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Rechtsprechung
   BSG, 14.08.1986 - 2 RU 33/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,19229
BSG, 14.08.1986 - 2 RU 33/85 (https://dejure.org/1986,19229)
BSG, Entscheidung vom 14.08.1986 - 2 RU 33/85 (https://dejure.org/1986,19229)
BSG, Entscheidung vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85 (https://dejure.org/1986,19229)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 53/82

    Nutzung des Bauwerks als Familienheim - Absicht des Bauherrn

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 33/85
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE A5, 258), sind die Unfallversicherungsträger und die Sozialgerichte im Rahmen des 5 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO grundsätzlich an den Verwaltungsakt der zuständigen Stelle über die Anerkennung oder Ablehnung der Steuerbegünstigung des Bauvorhabens auch bei der Entscheidung über den Unfallversicherungsschutz gebunden (vgl auch BSGE 56, 16, 18).
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 2/83

    Unentgeltlichkeit einer Arbeitsleistung - Beitragsfreie Selbsthilfe - …

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 33/85
    2 RU 2/83).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.06.1984 - L 2 U 363/84
    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 33/85
    Das LSG hat dem Feststel- lungsantrag entsprochen (Urteil vom b. Juni 1984 - L 2 U 363/84).
  • LSG Hessen, 27.04.1994 - L 3 U 355/93

    Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs 1 Nr 15 RVO: Steuerbegünstigung im …

    Diese Bindungswirkung wird angenommen, obgleich es sich bei den Entscheidungen nach §§ 82, 83 II. WoBauG nicht um rechtsgestaltende, sondern ausschließlich um feststellende Verwaltungsakte handelt, die lediglich klarstellen, daß eine Rechtsposition wegen des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen gegeben oder nicht gegeben ist (…BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 23;… BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 42, 109, 124, 128; BSG, Urteile vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85, 11. August 1988 - 2 RU 75/87 und 26. April 1990 - 2 RU 46/89).

    Die Bindungswirkung besteht entgegen der Ansicht des Beklagten schließlich auch dann, wenn die Anerkennung erst nach dem Arbeitsunfall erfolgt, sofern sich die Entscheidung der zuständigen Stelle entweder rückwirkend auch auf die Zeit des Unfalls erstreckt oder, falls dies - wie hier - nicht der Fall ist, die Anerkennung aufgrund der im Unfallzeitpunkt bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse erfolgte (u.a. BSG, Urteil vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85).

    Damit wurde die Anerkennung jedoch nicht mit Wirkung vom 11. September 1989 und somit rückwirkend auch für den Zeitpunkt des Unfalls vom 29. Juni 1989 widerrufen, weil die Voraussetzungen des § 82 II. WoBauG zu keinem Zeitpunkt vorgelegen hatten (für diesen Fall s. BSG, Urteil vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 9/92

    Zu errichtendes Eigenheim - Zuständige Wohnungsbaubehörde - Anerkennung der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 45, 258, 259 f; 56, 16, 18; BSG Urteile vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85 - HV-Info 1986, 1599, vom 26. April 1990 - 2 RU 46/89 - HV-Info 1990, 1444 ) sind, wie die Revision zutreffend ausführt, sowohl die Träger der Unfallversicherung als auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit an den Verwaltungsakt der zuständigen Stelle über die Anerkennung oder die Ablehnung der Steuerbegünstigung des Bauvorhabens auch bei der Entscheidung über den Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO gebunden, obwohl es sich dabei nicht um rechtsgestaltende Verwaltungsakte handelt (s BSGE 45, 258, 259).
  • LSG Hessen, 16.10.1991 - L 3 U 320/88

    Unfallversicherungsträger - Zuständigkeit - Versicherungsschutz - Scheunenumbau - …

    Zudem hatte er seinen eigenen Angaben gemäß zum Unfallzeitpunkt noch nicht die Absicht, Versicherungsschutz bei der Beklagten zu begründen (zu diesen Erfordernissen für eine Formalversicherung vgl. Urteile des BSG vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85; vom 28. Juni 1991 - 2 RU 65/90).
  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 46/89
    Dazu hat der Senat bereits wiederholt ausgeführt (s BSGE 45, 258, 259 f, und BSG Urteil vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85 - in BAGUV RdSchr 64/86 = HV-Info 1986, 1599), daß die Unfallversicherungsträger und die Sozialgerichte grundsätzlich an den Verwaltungsakt der zuständigen Stelle über die Anerkennung oder die Ablehnung der Steuerbegünstigung des Bauvorhabens auch bei der Entscheidung über den Unfallversicherungsschutz gebunden sind, obwohl es sich dabei nicht um rechtsgestaltende Verwaltungsakte handelt (BSGE 45, 258, 259).
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