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Rechtsprechung
   BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5067
BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91 (https://dejure.org/1991,5067)
BSG, Entscheidung vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 (https://dejure.org/1991,5067)
BSG, Entscheidung vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 (https://dejure.org/1991,5067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten für einen …

    Auszug aus BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91
    Der dem Verletzten erteilte Ablehnungsbescheid vom 25. November 1986 steht dem Erstattungsanspruch der Klägerin gegen den Beklagten nicht entgegen, weil der Leistungsanspruch des Verletzten vom Erstattungsanspruch der Krankenkasse wesensverschieden ist, wie schon das LSG zutreffend erkannt und der Senat in seinem Urteil vom 30. April 1991 (2 RU 78/90) näher ausgeführt hat.

    Sie sind nicht als die Erfüllung gesellschaftlicher nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Verwandten, Verschwägerten, Freunden oder Nachbarn typisch und üblich sind und denen nachzukommen deshalb - nach Art und Umfang unterschiedlich - erwartet werden kann (s BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 sowie das Urteil des Senats vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -).

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen …

    Auszug aus BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91
    Sie sind nicht als die Erfüllung gesellschaftlicher nicht rechtlicher Verpflichtungen anzusehen, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Verwandten, Verschwägerten, Freunden oder Nachbarn typisch und üblich sind und denen nachzukommen deshalb - nach Art und Umfang unterschiedlich - erwartet werden kann (s BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 sowie das Urteil des Senats vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91
    Zu Recht haben die Vorinstanzen auch entschieden, daß die Mithilfe des Verletzten bei diesen Bauarbeiten iS des § 657 Abs. 1 Nr. 7 RVO, die die Zuständigkeit des Beklagten begründen, nicht wesentlich durch seine besonderen familiären Beziehungen zu der Ehefrau des Bauherrn und damit auch zu diesem selbst geprägt gewesen sind (s BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134).
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - …

    Die hier zu beurteilende Verrichtung könnte auch über den Umfang dessen hinausgehen, was aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen üblicherweise erwartet und geleistet wird (vgl auch BSG vom 30.4.1991 - 2 RU 78/90; BSG vom 21.8.1991 - 2 RU 2/91)..
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter

    Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist aber nicht gegeben, wenn die unter Verwandten vorgenommene Gefälligkeitshandlung im wesentlichen durch die familiären Beziehungen zwischen den Verwandten geprägt ist (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; BSG Urteil vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234;… Brackmann/Wiester, aaO, § 2 RdNr 855 ff).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige - …

    Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iS des § 539 Abs. 2 RVO liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG vor, wenn eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden kann, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (s BSGE 57, 91;… BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8, 15, 16;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43, 49, 55, 66, 108, 134, jeweils mwN; sowie die Urteile des Senates vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234, 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -, 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -, 27. März 1990 - 2 RU 32/89 -, 25. Oktober 1989 - 2 RU 14/89 - HV-Info 1990, 372, 1. März 1989 - 2 RU 40/88 - HV-Info 1989, 1025, 30. Mai 1988 - 2 RU 81/87 - HV-Info 1988, 1629;… sowie Brackmann aaO S 475m ff;… Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 RVO Anm 99;… Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennz 302 S 1; KassKomm/Ricke, § 539 RVO RdNr 108 ff) Ein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO ist bereits ausgeschlossen, wenn eine Person im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses als oder wie ein Unternehmer tätig wird (zuletzt Urteile des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - HV-Info 1993, S 301 und 2 RU 49/91;… …">539%20Nr.%2016#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 RVO jeweils mwN).

    Der Senat hat hierzu in einzelnen Entscheidungen Tätigkeiten von vergleichbarer Dauer und Schwierigkeit (Streichen eines überstehenden Daches mit Imprägniermittel, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 - dreitägiger Neuanstrich eines Hauses mit Aufbau eines Schnellgerüstes, Urteil vom 21. August 1991, aaO) als nicht mehr familienhaft geprägt betrachtet.

