Rechtsprechung
| BSG, 27.10.1965 - 2 RU 247/62 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
Auszug aus BSG, 27.10.1965 - 2 RU 247/62
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSG 16, 1) steht eine betriebssportliche Betätigung dann nicht unter Versicherungs- .Das LSG hat zutreffend angenommen, daß es sich hier um einen besonders festgesetzten Wettkampf und nicht um einen - nach der Rechtsprechung des Senats unter bestimmten Vorausset2ungen unfallgeschützten (BSG 16, 1, 5) - regelmäßig wiederkehrenden Ausgleichssport innerhalb eines im wesentlichen gleichbleibenden Kreises von beteiligten Unternehmen gehandelt hat° Der Sportunfall des Klägers ist daher kein Arbeitsunfall im Sinne des 3. Buches der EVO°.
- BSG, 02.06.1959 - 2 RU 221/56
Auszug aus BSG, 27.10.1965 - 2 RU 247/62
Nach dieser Vorschrift ist - ebenso wie schon nach @ 2 des Fremd- und Auslandsrentengesetzes vom 7. August 1953 (BSG 10, 56, 59), an dessen Stelle mit Wirkung vom 1. Januar 1959 das EEG getreten ist - u.a. Voraussetzung für die Gewährung einer Entschädigung, daß der Verletzte bei einem Arbeitsunfall im Sinne des 3. Buches der EVO verunglückt ist (…Jantz/Zweng/Eicher, Das neue Fremd-und Auslandsrentenrecht, 2. Auflage S."21; Hoernigk/Jahn/Wickenhagen, FRG, S. 94).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2014 - L 4 U 208/13
Streit um die Anerkennung eines Schulunfalls in Kasachstan im Jahre 1964 als …
Sieht letztere aber für den konkreten Unfall keinen Versicherungstatbestand vor, kann ein Verletzter nicht allein deshalb eine Fremdrente erhalten, weil er für den von ihm erlittenen Unfall eine Rente des Vertreibungslandes bezogen hat (…vgl. BSG Urteil vom 17.10.1990 - 2 RU 3/90 - juris Rn. 16 m.w.N.; Urteil vom 27.10.1965 - 2 RU 247/62 - juris Rn. 15;… Hoernigk/Jahn/Wickenhagen, a.a.O., 106/6). - BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90 Allein dieser Umstand, daß dem Kläger wegen der Folgen seines Sportunfalls in der DDR eine Unfallrente gewährt wurde, vermag jedoch einen Anspruch nach dem FRG nicht zu begründen (s BSG Urteil vom 27. Oktober 1965 - 2 RU 247/62 - BG 1966, 361; Baumeister in SGB-SozVers-GesKomm, Art. 1 § 5 FRG Anm 6b).
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