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| BSG, 15.08.1979 - 2 RU 31/79 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BSG, 28.03.1957 - 7 RAr 103/55
Auszug aus BSG, 15.08.1979 - 2 RU 31/79
Das LSG ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß die Berufung nicht bereits gemäß 5 450 Nr. 4 SGG statthaft ist, weil die Rechtsmittelbelehrung in dem Urteil des SG dahingehend lautet, die Berufung sei zulässig (3. BSGE 2, 424, 425; 5, 92, 95;… BSG SozR Nr. 40 und 44 zu 5 450 SGG;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 4. - 9. Aufl, S. 250 s; Meyer-Ladewig, SGG, % 450 Anm ?; Peters/Sautter/ Wolff, Sozialgerichtsbarkeit, 5 450 Anm 2).
- BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84
Schulunfall - Sprung aus dem Fenster - Schüler - Selbsttötungsabsicht
bruar 1980 2 RU 31/79 -). - LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2012 - L 3 R 309/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Bewertung der Statthaftigkeit der Berufung bei …
Zu der eine solche Bindung nicht bewirkenden Rechtsmittelbelehrung hat sich eine stetige Rechtsprechung herausgebildet, der sich der erkennende Senat anschließt (vgl. z.B. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 28. März 1957 - 7 RAr 103/55 - BSGE 5, 92, 95; Urteil vom 15. August 1979 - 2 RU 31/79 - juris; Beschluss vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 10/04 B - juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2017 - L 8 SO 7/16
Ausschluss einer Bindung des Landessozialgerichts an eine unzutreffende …
Zu der eine solche Bindung nicht bewirkenden Rechtsmittelbelehrung hat sich eine stetige Rechtsprechung herausgebildet, der sich der erkennende Senat anschließt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 28. März 1957 - 7 RAr 103/55 -, juris; BSG, Urteil vom 15. August 1979 - 2 RU 31/79 -, juris; Beschluss vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 10/04 B -, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2005 - L 13 SB 86/04 Eine Berufung ist nicht bereits deshalb statthaft, weil die Rechtsmittelbelehrung in dem Urteil des Sozialgerichts (unzutreffenderweise) dahingehend lautet, die Berufung sei zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 1979, 2 RU 31/79, unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 28. März 1957, 7 RAr 103/55, BSGE 5, 92, 95).
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