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist aber nicht gegeben, wenn die unter Verwandten vorgenommene Gefälligkeitshandlung im wesentlichen durch die familiären Beziehungen zwischen den Verwandten geprägt ist (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; BSG Urteil vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234).
  • LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter; …

    Daher übernahm der Geübtere das Anbringen des Seils am Baum (BSG, Urteil vom 26.10.1978 - 8 RU 14/78 -, zitiert nach Juris, Rdnr.23; BSG, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, zitiert nach Juris, Rdnr.18; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99

    Abgrenzung arbeitnehmerähnliche/unternehmerähnliche Tätigkeit; …

    Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist aber nicht gegeben, wenn die unter Verwandten vor genommene Gefälligkeitshandlung im wesentlichen durch die familiären Beziehungen zwischen den Verwandten geprägt ist (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; BSG, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234;… Brackmann/Wiester a.a.O., § 2 Rdnr. 855 ff.).

    In dem vom BSG am 21.08.1991 - 2 RU 2/91 - entschiedenen Fall ist Versicherungsschutz eines Verletzten, der in seiner Freizeit einem Bauherrn, dessen Ehefrau als Schwester seiner Ehefrau seine Schwägerin war - insofern lag also die gleiche familiäre Konstellation vor wie im vorliegenden Fall - beim Anstreichen des Hauses geholfen hatte, Versicherungsschutz bejaht worden, weil seine Mithilfe arbeitnehmerähnlich gestaltet und nicht wesentlich durch seine besonderen familiären Beziehungen geprägt gewesen sei.

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91

    Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung bei einer unter Mithilfe von …

    Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist aber nicht gegeben, wenn die unter Verwandten vorgenommene Gefälligkeitshandlung im wesentlichen durch die familiären Beziehungen zwischen den Verwandten geprägt ist (…BSG SozR aaO; BSG, Urteil vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 -HV-Info 1991, 2234).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - …

    Rn. 25 Zwar hat das BSG in Unfallversicherungssachen (zuletzt Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R) in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung (zuletzt Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2011 - L 2 U 10/10 - Juris; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, Urteil vom 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R -, Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R; anders: BSG, Urteil vom 23.06.1993 - 9/9a RV 35/91 - zur Vermeidung des Doppelbezuges von Sozialleistungen mit anerkannter Bindungswirkung von Leistungsbescheiden nach Grund und Höhe; BSG-Urteil vom 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R - zum Sozialhilfeträger bei Prozessstandschaft, wenn dieser Bescheide gegenüber dem Versicherten hat bestandskräftig werden lassen; BSG-Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R, BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 15/90 - zur Tatbestandswirkung einer Statusentscheidung; ausdrücklich offengelassen: BSG-Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92) die Auffassung vertreten, dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegensteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2000 - L 17 U 91/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente; Versicherungsschutz für …

    Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist aber nicht gegeben, wenn die unter Verwandten vorgenommene Gefälligkeitshandlung im wesentlichen durch die familiäre Beziehung zwischen den Verwandten geprägt ist (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; BSG, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 - = HV-Info 1991 2234;… Brackmann/Wiester, a.a.O. Rdnr. 855).
  • LSG Hessen, 20.12.2001 - L 3 U 159/01
    Beim Fehlen derartiger enger Beziehungen hat das BSG vergleichbare Arbeiten nicht mehr der familienhaften Mithilfe zugerechnet (Urteile des BSG vom 30. April 1991 - Az.: 2 RU 78/90 - und vom 21. August 1991 - Az.: 2 RU 2/91 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2006 - L 15 U 8/04

    Streit um die Anerkennung eines Unfalls beim Sortieren und Verpacken von …

  • LSG Bayern, 08.11.2006 - L 2 U 150/05

    Nachweis des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Umfang der Leistungsverpflichtung …

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2018 - L 3 U 4257/17
  • LSG Niedersachsen, 28.05.1991 - L 3 U 281/89

    Unfallversicherung; Abgrenzung; Gefälligkeitsleistung; Onkel; Schornsteinfeger; …

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