Rechtsprechung
| BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BSG, 29.04.1982 - 2 RU 19/82
Auszug aus BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
- L 7 U wegen unterlassener Beiladung der jetzigen Beklagten aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zu- rückverwiesen worden war (Urteil vom 28. April 1982 - 2 RU 19/82), hat das LSG im zweiten Berufungsverfahren die jetzige Beigeladene antragsgemäß verurteilt, dem Kläger über den 28. November 1978 hinaus Verletztenrente nach einer MdB um 10 vH (…Urteil vom 16.1982.Jeder der Unfallversicherungsträger ist jedoch zur Gewährung einer Rente nach einer MdB um wenigstens 10 vH nur dann verpflichtet, wenn und solange der von dem anderen Versicherungsträger zu entschädigende Arbeitsunfall eine MdB um wenigstens 10 vH hinterlassen hat (BSG aaO
; BSG Urteil vom 29. April 1982 -2 RU 19/82-). - BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84
Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis …
Auszug aus BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
Selbst wenn ungeachtet der näher dargelegten besonderen rechtlichen Struktur des % 581 Abs. 3 EVO sich die Rechtskraftwirkung des Urteils über die von der jetzigen Beigeladenen zu zahlenden Teilrente trotz der hierfür zugleich zu treffenden Feststellung der MdE aus dem von der damaligen Beigeladenen und jetzigen Beklagten zu entschädigenden Arbeitsunfall vom 5. März 195" nicht auf diese Feststellung erstrecken würde, wäre aus den das Urteil des 1. Senats des BSG vom 22. Mai 1985 (BSGE 58, 119, 126) tragenden Erwägungen die jetzige Beklagte an die Feststellung des LSG über die Höhe der MdE wegen der Folgen des Arbeitsunfalles gebunden. - BSG, 17.12.1974 - 9 RV 76/74
Gewährung von Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen - Endrundgehalt der …
Auszug aus BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
- um auf die von der Revision zitierte Entscheidung des BSG vom 17. Dezember 1974 (BSGE 39, 14, 18) einzugehen - zu dem sich aus "den festgestellten Tatsachen und der angewandten Rechtsnorm" ergebenden "Subsumtionsschluß als Ganzes", den die Rechtskraft des Urteils vom 16. Dezember 1982 ergreift. - BSG, 29.01.1971 - 2 RU 154/68
Geminderte Erwerbsfähigkeit - Minderungsgrad - Unfallrente - Rentenbeginn - …
Auszug aus BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
Über diese Voraussetzungen war im Urteil vom 16. Dezember 1982 nicht zu befinden, da es im Rahmen des % 581 Abs. 3 RVO nicht darauf ankommt, daß für den anderen Arbeitsunfall eine Rente gezahlt wird (s BSGE 32, 191, 193;… Brackmann aaO S 570 m). - BSG, 30.07.1968 - 2 RU 79/67
Auszug aus BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
währen würde vom 30, Juli - 2 RU 79/67;.
- BSG, 20.03.2007 - B 2 U 21/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Stützrente - Aufhebung - …
Diese enge Verknüpfung zwischen den Stützrenten wird auch dadurch deutlich, dass der für den ersten Versicherungsfall zuständige Unfallversicherungsträger zu dem Rechtsstreit wegen der Stützrente aus dem zweiten Versicherungsfall notwendig beizuladen ist, wenn hinsichtlich des ersten Versicherungsfalls keine Festsetzung der MdE durch den zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgt ist, weil die Entscheidung über die sich wechselseitig bedingenden Stützrenten nur einheitlich ergehen kann (BSG vom 29. April 1982 - 2 RU 19/82 - BSG vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 -). - BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93
Unfallversicherungsträger - Entzug einer Verletztenrente - Stützrententatbestand
Der Senat hat bereits entschieden, daß der Anspruch auf Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) derartige Besonderheiten aufweist, daß er dem Grunde, dh dem Gegenstand nach wesentlich von demjenigen nach § 581 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) verschieden ist (Urteil des Senats vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - in HV-Info 1986, 841; s auch BSG Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - in HV-Info 1993, 1304), auch wenn für beide gleichermaßen § 580 Reichsversicherungsordnung (RVO) gilt (BSGE 32, 191, 193).Aus den gesamten Erwägungen ist auch ersichtlich, daß die Auffassung des Senats nicht im Widerspruch zu seinem Urteil vom 28. Februar 1986 (aaO) und dem Urteil des 8. Senats des BSG vom 18. März 1993 (…aaO) steht, in denen neben der besonderen rechtlichen Gestaltung der Voraussetzungen für die kleinen Renten auch die notwendige einheitliche Entscheidung über die (kleine) Verletztenrente und die Folgen anderer Arbeitsunfälle oder zu berücksichtigenden Unfälle iS des § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) betont ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2003 - L 9 U 183/01
