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| BSG, 18.12.1979 - 2 RU 29/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2002 - L 2 U 40/02
Gesetzliche Unfallversicherung - zuständige Berufsgenossenschaft - nicht …
Der Sachverhalt des Urteils des BSG vom 18.12.1979 (Az: 2 RU 29/78) sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.Wie das BSG bereits entschieden hat, ist es für die Zuordnung als Eigen- oder Regiebauarbeit nicht unbedingt erforderlich, dass das betreffende Grundstück im Unfallzeitpunkt im Unternehmenseigentum stand (…BSG SozR 2200 § 647 Nr. 4; Urteil vom 18.12.1979, Az: 2 RU 29/78).
Insoweit, als im Unfallzeitpunkt noch keine unmittelbare betriebliche Nutzung in den in Rede stehenden Räumen erfolgte, unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen des Urteils des BSG vom 18.12.1979 (aaO).
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - L 2 U 1681/04
Gesetzliche Unfallversicherung - sachliche Zuständigkeit - Berufsgenossenschaft …
Hierbei berief sie sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.12.1979 (2 RU 29/78). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2000 - L 17 U 91/98
Voraussetzungen des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente; Versicherungsschutz für …
Rn. 20 Mit dem SG ist auch der erkennende Senat der Ansicht, dass den kurzfristigen Bauarbeiten im Sinne von § 657 Abs. 1 Nr. 7 RVO nicht nur die eigentlichen Bauarbeiten, sondern auch die notwendigen Vorbereitungsarbeiten zuzuordnen sind wie z.B. Erschließungsarbeiten am Baugelände, Beschaffung von Baumaterialen, Vorbereitung der Baustelle und ähnliches (…vgl. dazu BSG SozR 2200 § 647 Nr. 4; BSG Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 29/78 - LSG Baden- Württemberg…, Urteil vom 17.01.1979 - L 2 Ua 972/78 - Lauterbach a.a.O. § 657 Anm. 15a;… Hauck/Graeff, SGB VII - Kommentar - § 129 Rdnr. 9). - SG Karlsruhe, 30.03.2004 - S 8 U 1094/03
Zuständigkeitsstreit zwischen kommunalem Unfallversicherungsträger und …
Rn. 6 Mit Schreiben vom 19.11.2002 lehnt die Beklagte eine Zuständigkeit erneut ab und berief sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.12.1979 (2 RU 29/78).
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