Rechtsprechung
| BSG, 23.09.1997 - 2 RU 21/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Verwendung des sog. Flächenwertmaßstabs als Grundlage der Beitragsveranlagung - Bemessung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Unfallversicherung; Beitragsberechnung bei landwirtschaftlichen Unternehmen
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95
Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für …
Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 RU 21/96
Sollte die Revision jedoch mit ihrem Vorbringen meinen, die aufgrund des Einigungsvertrages getroffene Verteilung der Unfallast sei rechtlich zu beanstanden, ist dem der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1996 (2 RU 17/95 - BSGE 79, 23) entgegengetreten. - BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91
Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort
Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 RU 21/96
Das SG und das LSG sind zutreffend davon ausgegangen, daß auch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Bemessung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert ein anderer angemessener Maßstab iS des § 803 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) ist (BSGE 54, 243; 68, 123) [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]. - BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90
Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 RU 21/96
Das SG und das LSG sind zutreffend davon ausgegangen, daß auch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Bemessung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert ein anderer angemessener Maßstab iS des § 803 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) ist (BSGE 54, 243; 68, 123) [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]. - BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert
Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 RU 21/96
Das SG und das LSG sind zutreffend davon ausgegangen, daß auch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Bemessung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert ein anderer angemessener Maßstab iS des § 803 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) ist (BSGE 54, 243; 68, 123) [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91].
- LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
Höhe der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Aufbringung der …
Diese Rechtsprechung habe das BSG in seinem Urteil vom 23.09.1997 (2 RU 21/96), in dem es sich erneut mit der Rechtmäßigkeit des Flächenwertbeitragsmaßstabes als Beitragsberechnungsgrundlage in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung habe befassen müssen, bestätigt und darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber den Flächenwert im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des BSG ausdrücklich als eine der möglichen Beitragsberechnungsgrundlagen im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) aufgeführt habe.Sie habe sich gemäß § 816 RVO dafür entscheiden dürfen, den Beitrag nach dem Flächenwert festzusetzen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 23.09.1997 - 2 RU 21/96).
Der Satzungsgeber habe wegen der Altlasten aus einer Zeit, in der die landwirtschaftlichen Großbetriebe noch lohnintensiver gearbeitet hätten, für entsprechende Zeiträume bis zu einer ausreichenden Minderung dieser Altlasten eine höhere Beitragsbelastung beibehalten dürfen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89; Urteil vom 23.09.1997 - 2 RU 21/96).
Im Hinblick u.a. auf die neue gesetzliche Regelung hat das BSG in seinen Urteilen vom 23.09.1997 (2 RU 21/96 - HVBG-Info 1997, 3097) und vom 20.02.2001 (B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152) an seiner Rechtsprechung und ihrer Begründung festgehalten.
- BSG, 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R
Flächenwert als Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Im Hinblick ua auf die neue gesetzliche Regelung hat der Senat in seinem Urteil vom 23. September 1997 - 2 RU 21/96 - (HVBG-Info 1997, 3097) nach erneuter Prüfung an seiner Rechtsprechung und ihrer Begründung festgehalten.Hinsichtlich des zuletzt genannten Grundrechts hat dies der Senat in den oben aufgeführten Urteilen unter den verschiedenen Aspekten, die auch im vorliegenden Fall in Betracht kommen, bereits ausdrücklich verneint (…s BSGE 54, 243, 247= SozR 2200 § 803 Nr. 2;… BSGE 68, 123, 124 f = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2; Urteil vom 23. September 1997 - 2 RU 21/96 - aaO).
- BSG, 26.06.2014 - B 2 U 12/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsermäßigung - land- und …
Hierbei gilt, dass dieselbe Beitragshöhe für gleich große Betriebe im jeweiligen örtlichen Bereich bei unterschiedlicher Wirtschaftsweise und unterschiedlichem Personaleinsatz sowie die höhere Beitragspflicht großer im Verhältnis zu kleinen Unternehmen eine Folge der in diesem Rahmen zulässigen typisierenden Regelung ist (…s dazu ua BSG vom 25.1.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244 = SozR 2200 § 803 Nr. 2; BSG vom 27.11.1986 - 2 RU 53/85 - HV-Info 1987, 728;… BSG vom 24.1.1991 - 2 RU 32/90 - BSGE 68, 123 = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2; BSG vom 23.9.1997 - 2 RU 21/96 - HVBG-Info 1997, 3097).
- BSG, 25.08.1999 - B 2 U 157/99 B
Bezeichnung der Divergenz bei der Auslegung von Vorschriften alten Rechts
Jedenfalls hat sie nicht hinreichend begründet, daß sich die genannte Rechtsprechung (…BSGE 38, 21 = SozR 2200 § 543 Nr. 1; Urteil vom 23. September 1997 - 2 RU 21/96) auf die Auslegung von Vorschriften des Dritten Buchs der Reichsversicherungsordnung bezog, während das angefochtene Urteil des LSG den § 185 SGB VII und damit eine Vorschrift des am 1. Januar 1997 in Kraft getretenen neuen Rechts auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung auslegt. - LSG Bayern, 30.06.2005 - L 4 KR 119/02
Beitragsbemessung in der Krankenversicherung der Landwirte (KVdL); Pflicht zur …
Hinsichtlich des zuletzt genannten Grundrechts hat das BSG bei vorliegender Konstellation bereits in früheren Entscheidungen einen Verfassungsverstoß verneint (BSGE 54, 243, 247; BSGE 68, 123, 124; Urteil vom 23.09.1997 - 2 RU 21/96 - HVBG - Info 1997, 3097). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - L 22 U 15/08 Im Hinblick u. a. auf die neue gesetzliche Regelung hat der Senat in seinem Urteil vom 23. September 1997 2 RU 21/96 (HVBG Info 1997, 3097) nach erneuter Prüfung an seiner Rechtsprechung und ihrer Begründung festgehalten.
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