Rechtsprechung
| BSG, 30.11.1972 - 2 RU 23/71 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87
Schadensersatz des Unternehmers für Verursachung eines Arbeitsunfalls bei …
Im Hinblick auf eine am Wortlaut des § 725 Abs. 2 Satz 1 RVO a. F. ausgerichtete einschränkende Auslegung des den Berufsgenossenschaften eingeräumten Regelungsumfangs zum Erlaß von Beitragssatzungen durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. die Urteile vom 30. November 1972 - AZ. 2 RU 43/71 - BSGE 35, 74 f., und AZ. 2 RU 23/71 sowie das Urteil vom 31. Oktober 1972 - AZ. 2 RU 85/69) hat der Gesetzgeber die Vorschrift durch § 15 Nr. 5 des Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl 1, 1373) neu gefaßt, "um der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung den Spielraum zu verschaffen, den sie braucht, um das jeweils geeignetste Verfahren zu entwickeln, was im Einzelfall auch ein Festhalten an dem bislang bewährten Verfahren bedeuten kann« (BT-Drucksache 7/4951 S. 8 Buchstabe d). - BSG, 27.06.1974 - 2 RU 39/72
Rechtsverordnung - Erforderlichkeit - Feuerwehr-Unfallkasse - Versicherungsträger …
insbesondere auf eine sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes hinzuwirken (BSG 357 74, 77; Urteil des 2° Senats des BSG vom 300 November 1972 - 2 RU 23/71;… Lauterbach aaO Anmo 8 und 1 zu 5 725)° 9 712 RVG, der seit der Einführung der RVG vom 19° Juli 1911 bis zum Inkrafttreten des UVHG im wesentlichen unverändert gegelten hat, wie auch seine Vorgänger (5 49 Abs° 6 GUVG" @ 28 Abso 5 Satz 3 UVG von'1884), überließen es zudem der freien Selbstbestimmung des UV-Trägers" daß Unternehmern Beitragszuschläge auferlegt oder Nachlässe bewilligt wobei dies Berücksichtigung der.
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