Rechtsprechung
| BSG, 30.09.1964 - 2 RU 221/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 22, 10
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …
Auszug aus BSG, 30.09.1964 - 2 RU 221/60
Die Entwicklung der Rechtsprechung über die Abgrenzung des häuslichen Bereichs sei in BSG 2, 239 näher dargelegt.Mit der Abgrenzung des Bereichs, der hiernach für Beginn und Ende des nach § 543 aF RVO versicherten Wegs im Regelfall maßgebend ist, hat sich der erkennende Senat im Urteil vom 13. März 1956 (BSG 2, 239) auseinandergesetzt, auf das im einzelnen verwiesen wird.
- BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56
Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …
Auszug aus BSG, 30.09.1964 - 2 RU 221/60
Dem steht nicht entgegen, daß der Versicherte u.U. auch in seinem persönlichen Lebensbereich Strecken zurücklegen muß, um den Weg zur Arbeit antreten oder nach dem Heimweg endgültig zur beliebigen Verwendung seiner Freizeit übergehen zu können; denn innerhalb des persönlichen Lebensbereichs treten die ursächlichen Beziehungen, die zwischen dem Zurücklegen von Wegstrecken und der versicherten Arbeitstätigkeit bestehen, in der Regel gegenüber den ursächlichen Beziehungen zum unversicherten persönlichen Leben als rechtlich unwesentlich in den Hintergrund (vgl. auch das zu einem Unfall innerhalb eines Gebäudes, in dem sich Wohnräume und Betriebsräume befinden, ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1960, BSG 11, 267).
- LSG Hessen, 14.05.1975 - L 3 U 552/74
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Beginn …
Rn. 19 In seinem Urteil vom 30. September 1964 (2 RU 221/60) vertrat das BSG die Ansicht, das Urteil 2 RU 124/54 beziehe sich "auf die in städtischen Miethäusern mit abgeschlossenen Stockwerkswohnungen üblichen Verhältnisse" und versagte den Versicherungsschutz in einem Falle, in dem der Versicherte nach der Rückkehr von der Arbeitsstätte zunächst sein Fahrrad in einem Holzschuppen aufbewahren wollte und dabei verunglückt war, mit der Begründung, der Unfall habe sich in einem seiner ausschließlichen Verfügungsberechtigung zuzurechnenden Bereich und nicht mehr beim Zurücklegen des Weges von der Arbeitsstätte abgespielt.Das Urteil 2 RU 221/60 enthält keine überzeugende Begründung für die hiervon abweichende Ansicht.
Wenn in dem Urteil 2 RU 39/64 ausgeführt wird: "In solchen Fällen - wie in 2 RU 221/60 - ist der häusliche Bereich aufgespalten und trotz Fehlens eines unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs rechtlich als einheitlicher häuslicher Bereich zu behandeln", so erfolgt damit eine Ausdehnung des häuslichen Bereichs auf Garagen, die erst nach Durchschreiten einer Außentür des Wohngebäudes zu erreichen sind.
In diesem Falle war die Garage - ähnlich wie der Holzschuppen in 2 RU 221/60 - räumlich vom Wohnhaus des Versicherten auf dessen Grundstück seitlich nach innen versetzt.
In den Gründen ist das BSG - ohne es ausdrücklich zuzugeben - erkennbar von seinen Entscheidungen 2 RU 221/60 und 2 RU 45/65 abgerückt.
- BSG, 27.10.1976 - 2 RU 247/74
Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten des …
Der erkennende Senat hat dies jedoch noch nicht entschieden (vgl. BSG 22, 10, 12).Damit hat die von dem Gesichtsinsbesondere punkt der Rechtssicherheit geprägte Rechtsprechung des erkennenden Senats an den früher verwendeten Abgrenzungskriterien der baulichen Verbundenheit der Garage mit dem Wohngebäude (siehe die Ausführungen in BozR Nr. 4 zu 550 RVO in Bezug auf BSG 24, 243) oder der Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit des Versicherten über die zum Abstellen des Fahrzeuges benutzten Räumlichkeiten (BSG 22, 10, 12; BG 1965, 114) nicht mehr festgehalten.
Dies schließt nunmehr in aller Regel auch aus, in dem vom Wohngebäude nicht unmittelbar zugänglicuen Raum zum Abstellen des für den Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit als Transportmittel benutzten Fahrzeuges auch nur einen Teilbereich eines gespaltenen häuslichen Bereichs zu sehen (so noch im Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 - in Bezug auf BSG 22, 10; zum häuslichen Teilbereich vgl. BSG 19, 257).
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - L 9 U 3031/10 Der erkennende Senat hat dies jedoch noch nicht entschieden (vgl. BSG 22, 10, 12).
Damit hat die insbesondere von dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit geprägte Rechtsprechung des erkennenden Senats an den früher verwendeten Abgrenzungskriterien der baulichen Verbundenheit der Garage mit dem Wohngebäude (…siehe die Ausführungen in SozR Nr. 4 zu § 550 RVO in Bezug auf BSG 24, 243) oder der Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit des Versicherten über die zum Abstellen des Fahrzeuges genutzten Räumlichkeiten (BSG 22, 10, 12; BG 1965, 114) nicht mehr festgehalten.
Dies schließt nunmehr in aller Regel auch aus, in dem vom Wohngebäude nicht unmittelbar zugänglichen Raum zum Abstellen des für den Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit als Transportmittel benutzten Fahrzeuges auch nur einen Teilbereich eines gespaltenen häuslichen Bereichs zu sehen (so noch im Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 - in Bezug auf BSG 22, 10; zum häuslichen Teilbereich vgl. BSG 19, 257).