Anspruch auf Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen …
Die MdE ist allein danach zu bemessen, in welchem Ausmaß das Leistungsvermögen des Verletzten durch den einzelnen Unfall gemindert worden ist, was auch dann gilt, wenn durch mehrere Unfälle dasselbe Organ getroffen wird (vgl. BSG, Urteile v. 14. November 1984 - 9b RU 58/83 und v. 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - und v. 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - mit jeweils weiteren Nachweisen).Entgegen der Auffassung des Berufungsklägers hat der vorliegende Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung; denn das BSG hat die von dem Berufungskläger aufgeworfene Rechtsfrage bereits durch die o.g. Urteile vom 14. November 1984 (9b RU 98/83), 28. Februar 1996 (2 RU 23/84) und vom 18. März 1993 ( 8 RKnU 4/92) entschieden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - L 15 U 601/19
Gewährung einer Verletztenrente aufgrund der bei einem Versicherten anerkannten …
Der prozessuale Streitgegenstandsbegriff wird dementsprechend materiellrechtlich ergänzt, um die gesetzliche Vorgabe einer einheitlichen Entscheidung über die in Betracht kommenden Stützrententatbestände zu erfüllen (zum Ganzen BSG…, Urteil vom 27.06.1984 - 9b RU 76/83 -, juris Rn. 10 ff.; Urteil vom 28.02.1986 - 2 RU 23/84 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92 -, juris Rn. 19 ff.;… Urteil vom 13.10.1993 - 2 RU 5/93 -, juris Rn. 20 ff.;… vgl. auch zuletzt Urteil vom 20.03.2007 - B 2 U 21/06 R -, juris Rn. 13). - LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2008 - L 3 U 308/07
Mehrere Arbeitsunfälle; Verletztenrente; Stützrenten; Zurückverweisung; fehlende …
Die Entscheidung, dass die MdE wegen der Folgen der beiden Arbeitsunfälle jeweils 10 v. H. beträgt und deshalb Rente zur Entschädigung des Arbeitsunfalls zu gewähren ist, gehört vielmehr zu dem sich aus den festgestellten Tatsachen und der angewandten Rechtsnorm ergebenden Subsumtionsschluss als Ganzes (so BSG, Urteil vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - m. w. N., zitiert nach juris). - SG Stuttgart, 30.08.2005 - S 1 U 6015/03
Einschätzung der MdE bei Berufskrankheit Nr. 2108 BKV
So ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 28.02.1986, 2 RU 23/84) Gegenstand eines Streites über die Gewährung von Stützrenten aus zwei Arbeitsunfällen (bzw. Unfällen oder Entschädigungsfällen) jeweils mit einer MdE unter 20 v.H. nicht jeweils die Gewährung einer Teilrente allein, sondern den Gegenstand des Streites bilden letztlich beide Stützrenten, da beide Renten hinsichtlich der Feststellung der MdE untrennbar verbunden sind. - SG Neuruppin, 20.04.2011 - S 19 U 159/08
Gewährung von Stützrenten aus zwei Arbeitsunfällen jeweils mit einer MdE unter 20 …
Die Entscheidung, dass die MdE wegen der Folgen der beiden Arbeitsunfälle jeweils 10 v. H. beträgt und deshalb Rente zur Entschädigung des Arbeitsunfalls zu gewähren ist, gehört vielmehr zu dem sich aus den festgestellten Tatsachen und der angewandten Rechtsnorm ergebenden Subsumtionsschluss als Ganzes (so BSG, Urteil vom 28.02.1986 - 2 RU 23/84 - m. w. N.; zu alldem LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.07.2008 - L 3 U 308/07). - BSG, 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92
Anspruch auf Verletztenrente wegen verschiedener Berufskrankheiten - Zulässigkeit …
Vielmehr wird für jeden Arbeitsunfall von den - ggfs verschiedenen - Unfallversicherungsträgern die Teilrente entsprechend dem jeweiligen Grad der MdE gesondert festgestellt (vgl hierzu im einzelnen und ausführlich das Urteil des BSG vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 -). - LSG Baden-Württemberg, 26.02.2008 - L 9 U 3125/06 Dem trägt die Rechtsprechung des BSG dadurch Rechnung, dass bei der Prüfung, ob die Folgen des in Betracht kommenden anderen Arbeitsunfalls die Erwerbsfähigkeit um wenigstens 10 vH mindern, nicht der Vomhundertsatz einer früheren Feststellung, sondern zur Zeit des Beginns der Verletztenrente noch bestehende Grad der MdE zugrunde zu legen ist (Urteil des BSG vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - JURIS mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".