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| BSG, 30.11.1982 - 2 RU 39/81 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56
Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen …
Auszug aus BSG, 30.11.1982 - 2 RU 39/81
Die Verwirkung unterscheidet sich vom Ausschluß von Rechten durch bloßen Zeitablauf dadurch, daß es sich bei ihr nur um Fälle des Rechtsmißbrauchs handeln kann, die auf Tatbestand und Rechtsfolge einer illoyalen Verspätung der Rechtsausübung beruhen (BSGE 7, 199, 200; 23, 62, 65; 3", 211, 21"; 35, 91, 95; "1, 275, 278; 50, 227, 230).Weiteres unabdingbares Erfordernis ist, daß der Versicherungsträger aus der Untätigkeit des Berechtigten geschlossen haben muß, er werde von seinem Recht keinen Gebrauch mehr machen und daß der Versicherungsträger sich im Vertrauen hierauf entsprechend eingerichtet hat, dh, ihm ein unbilliger Nachteil zugefügt würde, wenn der Berechtigte nachträglich auf sein Recht zurückgreifen würde (BSGE 7, 199, 201).
- BSG, 04.05.1965 - 11 RA 356/64
Anspruch auf Versicherungsleistung - Fälligkeit des Versicherungsanspruchs - …
Auszug aus BSG, 30.11.1982 - 2 RU 39/81
Die Verwirkung unterscheidet sich vom Ausschluß von Rechten durch bloßen Zeitablauf dadurch, daß es sich bei ihr nur um Fälle des Rechtsmißbrauchs handeln kann, die auf Tatbestand und Rechtsfolge einer illoyalen Verspätung der Rechtsausübung beruhen (BSGE 7, 199, 200; 23, 62, 65; 3", 211, 21"; 35, 91, 95; "1, 275, 278; 50, 227, 230).Dabei ist auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BSGE 23, 62, 66).
- BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
- BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 50/63
Auszug aus BSG, 30.11.1982 - 2 RU 39/81
Das LSG hat, was von dem Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist (BSGE 2, 225, 226; 21, 292, 29";… SozR 1500 5 150 Nr. 18), die Berufung der Beklagten zutreffend als zulässig angesehen. - BSG, 15.11.1957 - 9 RV 212/57
Auszug aus BSG, 30.11.1982 - 2 RU 39/81
sich bei der Feststellung des Sachverhalts um einen historischen Beweis handelt und er deshalb kaum Je mit absoluter Gewißheit geführt werden kann (vgl BSGE 6, 106, 110), ist unter Zweifel hier jede Erwägung einer konkreten, in dem ermittelten Sachverhalt gegebene, wenn auch fernliegende Möglichkeit zu verstehen, daß es anders sein könnte.
- BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 16/11 R
Krankenversicherung - Apotheker - Vergütung für Abgabe von Arzneimitteln - …
Andernfalls wäre eine Berufung auf die Ausschlussfrist rechtsmissbräuchlich (vgl zum Rechtsmissbrauch als Grenze von Ausschlussfristen zB BSG Urteil vom 30.11.1982 - 2 RU 39/81 - HVGBG RdSchr VB 21/83;… BSG SozR 2200 § 627 Nr. 6;… BSGE 14, 246 = SozR Nr. 2 zu § 58 BVG; BSGE 10, 88; zur Grenze von tarifvertraglichen Ausschlussfristen durch Treu und Glauben vgl BAG Urteil vom 22.9.1999 - 10 AZR 839/98 - AP Nr. 226 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau = NZA 2000, 551). - LSG Hessen, 26.08.1987 - L 3 U 505/83
Anspruchsausschluß nach § 1546 RVO a.F.
Die schuldhafte Unterlassung der Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter ist demgemäß kein unter § 1547 Abs. 1 Nr. 2 RVO a.F. fallendes Ereignis (Urteil des DSG vom 30. November 1982 - 2 RU 39/81).Etwas anderes gilt nur dann, wenn die sachliche Berechtigung des verspätet angemeldeten Anspruchs offenkundig ist, d.h. außer Zweifel steht, wobei sich die zweifelsfreie Berechtigung des Anspruchs auch erst aus den Ermittlungen des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens ergeben kann (vgl. Urteile des BSG vom 30. November 1982 - 2 RU 39/81 und vom 30. Mai 1985 - 2 RU 59/84).
Andererseits soll die Frist des § 1546 RVO a.F. aber auch kein Mittel sein, die Verfolgung offensichtlich berechtigter Ansprüche von vornherein unmöglich zu machen (vgl. dazu BSEG 10, 88; 14, 246;… SozR 2200 § 627 Nr. 6; Urteile des BSG vom 13. Dezember 1960 - 2 RU 178/57, 30. November 1982 - 2 RU 39/81 und 30. Mai 1985 - 2 RU 59/84).
Ein Zweifel an der sachlichen Berechtigung des Anspruch besteht jedoch dann, wenn eine konkrete, in dem ermittelten Sachverhalt gegebene, wenn auch fernliegende Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass es anders sein könnte (vgl. Urteil des BSG vom 30. November 1982 - 2 RU 39/81).
- BSG, 17.12.1997 - 9 RV 9/96
Kriegerische Vorgänge iS. des § 5 Abs. 1 Buchst. e und Abs. 2 BVG
Ein Versorgungsanspruch nach § 1 Abs. 2 Buchst a iVm § 5 BVG ist schließlich auch nicht deshalb zu bejahen, weil sich hier evtl Ansprüche aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Ablaufs der zweijährigen Ausschlußfrist (§ 1546 Abs. 1 RVO in der bis zum 30. Juni 1963 geltenden Fassung) nur noch ausnahmsweise verwirklichen lassen (vgl dazu Rundschreiben des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften eV vom. 22. Oktober 1970 Az: VB 151/70, ferner BSG in SozR 2200 § 627 Nr. 6 und das unveröffentlichte Urteil des BSG vom 30. November 1982 - 2 RU 39/81).
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