- BSG, 27.10.1976 - 2 RU 133/75 Der erkennende Senat hat dies jedoch noch nicht entschieden (vgl. BSG 22, 10, 12).
der baulichen Verbundenheit der Garage mit dem Wohngebäude (…siehe die Ausführungen in SozR Nr. 4 zu 5 550 RVG in Bezug auf BSG 24, 245) oder der Nutzungse und Verfügungsmöglichkeit des Versicherten über die zum Abstellen des Fahrzeuges genutzten Räumlichkeiten (BSG 22, 10, 12; BG 1965, 114) nicht mehr festgehalten.
Dies schließt nunmehr in aller Regel auch aus, in dem vom Wohngebäude nicht unmittelbar zugänglichen Raum zum Abstellen des für den Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit als Transportmittel benutzten Fahrzeuges auch nur einen Teilbereich eines gespaltenen häuslichen Bereiche zu sehen (so noch im Urteil vom 29. {anuar 1965 - 2 RU 21/64 - in Bezug auf BSG 22, 10; zum häuslichen Teilbereich vgl. BSG 19, 257).
- BSG, 27.10.1976 - 2 RU 33/76 Der erkennende Senat hat dies jedoch noch nicht entschieden (vgl. BSG 22, 10, 12).
Der erkennende Senat hat dies in seiner neueren Rechtsprechung schon mehrfach herausgestellt und zur Begründung darauf hingewiesen, daß eine zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges benutzte Garage nicht zum unversicherten häuslichen Bereich gehört, mag die Garage sich im Kellergeschoß des Wohnhauses befinden, aber von dort nicht direkt, sondern erst nach Durchschreiten der Außentür des Wohngebäudes zu erreichen sein oder vom Wohnhaus getrennt liegen (…BSG 57, 56, 58, SozR Nr. 4 zu 5 550 RVG)? Damit hat die insbesondere von dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit geprägte Rechtsprechung des erkennenden Senats an den früher verwendeten Abgrenzungskriterien der baulichen Verbundenheit der Garage mit dem Wohngebäude (…siehe die Ausführungen in SozR Nr. 4 zu 5 550 RVO in Bezug auf BSG 24, 245) oder der Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit des Versicherten über die zum Abstellen des Fahrzeuges benutzten Räumlichkeiten (BSG 22, 10, 12; BG 1965, 114) nicht mehr festgehalten.
Dies schließt nunmehr in aller Regel auch aus, in dem vom Wohngebäude nicht unmittelbar zugänglichen Raum zum Abstellen des für den Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit als Transportmittel benutzten Fahrzeuges auch nur einen Teilbereich eines gespaltenen häuslichen Bereichs zu sehen (so noch im Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 - in Bezug auf BSG 22, 10; zum häuslichen Teilbereich vgl. BSG 19, 257).
- BSG, 30.11.1982 - 2 RU 33/81 - 2 RU 221/60 - BSGE 22, 10; Urteil vom 29. Januar - 2 21/64 - SozSich 1965, 167; Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 39/64 - BSGE 22, 240; Urteil vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 - BG 1965, 314; Urteil vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 -BSGE 24, 243; Urteil vom 24. August 1966 - 2 RU 175/65 - Urteil vom 29. Februar 1968 -2 RU 99/65 - SozR Nr. 4 zu s 550nvo; Urteil vom12. Oktober1973- 2 RU167/72- SozR Nr. 25 zu S 550 RVG; Urteil vom 11. Dezember 1973 - 2 RU 29/73 - BSGE 37, 36; Urteil vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 33/76 - Urteil 133/76 '.
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.04.2009 - L 6 U 15/05 Bei dieser auf objektive Merkmale gegründeten klaren Grenzziehung zur Bestimmung des unversicherten räumlichen Bereichs des Versicherten hat sich das BSG seit Jahrzehnten ausschlaggebend von dem Streben nach Rechtssicherheit, Vermeidung von Beweisschwierigkeiten sowie möglichst einheitlicher Rechtsauslegung leiten lassen (ständige Rechtsprechung, siehe nur Urteil vom 13. März 1956 - 2 RU 124/54 - BSGE 2, 239; Urteil vom 30. September 1964 - 2 RU 221/60 - BSGE 22, 10 oder Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15, m.w.N.).
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07 Bei dieser auf objektive Merkmale gegründeten klaren Grenzziehung zwischen dem versicherten Teil und dem unversicherten Teil des Weges hat sich das BSG neben der der gesetzlichen Unfallversicherung zu Grunde liegenden Haftung des Unternehmers für Betriebsgefahren in Verbindung mit seiner Haftungsfreistellung seit Jahrzehnten ausschlaggebend von dem Streben nach Rechtssicherheit, Vermeidung von Beweisschwierigkeiten sowie möglichst einheitlicher Rechtsauslegung leiten lassen und keine Ausnahme zugelassen (ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 13. März 1956 - 2 RU 124/54 - BSGE 2, 239; Urteil vom 30. September 1964 - 2 RU 221/60 - BSGE 22, 10 oder Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15, m.w.N.;… Urteile vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 und B 2 U 1/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 21).
- BSG, 29.01.1965 - 2 RU 21/64 keine ins Gewicht fallenden ursächlichen Beziehungen zur bevorstehenden versicherten Arbeitstätigkeit (vgl° das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 30. September 1964, 2 RU 221/60)°.
- BSG, 24.08.1966 - 2 RU 175/65 könne Urteile des BSG vom 30.9.1964 - 2 EU 145/60 und 2 RU 221/60 -"vom 29.1.1965 - 2 RU 21/64 - und vom 25.2.1965 - 2 RU 180/64 -)°.
- BSG, 25.02.1965 - 2 RU 180/64
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".