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| BSG, 27.10.1976 - 2 RU 33/76 |
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- BSG, 29.01.1965 - 2 RU 21/64
Auszug aus BSG, 27.10.1976 - 2 RU 33/76
ein Zweifamilienhaus mit separaten Wohnungseingängen auf eingezäuntem Grundstück (Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64) oder ein Einfamilienhaus auf eingezäuntem Grundstück (BG 4965, 514) ist.Dies schließt nunmehr in aller Regel auch aus, in dem vom Wohngebäude nicht unmittelbar zugänglichen Raum zum Abstellen des für den Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit als Transportmittel benutzten Fahrzeuges auch nur einen Teilbereich eines gespaltenen häuslichen Bereichs zu sehen (so noch im Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 - in Bezug auf BSG 22, 10; zum häuslichen Teilbereich vgl. BSG 19, 257).
Da sich jedoch innerhalb dieser Lebenssphäre keine klare dem Erfordernis der Rechtssicherheit und dem Zweck des 5 550 Abs. 1 RVO entsprechende Abgrenzung für den Beginn und das Ende des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit finden läßt, ist es gerechtfertigt, diese Lebenssphäre nicht dem durch das Wohnen des Versicherten gekennzeichneten "häuslichen Bereich" zuzurechnen; die Grenze bildet in der Regel auch hier die Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes (vgl. BSG 2, 259; Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 - BSG 22, 240; BG 1965, 514; Urteil vom 24. August 1966 - 2 RU 175/60;… SozR Nr. 4 zu 5 550 EVO).
- BSG, 30.09.1964 - 2 RU 221/60
Auszug aus BSG, 27.10.1976 - 2 RU 33/76
Der erkennende Senat hat dies jedoch noch nicht entschieden (vgl. BSG 22, 10, 12).Der erkennende Senat hat dies in seiner neueren Rechtsprechung schon mehrfach herausgestellt und zur Begründung darauf hingewiesen, daß eine zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges benutzte Garage nicht zum unversicherten häuslichen Bereich gehört, mag die Garage sich im Kellergeschoß des Wohnhauses befinden, aber von dort nicht direkt, sondern erst nach Durchschreiten der Außentür des Wohngebäudes zu erreichen sein oder vom Wohnhaus getrennt liegen (…BSG 57, 56, 58, SozR Nr. 4 zu 5 550 RVG)? Damit hat die insbesondere von dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit geprägte Rechtsprechung des erkennenden Senats an den früher verwendeten Abgrenzungskriterien der baulichen Verbundenheit der Garage mit dem Wohngebäude (…siehe die Ausführungen in SozR Nr. 4 zu 5 550 RVO in Bezug auf BSG 24, 245) oder der Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit des Versicherten über die zum Abstellen des Fahrzeuges benutzten Räumlichkeiten (BSG 22, 10, 12; BG 1965, 114) nicht mehr festgehalten.
Dies schließt nunmehr in aller Regel auch aus, in dem vom Wohngebäude nicht unmittelbar zugänglichen Raum zum Abstellen des für den Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit als Transportmittel benutzten Fahrzeuges auch nur einen Teilbereich eines gespaltenen häuslichen Bereichs zu sehen (so noch im Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 - in Bezug auf BSG 22, 10; zum häuslichen Teilbereich vgl. BSG 19, 257).
- BSG, 29.01.1965 - 2 RU 39/64
Rechte der Krankenkasse - Klage auf Ersatzleistung - Recht auf Feststellung der …
Auszug aus BSG, 27.10.1976 - 2 RU 33/76
herausgeholt hat (BSG 22, 240; Urteil vom 24. August 1966 - 2 RU 175/65).Da sich jedoch innerhalb dieser Lebenssphäre keine klare dem Erfordernis der Rechtssicherheit und dem Zweck des 5 550 Abs. 1 RVO entsprechende Abgrenzung für den Beginn und das Ende des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit finden läßt, ist es gerechtfertigt, diese Lebenssphäre nicht dem durch das Wohnen des Versicherten gekennzeichneten "häuslichen Bereich" zuzurechnen; die Grenze bildet in der Regel auch hier die Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes (vgl. BSG 2, 259; Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 - BSG 22, 240; BG 1965, 514; Urteil vom 24. August 1966 - 2 RU 175/60;… SozR Nr. 4 zu 5 550 EVO).
- BSG, 26.07.1963 - 2 RU 16/62
Zum Umfang des Versicherungsschutzes auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte - …
Auszug aus BSG, 27.10.1976 - 2 RU 33/76
Dies schließt nunmehr in aller Regel auch aus, in dem vom Wohngebäude nicht unmittelbar zugänglichen Raum zum Abstellen des für den Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit als Transportmittel benutzten Fahrzeuges auch nur einen Teilbereich eines gespaltenen häuslichen Bereichs zu sehen (so noch im Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 21/64 - in Bezug auf BSG 22, 10; zum häuslichen Teilbereich vgl. BSG 19, 257). - BSG, 24.08.1966 - 2 RU 175/65
Auszug aus BSG, 27.10.1976 - 2 RU 33/76
herausgeholt hat (BSG 22, 240; Urteil vom 24. August 1966 - 2 RU 175/65).
- BSG, 30.11.1982 - 2 RU 33/81 - 2 RU 221/60 - BSGE 22, 10; Urteil vom 29. Januar - 2 21/64 - SozSich 1965, 167; Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 39/64 - BSGE 22, 240; Urteil vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 - BG 1965, 314; Urteil vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 -BSGE 24, 243; Urteil vom 24. August 1966 - 2 RU 175/65 - Urteil vom 29. Februar 1968 -2 RU 99/65 - SozR Nr. 4 zu s 550nvo; Urteil vom12. Oktober1973- 2 RU167/72- SozR Nr. 25 zu S 550 RVG; Urteil vom 11. Dezember 1973 - 2 RU 29/73 - BSGE 37, 36; Urteil vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 33/76 - Urteil 133/76 '.
An der Benutzungs- und Verfügungsgewalt des Mieters als Abgrenzungskriterium hat der Senat nicht mehr festgehalten (Urteile vom 27. Oktober 1976 aaO).
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