Rechtsprechung
| BSG, 26.01.1978 - 2 RU 39/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versicherungsschutz - Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit - Gefahr - Private Sphäre
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 23.02.1976 - S 18
- BSG, 26.01.1978 - 2 RU 39/77
Papierfundstellen
- DB 1978, 1891
Wird zitiert von ... (15)
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …
Typische Fallgestaltungen, in denen dieser Zusammenhang zwischen versicherter Verrichtung zur Zeit des Unfalls und Unfallereignis von Bedeutung ist, sind die Fälle einer möglichen inneren Ursache, einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr, in denen neben die in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine weitere, nicht versicherten Zwecken zuzurechnende Ursachenkette hinzutritt (…vgl nur zur inneren Ursache: BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; zur eingebrachten Gefahr: BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37). - BSG, 21.03.2024 - B 2 U 14/21 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Homeoffice - Betriebsweg - …
Diese begründet - insoweit im Einklang mit dem LSG - keinen die Unfallkausalität pauschal ausschließenden Rechtssatz, sondern ist lediglich eine zusammenfassende Bezeichnung für besonders gelagerte Sachverhalte, in denen eine nichtversicherte äußere Ursache in rechtlich wertender Betrachtung unter Einbeziehung lebenspraktischer Überlegungen dazu führt, dass eine versicherte Ursache im Einzelfall nicht rechtlich wesentlich für das Unfallereignis war (zum Einlegen eines Messers in die Aktentasche des Vaters BSG Urteil vom 26.1.1978 - 2 RU 39/77 - SozR 2200 § 550 Nr. 37;… zur selbstgeschaffenen Gefahr zuletzt BSG Urteil vom 30.3.2023 - B 2 U 3/21 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 83 RdNr 13 ff;… s auch BSG Urteil vom 5.9.2006 - B 2 U 24/05 R - BSGE 97, 54 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 18). - BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung - …
Beispiele hierfür sind die Fälle einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr (…vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37).
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Typische Fallgestaltungen, in denen die Unfallkausalität näherer Erörterung bedarf, sind die Fälle einer möglichen inneren Ursache, einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr, in denen neben die in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine weitere nicht versicherten Zwecken zuzurechnende Ursache hinzutritt (…vgl nur zur inneren Ursache: BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; zur eingebrachten Gefahr: BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37). - BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte …
Typische Fallgestaltungen, in denen die Unfallkausalität näherer Erörterung bedarf, sind die Fälle einer möglichen inneren Ursache, einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr, in denen neben die im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine weitere, nicht versicherten Zwecken zuzurechnende Ursache hinzutritt (…vgl zur inneren Ursache: BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; zur eingebrachten Gefahr: BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37). - LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 21 U 47/23
Kein Anspruch des klagenden Softwareentwicklers auf Anerkennung eines Ereignisses …
Die "eingebrachte Gefahr" begründet keinen die Unfallkausalität pauschal ausschließenden Rechtssatz, sondern ist lediglich eine zusammenfassende Bezeichnung für besonders gelagerte Sachverhalte, in denen eine nichtversicherte äußere Ursache in rechtlich wertender Betrachtung unter Einbeziehung lebenspraktischer Überlegungen dazu führt, dass eine versicherte Ursache im Einzelfall nicht rechtlich wesentlich für das Unfallereignis war (BSG, Urteil vom 26.01.1978 - 2 RU 39/77 - SozR 2200 § 550 Nr. 37;… Urteil vom 21.03.2024, B 2 U 14/21 R -, juris Rn. 33 m.w.N). - LSG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - L 6 U 12/12
Unfallversichert bei Sturz durch eigenen Hund?
Rn. 40 Der Hund bzw. das Rufen des Hundes stellen daher auch keine sogenannte eingebrachte Gefahr dar; der Unfall hat sich nicht nur zufällig bei (und nicht "infolge") einer versicherten Tätigkeit ereignet (vgl. grundlegend Becker, SGb 2012, 697 unter Hinweis auf BSG 26.1.1978, 2 RU 39/77 - Messer in Aktentasche). - BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - vorbereitende Handlung - …
Entsprechend diesen Grundsätzen ist es ebenso als nichtversicherte, vorbereitende Tätigkeit anzusehen, wenn der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit die Garageneinfahrt von Schnee freischaufelt, es sei denn, daß der Versicherte beim Verlassen der Garage mit seinem Kraftfahrzeug im Schnee steckenblieb oder ohne vorangehendes Schneeräumen steckengeblieben wäre und daß er deshalb den Schnee mit dem Schneeschieber nur soweit beseitigte, wie es erforderlich war, um mit dem Fahrzeug das Grundstück verlassen zu können; hat er hingegen über das für die Weiterfahrt mit dem Kraftfahrzeug notwendige Maß hinaus Schnee geräumt, zB am Hauseingang oder an der zweiten Garageneinfahrt, so hatte er insoweit seine versicherte Verrichtung unterbrochen (s dazu BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37) oder noch nicht aufgenommen, wenn er diese dem häuslichen Bereich zuzurechnende Verrichtung vor Antritt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit verrichtet hat (BSG Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112). - BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87
Garage - Häuslicher Bereich - Versicherungsschutz - Räumliche Nähe
Wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Versicherte hingegen über das für die Weiterfahrt mit dem Kraftfahrzeug notwendige Maß hinaus Schnee geschippt haben sollte, z.B. am Hauseingang oder an einer zweiten Garageneinfahrt, so hatte er insoweit seine versicherte Tätigkeit unterbrochen (vgl. BSG vom 26.01.1975 - 2 RU 39/77 = SozR 2200 § 550 Nr. 37) oder noch nicht aufgenommen, wenn er diese dem häuslichen Bereich zuzurechnende Tätigkeit vor Antritt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit verrichtet haben sollte. - BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88 Wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Versicherte hingegen über das für die Weiterfahrt mit dem Kraftfahrzeug notwendige Maß hinaus Schnee geschippt haben sollte, zB am Hauseingang oder an der zweiten Garageneinfahrt, so hatte er insoweit seine versicherte Tätigkeit unterbrochen (s dazu BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37) oder noch nicht aufgenommen, wenn er diese dem häuslichen Bereich zuzurechnende Tätigkeit vor Antritt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit verrichtet haben sollte.
- BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/88
- SG Gießen, 16.10.2009 - S 1 U 85/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - Theorie der …
- LSG Bayern, 19.01.2005 - L 3 U 387/03
Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren …
- BSG, 27.10.1987 - 2 RU 31/87
Unfallversicherungsschutz beim Sturz einer Versicherten durch die Mitnahme ihres …
- LSG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - L 3 U 3898/15
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