Rechtsprechung
| BSG, 28.03.1985 - 2 RU 39/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerbegünstige Familienwohnung - Anerkennender Bescheid der Gemeinde - Tätigkeit eines Angehörigen des Bauherrn - Inanspruchnahme des Bauherrn - Bescheid der Berufsgenossenschaft - Beitragsfreiheit
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 28.07.1983 - S 2 U 118/81
- BSG, 28.03.1985 - 2 RU 39/84
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BSG, 19.10.1982 - 2 BU 117/82
Auszug aus BSG, 28.03.1985 - 2 RU 39/84
Spätestens seit dem Beschluß des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 1982 (2 BU 117/82) seien die Gemeindeunfallversicherungsverbände dazu übergegangen, die Formalversicherung bei der Beklagten als maßgebend anzusehen.Ähnlich gelegen war der Rechtsstreit, der einer vom Senat entschiedenen Nichtzulassungsbeschwerde vom 19. Oktober 1982 (2 BU 117/82) zugrunde lag.
- BSG, 26.06.1973 - 7 RU 34/71
Versicherungsverhältnis - Bestehen - Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Keine …
Auszug aus BSG, 28.03.1985 - 2 RU 39/84
Zu Unrecht sieht die Beklagte eine Unvereinbarkeit der in dieser Streitsache zum Ausdruck gekommenen Rechtsprechung des BSG mit einem Urteil des früher für Angelegenheiten der Unfallversicherung zuständig gewesenen 8. Senats des BSG vom 26. Juni 1973 (BSGE 36, 71). - BSG, 20.10.1983 - 2 RU 53/82
Nutzung des Bauwerks als Familienheim - Absicht des Bauherrn
Auszug aus BSG, 28.03.1985 - 2 RU 39/84
Jedoch wirkt eine nach dem Beginn des Bauvorhabens oder gar erst nach dessen Vollendung ergangene Entscheidung der zuständigen Stelle nur dann von Beginn des Bauvorhabens an, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen auch damals schon vorgelegen haben (BSGE HS, 258, 260; BSG Urteile vom 20. Oktober 1983 -2 RU 53/82 198ü -2 RU 2/83-). - BSG, 29.02.1984 - 2 RU 2/83
Unentgeltlichkeit einer Arbeitsleistung - Beitragsfreie Selbsthilfe - …
Auszug aus BSG, 28.03.1985 - 2 RU 39/84
Jedoch wirkt eine nach dem Beginn des Bauvorhabens oder gar erst nach dessen Vollendung ergangene Entscheidung der zuständigen Stelle nur dann von Beginn des Bauvorhabens an, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen auch damals schon vorgelegen haben (BSGE HS, 258, 260; BSG Urteile vom 20. Oktober 1983 -2 RU 53/82 198ü -2 RU 2/83-).
- BSG, 11.08.1988 - 2 RU 73/87
Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes - Bau eines Familienheimes im …
HVBG HVBG-Info 27/1988 vom 24.11.1988, S. 2073 - 2101, DOK 311.15/017-BSG Beurteilung der subjektiven Tatbestandsseite (Absicht des Bauherrn) in den Fällen des § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO - BSG-Urteile vom 11.08.1988 - 2 RU 73/87 -, - 2 RU 25/88 -, - 2 RU 75/87 - und - 2/9b RU 76/87 Beurteilung der subjektiven Tatbestandsseite (Absicht des Bauherrn) in den Fällen des § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO; hier: BSG-Urteile vom 11.08.1988 - 2 RU 73/87 -, - 2 RU 25/88 -, - 2 RU 75/87 - und - 2/9b RU 76/87 - Das BSG hat mit Urteil vom 11.08.1988 - 2 RU 73/87 - folgendes entschieden: Leitsatz: Unfallversicherungsschutz beim Bau eines Familienheims im Rahmen der Selbsthilfe erfordert u.a., daß das Bauvorhaben die Merkmale aufweist, die nach § 82 2. WoBauG (Wohnflächenbegrenzung) die Steuerbegünstigung kennzeichnen; Voraussetzung hingegen ist nicht die Absicht, im Unfallzeitpunkt einen Antrag auf Steuerbegünstigung stellen zu wollen (Anschluß an BSG vom 20.10.1983 - 2 RU 53/82 = SozR 2200 § 539 Nr. 94 = BSGE 56, 16-20 = HV-INFO 12/1993, S. 46-48 und BSG vom 28.03.1985 - 2 RU 39/84 - = SozR 2200 § 539 Nr. 109 = HV-INFO 12/1985, S. 12-16).
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