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| BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90 |
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- BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57
Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer …
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90
Hierfür wiederum ist kennzeichnend, daß der Beschäftigte im wesentlichen seine Tätigkeit nicht frei gestalten kann, sondern im allgemeinen einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeit umfassenden Weisungsrecht unterliegt (BSGE 11, 257, 259, 260; 16, 98, 101;… Brackmann aaO S 469k mwN).Hiernach hat das BSG die persönliche Abhängigkeit eines Vertragsfußballspielers bejaht, der im Hauptberuf als Kraftfahrer tätig war und mit seinem Sportverein als Arbeitgeber einen Vertrag über seine fußballsportliche Tätigkeit einging und bestimmte Geldbeträge nicht nur als Aufwandsentschädigung, sondern als Ausgleich für seine vertraglich vereinbarte sportliche Inanspruchnahme erhielt (BSGE 16, 98; s auch Brackmann aaO S 471i -7.
Diese Beziehungen sind ausschließlich mitgliedschaftsrechtlich und durch eine sportlich-freiwillige Disziplin geprägt (s BSGE 16, 98, 101).
- BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90
Auch die vom Bundessozialgericht (BSG) zum versicherten Betriebssport als Maßnahme der Gesunderhaltung der Beschäftigten und zur Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft entwickelten Grundsätze (s grundlegend BSGE 16, 1 ff sowie Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 482u ff mwN) führen zu keinem anderen Ergebnis hinsichtlich des rechtlich wesentlichen Zusammenhangs zwischen dem Hochleistungssport und der versicherten betrieblichen Tätigkeit des Klägers als Programmierer.Für die Anerkennung eines unfallversicherten Betriebssports müssen die sportlichen Tätigkeiten dem Ausgleich für die - körperliche, geistige oder nervliche - Belastung durch die Betriebstätigkeit dienen; die Teilnahme am allgemeinen sportlichen Wettkampf oder an Veranstaltungen zur Erzielung von sportlichen Spitzenleistungen entspricht dem nicht (BSGE 16, 1, 4; 41, 145, 147;… Brackmann aaO S 482w).
- BSG, 30.11.1982 - 2 RU 63/81
Sowchose; Arbeitsunfall; Zuständigkeit für Arbeitsunfälle; Bestandteil des …
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90
Somit bestimmt sich der Versicherungsschutz danach, ob der Verletzte einen Entschädigungsanspruch haben würde, wenn er bei den im Herkunftsland gegebenen Verhältnissen im Geltungsbereich der RVO verunglückt wäre (s BSGE 26, 40, 41; BSG SozR 5050 § 9 Nr. 1).Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hätte der Kläger nach dem im Zeit- punkt des Unfalls im Bundesgebiet maßgebenden Recht (s BSG SozR 5050 § 9 Nr. 1; Aulmann in Hoernigk/Jahn/Wickenhagen, FRG, § 5 RdNr 9) bei seiner sportlichen Betätigung am 11. März 1972 keinen Arbeitsunfall (§ 548 Abs. 1 Satz 1 RVO) erlitten, weil er sich nicht bei einer versicherten Tätigkeit ereignete.
