Rechtsprechung
| BSG, 29.01.1971 - 2 RU 253/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unfallversicherungsschutz - Gewerkschaftsmitglieder - Versammlungsteilnahme - Gewerkschaftsfachgruppenversammlung
Wird zitiert von ...
- SG Detmold, 11.09.2018 - S 14 U 359/17
Unfall eines Personalratsmitglieds auf dem Rückweg von einem Gewerkschaftstreffen …
In seiner Entscheidung vom 30.01.1970 -Az. 2 RU 197/67- hat es hierzu ausgeführt, der innere ursächliche Zusammenhang sei davon abhängig, dass auf gewerkschaftlichen Veranstaltungen fachliche Fragen behandelt oder diskutiert werden, deren Erörterung sich auf die Interessen des Betriebes auswirken; dabei sei eine aktive Mitwirkung des einzelnen Teilnehmers an der Gestaltung der Versammlungsprogramme nicht erforderlich, vielmehr genüge die bloße Anwesenheit, wenn mit ihr, insbesondere durch den Erwerb beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen, der eigenen Betriebsarbeit in rechtlich wesentlichem Maße gedient werde und den Teilnehmern Kenntnisse vermittelt würden, welche sie für ihre betrieblichen Tätigkeiten nutzen könnten oder sollten; dabei wurde auch angesprochen, dass sich etwa auf der Tagesordnung befindliche Programmpunkte wie des "Berichtes des Vorstandes", des "Kassenberichtes" dieses Merkmal nicht erfüllen und auch die Kennzeichnung eines Tagesordnungspunktes als "Verschiedenes" von zu allgemeiner Natur sei, um einen Versammlungsbesuch als betriebsbezogen zu kennzeichnen, auch wenn, was in einer weiteren Entscheidung vom 29.01.1971 -Az. 2 RU 253/68- ausgeführt wurde, es auf die subjektiven Vorstellungen des Teilnehmers ankommt , soweit sie nicht den Rahmen des vernünftigen Verhaltens überschreiten.
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