aus BSG, 31.10.1972 - 2 RU 2/70
Deshalb haben Rechtsprechung und Schrifttum Art. und Ausstattung der Wohnräume am Beschäftigungsort als ein Indiz für oder gegebenenfalls gegen den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse an diesem Ort gewertet (vgl. BSG 17, 270, 273; 20, 110, 112;… BSG SozR Nr. 17 und 24 zu § 543 RVO aF;… Brackmann aaO S. 486 k und l mit weiteren Nachweisen). - BSG, 29.06.1966 - 2 RU 63/62
Familienwohnung - Unehelichkeit der gemeinsam Wohnenden - Erforderlichkeit der …
Auszug aus BSG, 31.10.1972 - 2 RU 2/70
Wesentlich ist vielmehr die tatsächliche Gestaltung der Lebensverhältnisse des Versicherten im Einzelfall (BSG 25, 93, 95).
- BSG, 10.10.2002 - B 2 U 16/02 R
Wegeunfall - Tatbestandsmerkmal - ständige Familienwohnung - Unterkunft - …
Bei einem verheirateten Versicherten zB befindet sich daher der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse im Allgemeinen an dem Ort, an dem sich der Ehepartner und - gegebenenfalls - die gemeinsamen Kinder nicht nur vorübergehend aufhalten (BSGE 35, 32, 33 = SozR Nr. 21 zu § 550 RVO;… BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 13 mwN); allerdings wird durch § 550 Abs. 3 RVO ein Familienverhältnis im Sinne des bürgerlichen Rechts oder entsprechender Normen nicht vorausgesetzt (…vgl BSGE 17, 270, 271 = SozR Nr. 38 zu § 543 RVO aF;… BSGE 20, 110, 111 = SozR Nr. 48 zu § 543 RVO aF;… BSGE 25, 93, 96 = SozR Nr. 60 zu § 543 RVO aF).So kann beispielsweise die Gestaltung der Wohnverhältnisse (Größe des Wohnraums, Einrichtung, Anzahl der Wohnungsnutzer etc) darüber Auskunft geben, ob eine "ständige Familienwohnung" vorliegt oder nicht (BSGE 35, 32, 34 = SozR Nr. 21 zu § 550 RVO).
- BSG, 31.05.1996 - 2 RU 28/95
Vorübergehende Verlagerung der Familienwohnung iS. von § 550 Abs. 3 RVO
Die Beurteilung, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse des Versicherten zur Unfallzeit (BSGE 35, 32, 33).Bei einem verheirateten Versicherten befindet sich der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse im allgemeinen an dem Ort, an dem sich der Ehepartner und - ggf - die gemeinsamen Kinder nicht nur vorübergehend aufhalten (BSGE 35, 32, 33; BSG Beschluß vom 20. November 1989 - 2 BU 18/89 - HV-Info 1990, 781, 783;… Brackmann aaO, S 485w; KassKomm-Ricke, § 550 RVO RdNr 48).
- LSG Bayern, 07.05.2014 - L 2 U 308/09
Familienwohnung Wegeunfall
So kann beispielsweise die Gestaltung der Wohnverhältnisse (Größe des Wohnraums, Einrichtung, Anzahl der Wohnungsnutzer etc.: BSGE 35, 32, 34) darüber Auskunft geben, ob eine ständige Familienwohnung vorliegt oder nicht.Sie müssen ergeben, dass zur Zeit des Unfalls tatsächlich ein wesentlicher Teil des privaten Lebens dort entfaltet wurde, wo die Familienwohnung angenommen werden soll (BSGE 35, 32 zu § 543 RVO a.F.).
- BSG, 04.11.1981 - 2 RU 33/80 Nach den von der Rechtsprechung zu dem Begriff "Familienwohnung" entwickelten Grundsätzen muß die Wohnung den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bilden (RVA EuM A9, 1&0; BSGE 1, 171, 175; 2, 78, 80; 5, 165, 166; 17, 270, 271; 20, 110, 111; 25, 93, 95; 35, 32, 33; 37, 98, 99;… SozR 2200 5 550 Nrn 31 und 3A; BSG USK 72217, 73108; Breith.
Wenn auch der Zweck des Gesetzes nicht gebietet, den Begriff Unterkunft mit der Vorstellung eines behelfsmäßigen Unterkommens zu verbinden (vgl BSGE 20, 110, 113; USK 73108), so ist der Gesetzgeber jedoch in 5 550 Abs. 5 BVD von der Lebenserfahrung ausgegangen, daß im Mittelpunkt der Lebensverhältnisse im Regelfalle auch die besseren Wohnverhältnisse gegeben sein werden (vgl BSGE 35, 32, 34).