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90
Dies erfordert eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit, die dem möglichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen und unter solchen Umständen geleistet wird, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119). - BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
Unfallversicherung - Ausland
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90
Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis (§ 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO) bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82). - BSG, 28.01.1960 - 3 RK 49/56
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90
Hierfür wiederum ist kennzeichnend, daß der Beschäftigte im wesentlichen seine Tätigkeit nicht frei gestalten kann, sondern im allgemeinen einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeit umfassenden Weisungsrecht unterliegt (BSGE 11, 257, 259, 260; 16, 98, 101;… Brackmann aaO S 469k mwN). - BSG, 22.01.1976 - 2 RU 83/75
Betriebssport - Versicherung - Überschreiten des Ausgleichszwecks - Fußballspiele …
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90
Für die Anerkennung eines unfallversicherten Betriebssports müssen die sportlichen Tätigkeiten dem Ausgleich für die - körperliche, geistige oder nervliche - Belastung durch die Betriebstätigkeit dienen; die Teilnahme am allgemeinen sportlichen Wettkampf oder an Veranstaltungen zur Erzielung von sportlichen Spitzenleistungen entspricht dem nicht (BSGE 16, 1, 4; 41, 145, 147;… Brackmann aaO S 482w). - BSG, 27.07.1989 - 2 RU 19/88
Zuständigkeit nach FRG bei Arbeitsunfällen in volkseigenen Betrieben
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90
Die nach diesem Eingliederungsprinzip geschaffenen Regelungen des FRG bewirken nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine dem Inländer vergleichbare Rechtsposition (BSG SozR 5050 § 9 Nr. 2 mwN). - BSG, 27.10.1965 - 2 RU 247/62
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90
Allein dieser Umstand, daß dem Kläger wegen der Folgen seines Sportunfalls in der DDR eine Unfallrente gewährt wurde, vermag jedoch einen Anspruch nach dem FRG nicht zu begründen (s BSG Urteil vom 27. Oktober 1965 - 2 RU 247/62 - BG 1966, 361; Baumeister in SGB-SozVers-GesKomm, Art. 1 § 5 FRG Anm 6b). - BSG, 23.06.1959 - 2 RU 83/57
Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 3/90
Eine Arbeitsleistung, die Gegenstand eines Beschäftigungsverhältnisses iS des § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO ist, muß wirtschaftlich als Arbeit gewertet werden können (BSGE 10, 94, 96). - BSG, 15.12.1966 - 2 RU 161/62
Unfallrente - Unfallort - Geltungsbereich des FRG - Unfallfürsorge für Gefangene
- BSG, 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Die Klägerin war danach weder Vereinsmitglied des Beigeladenen noch existierten sonstige Rechtsbeziehungen, die das Handeln der Klägerin als bloße Erfüllung rein mitgliedschaftlicher Pflichten erscheinen ließen (…vgl hierzu die Urteile des erkennenden Senats vom 31.1.1961 - 2 RU 173/58 - BSGE 14, 1, 3 f = SozR Nr. 1 zu § 798 RVO A a 2…, vom 20.12.1961 - 3 RK 65/57 - BSGE 16, 98, 101 f = SozR Nr. 29 zu § 165 RVO A a 31, vom 17.10.1990 - 2 RU 3/90 - HVBG-INFO 1991, 423, 427…, vom 27.1.1994 - 2 RU 17/93 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 27 S 101, vom 24.2.2000 - B 2 U 4/99 R - HVBG-INFO 2000, 1253, 1255, vom 13.8.2002 - B 2 U 29/01 R - HVBG-INFO 2002, 2511, 2516 f, vom 18.3.2003 - B 2 U 25/02 R - HVBG-INFO 2003, 1412, 1419, vom 30.6.2009 - B 2 U 22/08 R - UV-Recht Aktuell 2009, 1040, 1046 und vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - UV-Recht Aktuell 2010, 185, 189).Die Revision hat hier zu Recht darauf verwiesen, dass die Klägerin Vereinsmitglied des SVA war und die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Frage, welche Verrichtungen aufgrund einer mitgliedschaftlichen Verpflichtung als Vereinsmitglied vorgenommen werden und mithin gerade keine Beschäftigung darstellen, eher dazu tendiert, von weitgehenden mitgliedschaftlichen Handlungspflichten der Vereinsmitglieder auszugehen (…vgl die Urteile vom 31.1.1961 - 2 RU 173/58 - BSGE 14, 1, 3 f = SozR Nr. 1 zu § 798 RVO A a 2…, vom 20.12.1961 - 3 RK 65/57 - BSGE 16, 98, 101 f = SozR Nr. 29 zu § 165 RVO A a 31, vom 17.10.1990 - 2 RU 3/90 - HVBG-INFO 1991, 423, 427…, vom 27.1.1994 - 2 RU 17/93 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 27 S 101, vom 24.2.2000 - B 2 U 4/99 R - HVBG-INFO 2000, 1253, 1255, vom 13.8.2002 - B 2 U 29/01 R - HVBG-INFO 2002, 2511, 2516 f, vom 18.3.2003 - B 2 U 25/02 R - HVBG-INFO 2003, 1412, 1419, vom 30.6.2009 - B 2 U 22/08 R - UV-Recht Aktuell 2009, 1040, 1046 und vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - UV-Recht Aktuell 2010, 185, 189).
