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Rechtsprechung
   BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1594
BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66 (https://dejure.org/1969,1594)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1969 - 2 RU 238/66 (https://dejure.org/1969,1594)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 238/66 (https://dejure.org/1969,1594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Einbeziehung in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung - Prozessstandschaft eines Unternehmers, der sich auf die Haftungspriviligierung im gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beruft - Bindungswirkung von Bescheiden des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1147
  • VersR 1970, 542
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • RG, 31.01.1938 - V 105/37

    1. Gilt der Satz ausnahmslos, daß im Falle der notwendigen Streitgenossenschaft …

    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66
    In diesem Fall der notwendigen Streitgenossenschaft, der auch hier vorliegt, hatte die Zurücknahme der Revision durch H. nicht die Folge, daß gegen den Willen der Firma T. das Revisionsverfahren beendet worden ist (RVA, EuM 26, 41; RGZ 157, 33, 38; Wieczorek, Komm. zur ZPO, Anm. B IV c 3 zu, § 62).

    Da das streitige Rechtsverhältnis gegenüber den Streitgenossen aber nur einheitlich festgestellt werden kann, führt dies dazu, daß H. nach § 74 SGG, § 62 Abs. 2 ZPO Beteiligter des von der Firma T. weiterbetriebenen Revisionsverfahrens geworden ist (…Rosenberg, aaO, § 95 III 3 c;… Wieczorek., aaO, B IV c 4; Stein/Jonas/Pohle, Komm. zur ZPO, Anm. VI 2 Abs. 3 zu § 62: RGZ 96, 48, 52; 157, 33, 38).

  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66
    Ob der Beamte, der diese beiden Schreiben unterzeichnet hat, zu der darin getroffenen Entscheidung befugt gewesen ist, ist für diese Frage ebensowenig rechtlich bedeutsam wie der Umstand, daß diese Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten (BSG 24, 162, 165).

    Im Unterschied zu der vom erkennenden Senat früher entschiedenen Streitsache (BSG 24, 162, 165 ff), in der statt des Rentenausschusses der Geschäftsführer des Versicherungsträgers, also eine nicht von jeder Feststellung einer Entschädigung an Versicherte ausgeschlossene Person, die Entscheidung getroffen hatte, handelt es sich hier allerdings um einen rangniederen Beamten des Unfallversicherungsträgers.

  • BSG, 26.07.1963 - 2 RU 16/62

    Zum Umfang des Versicherungsschutzes auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte - …

    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66
    Senats (vgl. dessen Urteile vom 21.9.1960 - 2 RU 12/60 - und vom 26.7.1963 - 2 RU 16/62 - im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des RVA, RVO-Mitgliederkomm., 2 Aufl., Band I. S. 136, Anm. 5 zu § 1511) sind die Krankenkasse, welche die Rechte statt des Verletzten geltend macht, und dieser notwendige Streitgenossen, weil das Streitverhältnis ihnen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden kann (§ 74 SGG, § 62 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO- 1. Alternative).
  • BSG, 21.09.1960 - 2 RU 12/60
    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66
    Senats (vgl. dessen Urteile vom 21.9.1960 - 2 RU 12/60 - und vom 26.7.1963 - 2 RU 16/62 - im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des RVA, RVO-Mitgliederkomm., 2 Aufl., Band I. S. 136, Anm. 5 zu § 1511) sind die Krankenkasse, welche die Rechte statt des Verletzten geltend macht, und dieser notwendige Streitgenossen, weil das Streitverhältnis ihnen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden kann (§ 74 SGG, § 62 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO- 1. Alternative).
  • RG, 21.05.1919 - V 323/15

    1. Genügt bei einer Nichtigkeitsklage wegen mangelnder gesetzlicher Vertretung …

    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66
    Da das streitige Rechtsverhältnis gegenüber den Streitgenossen aber nur einheitlich festgestellt werden kann, führt dies dazu, daß H. nach § 74 SGG, § 62 Abs. 2 ZPO Beteiligter des von der Firma T. weiterbetriebenen Revisionsverfahrens geworden ist (…Rosenberg, aaO, § 95 III 3 c;… Wieczorek., aaO, B IV c 4; Stein/Jonas/Pohle, Komm. zur ZPO, Anm. VI 2 Abs. 3 zu § 62: RGZ 96, 48, 52; 157, 33, 38).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66
    Die Firma T. nimmt in diesem Rechtsstreit nicht eigene Rechte, sondern im Wege der Prozeßstandschaft die Rechte des Verletzten gegen die Beklagte wahr (BSG 5, 168, 170).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis - …

    Rn. 25 Dem steht das Urteil des BSG vom 18.12.1969 (2 RU 238/66 - SozR Nr. 1 zu § 639 RVO) nicht entgegen.
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Abgrenzung - Zusicherung - …

    Diese Folge tritt vielmehr nur dann ein, wenn dieser schwerwiegende Mangel auch offenkundig ist, wie es inzwischen § 40 Abs. 1 SGB X allgemein voraussetzt (…vgl BSGE 24, 162, 165 ff = SozR aaO;… BSGE 58, 63, 65 = SozR 1300 § 45 Nr. 16; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 238/66 - = Breith 1970, 580; BSG, Urteil vom 25. August 1971 - 2 RU 235/68 - = SGb 1971, 393; BSG, Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 72/87 - = HV-Info 1988, 1601).

    Auch ein aufmerksamer und verständiger Bürger konnte nicht ohne weiteres erkennen, daß der Geschäftsführer der Beklagten durch einen in seinem Auftrag handelnden rangniederen Mitarbeiter (vgl dazu BSG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 238/66 - = Breith 1970, 580, 582) mit dem Verwaltungsakt vom 14. November 1991 seine Befugnisse erheblich überschritten hatte.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Berufung - Fehlen der …

    Vielmehr muss unverzüglich das entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden (vgl. Ricke in Kasseler Kommentar, SGB VII § 109 RdNr. 6; Nehls in Hauck SGB VII K § 109 RdNr. 9) - gegebenenfalls vorsorglich während des Laufs der Rechtsmittelfrist, für den Fall, dass der Berechtigte nicht von seinem Rechtsmittel Gebrauch macht (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1968 - 2 RU 238/66, SozR Nr. 1 zu § 639 RVO)-.
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