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| BSG, 30.08.1963 - 2 RU 243/61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1963, 1291
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer - …
Er hat nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles einen Aufenthalt an dem anderen Ort von etwa ein bis zwei Stunden als erheblich angesehen, so etwa bei einem der Fahrt zur Arbeitsstätte vorangegangenem (eigenwirtschaftlichen) Aufsuchen einer Wäscherei mit einstündigem Aufenthalt (…SozR Nr. 32 zu § 543 RVO aF), einem Aufenthalt auf einem Laubengrundstück von 1 1/2 Stunden (Urteil vom 30. August 1963 - 2 RU 243/61 = VdKMitt 1963, 458), einem etwa zwei Stunden dauernden Besuchsaufenthalt bei Angehörigen (…BSGE 22, 60 SozR Nr. 54 zu § 543 RVO aF) und einem Gaststättenbesuch von etwa 1 1/4 Stunden (Urteil vom 18. Oktober 1984 - 2 RU 22/84 = HV-Info 1984, Nr. 20, S 13). - BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63
Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit …
Das Vorhaben des Klägers bei der Zurücklegung des Weges und dessen Zielrichtung waren daher geeignet, den für die Begründung der Entschädigungspflicht der Beklagten erforderlichen ursächlichen Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufnahme der versicherten Tätigkeit herzustellen (…vgl. BSG SozR Nr. 46 zu RVO § 543 aF und Urteil des BSG vom 30. August 1963 - 2 RU 243/61 -). - BSG, 19.10.1982 - 2 RU 52/81 Der erkennende Senat hat nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles einen Aufenthalt von etwa ein bis zwei Stunden als erheblich angesehen (BSGE 22, 60 f;… SozR Nr. 32 zu S 543 RVO aF; Urteile vom 30. August 1963 - 2 RU 243/61 - und vom 20. April 1978 - 2 RU 1/77 -).
- BSG, 29.01.1965 - 2 RU 209/63 Sie pflichtet den Ausführungen des angefochtenen Urteils bei und trägt unter Bezug auf die Entscheidungen des erkennenden Sents vom 27° April 1961 in SozR Nr° 32 zu 5 543 RVGaF und vom 30° August 1963 - 2 RU 243/61 - vor: Der zum Unfall führende Weg der Klägerin sei weder richtungsmäßig noch nach der Verkehrsanschauung ein Rückweg von der Wohnung der Eltern der Klägerin gewesen° II Die Revision der Beklagten ist zulässig" Sie hatte auch Erfolge Das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Klägerin mit dem Unterbringen ihrer beiden aufsichtsbedürftigen Kinder bei ihren Eltern für die Dauer ihrer beruflichen Arbeitszeit eine ihrem privaten, unversicherten Lebensbereich zuzurechnende Tätigkeit verrichtet hate In diesem Sinne hat der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundessozialgerichts (BSG) vorgesehenen Urteil vom 50" September 1964 - 2 RU 161/60 - bereits entschieden° Dort ist ausgeführt" daß es an dem für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung wesentlichen ursächlichen Zusammenhang zwischen einem zur Unterbringung der Kinder während der Arbeitszeit unternommenen Weg und der versicherten Arbeitstätigkeit fehlt, auch wenn ohne eine ausreichende Betreuung der Kinder eine gleichzeitige Arbeitstätigkeit der Eltern nicht möglich wäre° Obwohl sich die Klägerin am Unfalltag von ihrer Wohnung aus nicht auf dem nächsten Weg zu ihrer Arbeitsstätte begeben konnte$ weil sie ihre Kinder in der abseits dieses Weges gelegenen Wohnung ihrer Eltern unterbringen mußte9 hat das LSG dem Umstand, daß der Zweck dieses längeren Weges unternehmensfremd war, keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen° Es hat vielmehr angenommen9 daß es sich bei diesem Weg um zwei dem Ziel und Zweck nach verschiedene Wegteile gehandelt habe9 von denen der erste Teil mit dem Erreichen der Wohnung der Eltern beendet gewesen und der zweite Teil dort begonnen worden sei" Diese Auffassung und die daraus hergeleitete Schlußfolgerung des LSG" die Klägerin habe beim Eintritt des Unfalls unter 5".
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