- BSG, 04.07.2013 - B 2 U 5/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall …
Hierfür ist kennzeichnend, dass der Lehrling seine Tätigkeit im Wesentlichen nicht frei gestalten kann, sondern allgemein einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Lehre umfassenden Weisungsrecht unterliegt (vgl zur Beschäftigung BSG vom 17.10.1990 - 2 RU 3/90 - HVBG-INFO 1991, 423 mwN)..Vielmehr unterstützte der Betrieb nur durch Freistellung des Klägers von den Pflichten des Lehrverhältnisses dessen Betätigung im Rahmen der vormilitärischen Ausbildung, ohne dass diese dem VEB Armaturenwerk oder dem Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für den Lehrberuf zu dienen bestimmt war (vgl schon BSG vom 17.10.1990 - 2 RU 3/90 - HVBG-INFO 1991, 423; Juris RdNr 19 ff).
Die bloß deklaratorische Wiederholung einer gesetzlichen Pflicht oder gesellschaftlichen Notwendigkeit in einem Lehrvertrag ist aber nicht geeignet, den Schutzzweck des Versicherungstatbestands des § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO dahingehend zu erweitern, dass auch die Betätigung im Rahmen einer allgemein bestehenden Dienstpflicht oder gesellschaftlichen Verpflichtung dem Schutz des Versicherungstatbestandes des § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO unterfällt (so im Ergebnis auch BSG vom 17.10.1990 - 2 RU 3/90 - HVBG-INFO 1991, 423; Bayerisches LSG vom 1.12.1993 - L 1 U 142/89; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg vom 9.6.2011 - L 3 U 109/09)..
Rn. 26 Auch wenn die für das Unfallgeschehen maßgeblichen Verhältnisse in der ehemaligen DDR zugrunde zu legen wären, die von denen im Geltungsbereich der RVO abweichen( BSG vom 17.10.1990 - 2 RU 3/90 - HVBG-INFO 1991, 423), wäre danach (nur) zu berücksichtigen, dass in dem staatlichen System der ehemaligen DDR eine enge Verzahnung zwischen Wehrerziehung und vormilitärischer Ausbildung/Wehrsport einerseits und Schul-/Berufsausbildung andererseits bestand (dazu auch Bayerisches LSG vom 1.12.1993 - L 1 U 142/89). Auf Sachverhalte, die dem Versicherungsschutz nach dem Dritten Buch der RVO wesensfremd sind, kann der Schutzbereich der Beschäftigtenversicherung nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO dennoch nicht erweitert werden (vgl für das Fremdrentenrecht BSG vom 17.10.1990 - 2 RU 3/90 - HVBG-INFO 1991, 423)..
Die Teilnahme am allgemeinen vormilitärischen oder militärischen Dienst oder Wettkampf oder an Veranstaltungen zur Wehrertüchtigung entspricht dem nicht (BSG vom 17.10.1990 - 2 RU 3/90 - HVBG-INFO 1991, 423).
- BSG, 18.03.2003 - B 2 U 25/02 R
Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Berufsfußballspieler - …
Denn auch dann wäre nicht ersichtlich, inwiefern eine solche unterstützende Haltung des Betriebes die so geförderte sportliche Betätigung ihrerseits zu einer betriebsdienlichen und damit versicherten Tätigkeit machen sollte (vgl BSG Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 3/90 = HV-Info 1991, 423; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 22. April 1999 - L 3 U 225/98 = HVBG-Info 1999, 2112).Der Beschäftigte kann danach seine vertraglich geschuldete Tätigkeit im Wesentlichen nicht frei gestalten, sondern er unterliegt im Allgemeinen einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeit umfassenden Weisungsrecht (stellvertretend BSGE 11, 257, 259, 260 und 16, 98, 101; BSG Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 3/90 = HV-Info 1991, 423).
Hierzu muss sich dieser gegenüber dem Sportverein zur Erbringung fußballsportlicher Tätigkeit verpflichten und als Ausgleich hierfür bestimmte finanzielle Zuwendungen erhalten; eine persönliche Abhängigkeit kann dann auf Grund der vertraglich übernommenen Verpflichtungen des Fußballspielers zur Einhaltung der vom Verein angesetzten Trainingsstunden, zur intensiven Mitarbeit nach den Anordnungen des Trainers sowie zur Befolgung der Anordnungen über die Teilnahme an Wettspielen angenommen werden (BSG Urteil vom 17. Oktober 1990 aaO).
