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Rechtsprechung
   BSG, 25.08.1971 - 2 RU 235/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,10456
BSG, 25.08.1971 - 2 RU 235/68 (https://dejure.org/1971,10456)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1971 - 2 RU 235/68 (https://dejure.org/1971,10456)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1971 - 2 RU 235/68 (https://dejure.org/1971,10456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 20/65

    Entziehung vorläufiger Rente - Dauerrentenfeststellung - Wirksamkeitszeitpunkt …

    Auszug aus BSG, 25.08.1971 - 2 RU 235/68
    die Zeit vom 47° Februar 4966 bis zum 54° Dezember 4966 gewährt, sondern darüber hinaus ausdrücklich die Weitergewährung einer Rente für die Folgezeit abgelehnt habe, betreffe der angefochtene Bescheid nicht ausschließlich die Gewährung einer Rente für die Vergangenheit, sondern außer- Bdem die negative Feststellung einer Rente für die Zukunft (Hinweis auf BSG 24, 36)° Eine solche ablehnende Feststellung falle unter den Begriff der "Gewährung von Renten" im Sinne des 5 4569 a Abs" 4 Nr° 4 RVO" Demzufolge hätte der Bescheid nach 5 4569 b EVO in Verbindung mit 5 54 der Satzung der Beklagten vom Rentenausschuß erlassen werden müssen° Über den Rentenanspruch des Klägers sei somit, da 5 .
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Abgrenzung - Zusicherung - …

    Diese Folge tritt vielmehr nur dann ein, wenn dieser schwerwiegende Mangel auch offenkundig ist, wie es inzwischen § 40 Abs. 1 SGB X allgemein voraussetzt (…vgl BSGE 24, 162, 165 ff = SozR aaO;… BSGE 58, 63, 65 = SozR 1300 § 45 Nr. 16; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 238/66 - = Breith 1970, 580; BSG, Urteil vom 25. August 1971 - 2 RU 235/68 - = SGb 1971, 393; BSG, Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 72/87 - = HV-Info 1988, 1601).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - L 3 R 738/12
    Rn. 25 Der Senat hat somit auch im Fall einer - unterstellten - formellen Fehlerhaftigkeit die materielle Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide zu prüfen, denn ein Verwaltungsakt, der nicht nichtig ist, darf nicht allein deshalb aufgehoben werden, weil er unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen ist (BSG, Urteil vom 25.08.1971, Az: 2 RU 235/68).
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