Diese Angabe betraf auch die Verhältnisse zur Unfallzeit, auf die es für die Entscheidung der Streitsache ankommt (vgl BSGE 2, 78, 81; 35, 32, 33; BSG USK 72217, 73108, 74108; BSG Urteile vom 31. Oktober 1972 2 RU 137/70 und 2 RU 56/72 - unveröffentlicht).
- BSG, 30.03.1982 - 2 RU 53/80 Die Beurteilung der Frage, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zur Unfallzeit (BSGE 2, 78, 81; 35, 32, 33; BSG USK 72217, 73108 und 74108; BSG Urteile vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 56/72 - und vom 4. November 1981 - 2 RU 33/80 - unveröffentlicht).
Andererseits kann die Tatsache, daß dem Versicherten am Ort der Tätigkeit nur ein dürftig ausgestattetes Zimmer zur Verfügung steht, auch auf Umständen beruhen, unter denen alleinstehende Arbeitnehmer häufig ihr außerberufliches Leben einrichten müssen, die aber für die versicherungsrechtliche Beurteilung unerheblich sind, wie zB Mangel an möblierten Zimmern am Arbeitsort, Sparsamkeit im Wohnungsaufwand" um Anschaffungen zu ermöglichen (vgl BSGE 35, 32, 34;… SozR Nr. 17 zu S 543 RVG aF;… Brackmann aaO S 485 v).
Für den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse mitbestimmend sind entgegen der Auffassung der Revision die sozialen Kontakte des Versicherten zu anderen Personen (BGHZ 7, 104, 107; BSGE 35, 32, 34; BSG USK 72217; BSG Urteile vom 31. Oktober 1972 -2 RU 137/70 und 2 RU 56/72 - unveröffentlicht).
- LSG Hessen, 11.04.1973 - L 3 U 1067/71 Hierbei ist von Bedeutung, welche Absicht mit dem Aufenthalt eines Ehepartners außerhalb der gemeinsamen Wohnung verbunden ist (vgl. BSG, Breithaupt a.a.O. und die Urteile vom 31.10.1972 zu den Aktenzeichen 2 RU 2/70, 2 RU 56/70 und 2 RU 137/70, mitgeteilt in SGb 1972 S. 484 und 485 Nr. 6 und 7).
Rn. 22 Das Bundessozialgericht hat ebenfalls bei dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalten den Versicherungsschutz niemals unter dem Gesichtspunkt des Territorialprinzips verneint; es hat ihn nicht einmal erwähnt (vgl. BSG Urteile vom 31.10.1972, 2 RU 2/70, 56/72, 93/72 und 137/70).
Insbesondere hat die Rechtsfrage, ob bei Familienheimfahrten ausländischer Arbeitnehmer das Territorialprinzip anzuwenden ist, keine grundsätzliche Bedeutung mehr, nachdem das Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen vom 31.10.1972 (a.a.O.) zur gleichen Rechtsfrage diesen Gesichtspunkt nicht einmal für erwähnenswert befunden hat.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2005 - L 15 U 100/04
Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Anwendbarkeit …
Bei einem verheirateten Versichterten befindet sich daher der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse im Allgemeinen an dem Ort, an dem sich der Ehepartner aufhält (BSGE 35, 32, 33;… BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 13, Urteil des BSG vom 10.10.2002 - B 2 U 16/02 R -). - BSG, 31.10.1972 - 2 RU 93/72 Familienangehörigen bétrafen (vglo Urt° des erkennenden Senats Oktober 4972 -'2 RU 2/70 Veröffent- vom 51" -, zur.
erlaubnis oder aus anderen Gründen -'in seine Heimat zurückkehren wollte (vgl° 2 RU 2/70)" Es sind zwar auch sozioloenrü gische und psychologische Gegebenhbétbnn zu berücksichtigen, die auf eine Beibehaltung der inneren Verbundenheit mit der Wohnung hindeuten° Der von der Revision elterlichen.
- LSG Hessen, 24.09.2019 - L 3 U 156/16
Versterben eines bosnischen Staatsangehörigen nach einem Wegeunfall in …
Bei Verheirateten liegt die Familienwohnung in der Regel am ständigen Aufenthaltsort des Ehegatten (BSGE 35, 32 = SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF = NJW 1973, 391). - BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/89 Maßgebend ist dabei die tatsächliche Lebensgestaltung des Versicherten im Unfallzeitpunkt (BSGE 35, 32, 33), zu denen insbesondere auch die soziologischen und psychologischen Gegebenheiten gehören (BSGE 25, 93, 95).
- LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 U 4269/08
- BSG, 28.07.1983 - 2 RU 19/83
- BSG, 29.04.1982 - 2 RU 44/81
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