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| BSG, 25.08.1965 - 2 RU 206/61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BSG, 31.05.1978 - 5 RJ 76/76
Rentenbescheid - Bindungswirkung - Umfang - Rentenhöhe - Veränderung - Absehen …
Auszug aus BSG, 25.08.1965 - 2 RU 206/61
Anders verhält es sich mit der Revisionsrüge, aus dem Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem LSG sei nicht' ersichtlich, daß die vom Sachverständigen Dr° Hänä:h£â- i selbst niedergeschriebene Äußerung den Beteiligten vorgelesen oder zur Durchsicht vorgelegt werden sei° Wenn ein Sachverständiger mündliche Ausführungen selbst im Termin auch noch schriftlich niederlegt und der Schriftführer dieses Schriftstück als Anlage zum Protokoll nimmt, muß diese Anlage den Beteiligten (% 69 SGG) vorgelesen oder zur Durchsicht vorgelegt und von ihnen genehmigt werden; ist aus dem Protokoll nicht ersichtlich, das dies geschehen ist, so leidet das Verfahren an einem wesentlichen Mangel (…vgl° SozR SGG @ 422 Nr° 4 und 6)° Im Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem LSG am 6° Oktober 4960 fehlt der nach 5 462 Satz 2 ZPO erforderliche Vermerka Die Revision hat somit zutreffend einen Verstoß des LSG gegen % 422 Abs° 5 SGG in Verbindung mit 5 462 ZPO gerügt° Diese Rüge wird nicht durch den Hinweis der Beklagten auf EUR 464 ZPO entkräftet; diese Vorschrift gilt zwar allgemein gemäß 5 422 Abs° 5 SGG auch im Verfahren vor dem LSG entsprechend, ist hier jedoch nicht anwendbar, weil das Urteil des LSG die Äußerung des Sachverständigen Dr° Häniniiäi 6 nicht inhaltlich zusammenhängend wiedergibt (vgl° BSG 46, 236)" Auch eine Heranziehung des % 295 ZPO kommt nicht in Betracht;.
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - L 29 AS 2004/11
Abgrenzung von Verfahrensmangel und materiellem Fehler; Beweiswürdigungsfehler …
Das durch § 122 SGG in Verbindung mit § 162 Abs. 1 ZPO vorgeschriebene Verfahren der Verlesung bzw. des Abspielens der vorläufigen Aufzeichnung und Genehmigung von Protokollerklärungen soll lediglich Gewähr für die Richtigkeit des Protokolls bieten und damit seine Beweiskraft untermauern, ist aber nicht im Sinne eines zwingenden Formerfordernisses zu verstehen (BSG, Urteile vom 31. Januar 1963, 9 RV 962/61 und vom 12. März 1981, 11 RA 52/80; Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 5. April 1989, IVb ZR 26/88 sowie Beschlüsse vom 18. Januar 1984, IVb ZB 53/83 und vom 4. Juli 2007, XII ZB 14/07; Bundesfinanzhof [BFH]), Beschluss vom 15. Juli 2010, VIII B 90/09; Bundesarbeitsgericht [BAG], Beschluss vom 5. Januar 1987, 5 AS 11/86; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 2. November 2010, 2 B 8/10, alle zitiert nach juris [a. A. noch: BSG, Urteile vom 24. Februar 1964, 2 RU 141/66 und vom 25. August 1965, 2 RU 206/61, alle zitiert nach juris]).
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