Rechtsprechung
| BSG, 15.12.1982 - 2 RU 30/82 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BSG, 11.12.1957 - 2 RU 80/54
Auszug aus BSG, 15.12.1982 - 2 RU 30/82
Der von Nr. 37 der Anlage 1 zur 7. BKVO erfaßte Personenkreis ist in einem Krankenhaus nicht auf Ärzte und medizinisches Pflegepersonal beschränkt, sondern der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte Personal (BSGE 6, 186, 187f;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl, S U91k und H91m I;… Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennziffer 231 S 7).
- BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87
Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als …
Ohne den Nachweis eines unmittelbaren oder mittelbaren beruflichen Kontakts mit mindestens einer an Hepatitis erkrankten Person während der Ansteckungszeit darf eine besondere, über das normale Maß hinausgehende Hepatitisgefährdung nur dann als gegeben angesehen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, daß jedenfalls regelmäßig ein gewisser Prozentsatz der Patienten unerkannt an Hepatitis erkrankt ist (BSG USK 8537; Urteile vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 2 RU 32/82 - USK 82226).Sie ist nicht vergleichbar mit der besonderen Hepatitisexposition, wie sie zB in einer Klinik für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten besteht (s BSG Urteile vom 15. Dezember 1982 aaO).
- LSG Hessen, 18.03.1998 - L 3 U 94/95
Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität - Infektionskrankheit - …
Es setzt im Hinblick darauf, daß viele Infektionskrankheiten wie z.B. die weltweit verbreitete Lungen-Tbc oder die Virushepatitis C oder B die gesamte Bevölkerung bedrohen und die Möglichkeit einer außerberuflichen Ansteckung jederzeit gegeben ist, nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) jedoch den Nachweis (sog. Vollbeweis) voraus, daß der Versicherte im konkreten Einzelfall bei der beruflichen Tätigkeit während der vermutlichen Ansteckungszeit tatsächlich - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise - einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt war (BSG, Urteile vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72 -, 29. Januar 1974 - 8/7 RU 58/71 -, 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 32/82 -, 27. Februar 1985 - 2 RU 40/84 -, 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 - und 28. August 1990 - 2 RU 64/89 -).Rn. 22 Ohne den Nachweis eines unmittelbaren oder mittelbaren beruflichen Kontakts mit mindestens einer an Hepatitis C erkrankten Person während der Ansteckungszeit darf nach der Rechtsprechung eine besondere, über das normale Maß hinausgehende HCV-Gefährdung aber nur dann angenommen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, daß jedenfalls regelmäßig ein gewisser Prozentsatz der betreuten Patienten unerkannt an Hepatitis C erkrankt ist, wie es z.B. bei einer Klinik für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten angenommen wird, und es sich deshalb um eine besonders hepatitisgefährdete Einrichtung handelt (BSG, Urteile vom 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 -, 27. Februar 1985 - 2 RU 40/84 -, 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 2 RU 32/82 -).
- LSG Bayern, 23.04.2002 - L 3 U 357/01
Hepatitis C-Erkrankung einer Krankenschwester als Berufskrankheit; Erforderlicher …
Ohne den Nachweis eines unmittelbaren oder mittelbaren beruflichen Kontakts mit mindestens einer an Hepatitis C erkrankten Person während der Ansteckungszeit darf nach der Rechtsprechung eine besondere, über das normale Maß hinausgehende HCV-Gefährdung aber nur dann angenommen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass jedenfalls regelmäßig ein gewisser Prozentsatz der betreuten Patienten unerkannt an Hepatitis C erkrankt ist und es sich deshalb um eine besonders hepatitisgefährdete Einrichtung handelt (BSG, Urteile vom 30.05.1988 - 2 RU 33/87; 27.02.1985 - 2 RU 40/84; 15.12.1982 - 2 RU 30/82 und 2 RU 32/82). - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 160/01
Feststellung einer Herzerkrankung als Berufskrankheit; Verletztenrente aufgrund …
In der Rechtsprechung ist dies bislang angenommen worden für eine an Aids erkrankte Ärztin, die in einem Schwerpunktkrankenhaus für HIV-Patienten arbeitete (BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97), oder bei einer Hepatitis-Exposition, wie sie z.B. in einer Klinik für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten besteht (BSG, Urteile vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 2 RU 33/82 - ) oder bei einer an Tuberkulose erkrankten Krankenschwester, die in der Infektionsabteilung des Bereichs innere Medizin intensiv Tuberkulosepatienten betreut hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2001 - L 10 U 1000/99 - in Breithaupt).
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