- BSG, 19.03.1991 - 2 RU 23/90
Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Fußball-Europameisterschaft …
Ebenso wie Sportler, die nicht Betriebsangehörige sind, von einem Betrieb direkt oder indirekt durch Zuwendungen an den Verein finanziell unterstützt werden können, ohne daß dadurch deren Sportausübung zur betrieblichen Tätigkeit wird (vgl BSG Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 3/90; Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen Oberster Gerichtshof (OGH) SSV -NF- 3, 317, 319), begründen die Übernahme der Reisekosten und die Freistellung von der betrieblichen Tätigkeit beim Angehörigen einer Betriebssportgemeinschaft allein nicht einen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2014 - L 4 U 208/13
Streit um die Anerkennung eines Schulunfalls in Kasachstan im Jahre 1964 als …
Die Anspruchsteller werden dementsprechend so behandelt, als ob sich der Unfall im Bundesgebiet unter dem im Zeitpunkt des Unfalls hier geltenden Recht ereignet hätte (BSG Urteil vom 17.10.1990 - 2 RU 3/90 - juris Rn. 17;… Urteil vom 30.11.1982 - 2 RU 63/81 in SozR-2 5050 § 9 Nr. 1;… Janz, Zweng, Eicher, a.a.O., S. 17 Anm. 3).Sieht letztere aber für den konkreten Unfall keinen Versicherungstatbestand vor, kann ein Verletzter nicht allein deshalb eine Fremdrente erhalten, weil er für den von ihm erlittenen Unfall eine Rente des Vertreibungslandes bezogen hat (vgl. BSG Urteil vom 17.10.1990 - 2 RU 3/90 - juris Rn. 16 m.w.N.;… Urteil vom 27.10.1965 - 2 RU 247/62 - juris Rn. 15;… Hoernigk/Jahn/Wickenhagen, a.a.O., 106/6).
- LSG Thüringen, 17.02.1999 - L 1 U 380/98
Stichtagsregelung des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO (31.12.1993) - zuständiger …
Allein eine Freistellung des Klägers von der beruflichen Tätigkeit für die sportliche Betätigung genügt für die Begründung des inneren Zusammenhangs nicht (vgl. BSG vom 17. Oktober 1990; Az.: 2 RU 3/90).17. Oktober 1990; Az.: 2 RU 3/90).
- LSG Thüringen, 24.03.2015 - L 6 R 1681/10
Fußballspieler in der ehemaligen DDR - Beitragszeit - Beschäftigungsverhältnis - …
Wesentliches Kriterium hierfür sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 3/90 und 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R), dass Verein und Vertragsspieler wirtschaftliche Interessen verfolgten und der wirtschaftliche Erfolg der sportlichen Leistungen dem Verein und damit wieder dem Spieler zugute kam. - BSG, 12.03.1991 - 2 RU 23/90
Versicherungsschutz bei Betriebssport mit Wettkampfcharakter - Innerer …
Ebenso wie Sportler, die nicht Betriebsangehörige sind, von einem Betrieb direkt oder indirekt durch Zuwendungen an den Verein finanziell unterstützt werden können, ohne daß dadurch deren Sportausübung zur betrieblichen Tätigkeit wird (vgl. BSG Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 3/90; Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen OGH SSV -NF- 3, 317, 319), begründen die Übernahme der Reisekosten und die Freistellung von der betrieblichen Tätigkeit beim Angehörigen einer Betriebssportgemeinschaft allein nicht einen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2007 - L 6 U 310/05
Arbeitsunfall - Unfall beim Sporttraining(Judo) - keine versicherte Tätigkeit - …
Die engen Beziehungen zwischen Hochleistungssportlern und ihrem Verein sind bislang von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, als besonderes Verhältnis angesehen worden, das aber keinem Beschäftigungsverhältnis gleicht (BSG, Urteile vom 17. Oktober 1990, - 2 RU 3/90 sowie 18. März 2003, - B 2 U 25/02 R -, vom 13. Dezember 2005, - B 2 U 29/04 R - und Urteile des LSG Niedersachsen vom 22. April 1999, - L 3 U 225/98 sowie des LSG Saarland vom 12. Dezember 2001, - L 2 U 103/99 -).
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