Rechtsprechung
| BSG, 05.07.1994 - 2 RU 33/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Private Reittierhaltung als landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Unternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BSG, 26.01.1988 - 2 RU 5/87
Beitragserstattungsanspruch - Anwendbarkeit der Verfallklausel - Rechtswidrigkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 26.11.1987 - 2 RU 7/87
Mitgliedschaft - Landwirtschaft - Unfallversicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 30.03.1988 - 2 RU 34/87
Formalversicherung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 28.06.1991 - 2 RU 65/90
Zuständigkeit für die Entschädigung eines Unfalls im Recht der gesetzlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 26.09.1986 - 2 RU 54/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R
Unfallversicherung - Beitragserstattung - Ausschlußklausel - Leistungserbringung …
Zu Unrecht stütze sich das LSG auf die nicht vergleichbaren Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 - (…= BSGE 63, 18 = SozR 1300 § 44 Nr. 31) und vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - (= HVBG-Info 1994, 2174).Die Regelung des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X findet nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich auch auf Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaften (BGen) Anwendung (s ua BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174).
Dieses Rechtsinstitut beruht im wesentlichen auf dem Vertrauensschutz desjenigen, der wegen der Aufnahme in das Unternehmerverzeichnis als Mitglied und zugleich als Versicherter unbeanstandet Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichtet hat, obwohl materiell-rechtlich die Voraussetzungen zur Begründung eines Versicherungsverhältnisses nicht vorgelegen haben (BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174).
Nach der Rechtsprechung des Senats sind grundsätzlich auch in der gesetzlichen Unfallversicherung zu Unrecht entrichtete Beiträge nach § 26 Abs. 2 SGB IV zu erstatten (…BSGE 63, 18, 24 = SozR 1300 § 44 Nr. 31; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174).
Hinsichtlich § 26 Abs. 2 1. Halbsatz Teilsatz 2 SGB IV (Verfallklausel) hat der Senat aber entschieden, daß gegen dessen uneingeschränkte Anwendbarkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung erhebliche Bedenken bestehen (Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 -, aaO).
In der Entscheidung vom 5. Juli 1994 - aaO - scheiterte ihre Anwendung daran, daß Leistungen weder erbracht worden noch zu erbringen waren.
Auch wird eine rückwirkende Beendigung der Formalversicherung generell als unstatthaft angesehen (BSG Urteil vom 26. September 1986 - 2 RU 54/85 - = HVBG-Info 1987, 33; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174, jeweils mwN).
Andererseits steht dem Unfallversicherungsträger als anderem Subjekt und Partner des formal-rechtlichen Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnisses kein eigener Vertrauensschutz zu (BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 65/90 - = HVBG-Info 1991, 1839 mwN; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = aaO).
Daraus folgt, daß jedenfalls dann, wenn noch kein Versicherungs- und Leistungsfall eingetreten ist, das formal-rechtliche Mitglied als zugleich Versicherter auf den ihm allein zustehenden Vertrauensschutz verzichten kann, um damit dem formalen Rechtsverhältnis die sachliche Rechtfertigung zu entziehen und seine rückwirkende Aufhebung zu verlangen (BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = aaO).
- BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R
Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen …
Der Senat hat entschieden, daß bei bestehender Formalmitgliedschaft zwar diesem Mitglied, nicht aber dem Unfallversicherungsträger als dem anderen Subjekt und Partner des formal-rechtlichen Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnisses ein eigener Vertrauensschutz zusteht (BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 65/90 - HVBG-Info 1991, 1839; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - HVBG-Info 1994, 2174;… BSGE 83, 270, 278 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 11).Daraus folgt, daß jedenfalls dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - noch kein Versicherungs- und Leistungsfall eingetreten ist, das Mitglied auf den Vertrauensschutz für den nur formal Versicherten verzichten, damit dem formalen Rechtsverhältnis die sachliche Rechtfertigung entziehen und seine rückwirkende Aufhebung verlangen kann (vgl BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - aaO).
- BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer …
Bei Irrtum der erlassenden Behörde über rechtliche Voraussetzungen oder tatsächliche Umstände bleibt bis zum Eintritt des Versicherungsfalls allenfalls das Rücknahmeinstrumentarium der §§ 44 ff SGB X, von dem die Beklagte vorliegend gerade keinen Gebrauch gemacht hat (vgl BSG Urteil vom 5.7.1994 - 2 RU 33/93 - juris; BSG Urteil vom 26.9.1986 - 2 RU 54/85 - mwN in HV-Info 1987, 33).
- BSG, 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R
Beitragszuschlag - Zuschlagsverfahren - Nichtberücksichtigung - Arbeitsunfall - …
Die Regelung des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X findet nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich auch auf Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaften Anwendung (s ua Bundessozialgericht , Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174). - LSG Sachsen, 07.09.2000 - L 6 KN 4/98
Krankheitsbedingte Aufgabe einer schädigenden Tätigkeit; Kriterium der …
Auch in der in Bezug genommenen Entscheidung des 2. Senates des BSG vom 08.12.1983 (zur Nr. 46 der 7. BKVO, Hauterkrankung - Az.: 2 RU 33/93) wird betont, dass lediglich eine Abhängigkeit von den subjektiven Beweggründen des Versicherten ausgeschlossen werden soll (vgl. BSGE 56, 94, 98). - LSG Bayern, 05.04.2007 - L 14 R 4041/04
Anspruch eines verwitweten Ehegatten auf Erstattung von …
Zu Unrecht entrichtete Beiträge liegen nur vor, wenn der Nachentrichtungsbescheid vom 12.06.1995 - vorliegend gemäß § 44 SGB X - beseitigt werden kann (BSG vom 05.07.1994 - 2 RU 33/93 und vom 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R).
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