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| BSG, 13.12.1984 - 2 RU 35/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BSG, 20.10.1983 - 2 RU 82/82
Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 2 RU 35/84
Dies folgt, wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 82/82 - und 30. August 198" - 2 EU 37/83 - näher ausgeführt hat, aus dem Wesen des Gesamtschüldverhältnisses ebenso wie aus den Beziehungen unter deren Mitgliedern.
- BSG, 24.09.2025 - B 2 U 14/23 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung - General- und Nachunternehmer …
Rn. 34 Ob das Bestehen einer Gesamtschuldnerschaft zwangsläufig mit dem Erfordernis einer einheitlichen Entscheidung und einer notwendigen Beiladung im Sinne von § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG verbunden ist, bedarf hier keiner Entscheidung (so bislang der 2. Senat, zB BSG Urteile vom 30.3.1988 - 2/9b RU 18/87 - juris RdNr 13 und vom 13.12.1984 - 2 RU 35/84 - juris RdNr 14 mwN;… aA - keine Beiladung erforderlich - BSG Urteile vom 11.9.2024 - B 4 AS 6/23 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-1300 § 105 Nr. 11 vorgesehen - juris RdNr 13…, vom 8.2.2023 - B 5 R 2/22 R - SozR 4-7610 § 2058 Nr. 1 RdNr 10 …und vom 23.8.2013 - B 8 SO 7/12 R - SozR 4-5910 § 92c Nr. 2 RdNr 10). - LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2018 - L 6 U 52/17
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …
Für den Fall der Gesamtschuldnerschaft wirkt der Bescheid auch gegenüber den anderen Gesellschaftern und der Gesellschaft (vgl. BSG, 13.12.1984, 2 RU 35/84, HV-INFO 1985, Nr. 4, 36, 37 f; BSG, 20.10.1983, 2 RU 82/82, EzS 50/93; vgl. auch BFH, 29.10.1987, X R 33-34/81, X R 33/81, X R 34/81, BFHE 151, 237;… Ulmer in Hennig, SGG § 75 Rn. 99a). - BSG, 25.09.1998 - B 1 SF 4/98 S
Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGG
Über diese Frage ist jedoch vorliegend nicht zu entscheiden, so daß auf die möglicherweise abweichende Rechtsauffassung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (vgl zuletzt: Urteil vom 13. Dezember 1984 - 2 RU 35/84 in EzS 50/107 = HV-INFO 1985 Nr. 4 S 36 mwN) nicht eingegangen zu werden braucht. - BSG, 12.11.1986 - 9b RU 8/84
Inanspruchnahme als Mitunternehmer wegen rückständiger Betragsforderungen einer …
Zwar hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts in mehreren nicht veröffentlichten Urteilen (20. Oktober 1983 - 2 RU 82/82 -, 30. August 1984 - 2 RU 37/83 - und 13. Dezember 1984 - 2 RU 35/84 -) eine notwendige Beiladung iS des § 75 Abs. 2 SGG für geboten gehalten, wenn ein Mitunternehmer als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wurde, die Leistungspflicht des anderen Gesamtschuldners aber noch nicht feststand.
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