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| BSG, 27.02.1985 - 2 RU 40/84 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BSG, 15.12.1982 - 2 RU 32/82
Annahme einer Berufskrankheit; Erkrankung einer Diätassistentin; Hepatitis
Auszug aus BSG, 27.02.1985 - 2 RU 40/84
Für die Anerkennung einer Berufskrankheit genüge nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), daß eine Infektionskrankheit durch die berufliche Beschäftigung verursacht worden sei, ohne daß es der Feststellung einer konkreten Infektionsquelle bedürfe (BSG Urteil vom 15. Dezember 1982 2 RU 32/82 -).1982 2 RU 32/82 82226) dahingehend, daß.
Bei einer orthopädischen Klinik kann auch nicht schon wie zB bei einer Klinik für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten davon ausgegangen werden, daß ein gewisser Prozentsatz der Patienten unerkannt an Hepatitis erkrankt ist (BSG Urteile vom 15. Dezember 1982, aaO).
Es zitiert zwar das Urteil des BSG vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 32/82 - (…aaO), verweist aber im übrigen nur auf das Gutachten des Prof. Dr. M. vom 25. November 1983.
- BSG, 29.01.1974 - 7 RU 58/71
Auszug aus BSG, 27.02.1985 - 2 RU 40/84
230/61 BG 1965, NU7, vom 29. Januar 1974 8/7 RU 58/71 - und - -.BKVO vom 28. April 1961; BSC Urteil vom 28. September 1972 - 7 RU 3U/72 - USK 721ü8" vom 29. Januar 197" - 8/7 RU 58/71 vom 15. Dezember -".
- BSG, 11.12.1957 - 2 RU 80/54
Auszug aus BSG, 27.02.1985 - 2 RU 40/84
Die Anerkennung der bei der Klägerin seit 197ü vorliegenden Hepatitis als Berufskrankheit nach Nr. 37 der Anlage 1 zur 7. BKVO setzt, abgesehen von der hier unzweifelhaft gegebenen Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis (Tätigkeit im Gesundheitsdienst) voraus, daß die Berufstätigkeit der Klägerin als Krankenschwester mit besonderen, über das normale Maß hinaus- gehenden Gefahren verbunden war, an Hepatitis zu erkranken (vgl BSGE 6, 186, 188; BSG SozR Nr. 1 zu Anl 37 6.
- BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87
Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als …
kranken (BSG Urteil vom 27. Februar 1985 - 2 RU 40/84 - USK 8537). - LSG Hessen, 18.03.1998 - L 3 U 94/95
Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität - Infektionskrankheit - …
Es setzt im Hinblick darauf, daß viele Infektionskrankheiten wie z.B. die weltweit verbreitete Lungen-Tbc oder die Virushepatitis C oder B die gesamte Bevölkerung bedrohen und die Möglichkeit einer außerberuflichen Ansteckung jederzeit gegeben ist, nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) jedoch den Nachweis (sog. Vollbeweis) voraus, daß der Versicherte im konkreten Einzelfall bei der beruflichen Tätigkeit während der vermutlichen Ansteckungszeit tatsächlich - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise - einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt war (BSG, Urteile vom 28. September 1972 - 7 RU 34/72 -, 29. Januar 1974 - 8/7 RU 58/71 -, 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 32/82 -, 27. Februar 1985 - 2 RU 40/84 -, 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 - und 28. August 1990 - 2 RU 64/89 -).Rn. 22 Ohne den Nachweis eines unmittelbaren oder mittelbaren beruflichen Kontakts mit mindestens einer an Hepatitis C erkrankten Person während der Ansteckungszeit darf nach der Rechtsprechung eine besondere, über das normale Maß hinausgehende HCV-Gefährdung aber nur dann angenommen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, daß jedenfalls regelmäßig ein gewisser Prozentsatz der betreuten Patienten unerkannt an Hepatitis C erkrankt ist, wie es z.B. bei einer Klinik für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten angenommen wird, und es sich deshalb um eine besonders hepatitisgefährdete Einrichtung handelt (BSG, Urteile vom 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 -, 27. Februar 1985 - 2 RU 40/84 -, 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 2 RU 32/82 -).
- SG Augsburg, 29.11.2022 - S 11 U 92/22
COVID-19-Erkrankung eines Fallmanagers in einem Jobcenter als Arbeitsunfall oder …
Vielmehr muss gerade die konkret ausgeübte Tätigkeit - hier als Mitarbeiter bzw. Fallmanager im Jobcenter - mit über das normale Maß hinausgehenden Gefahren verbunden gewesen sein, an der betreffenden Erkrankung - hier Covid 19 - zu erkranken (vgl. BSG…, Urteil vom 30.05.1988 - 2 RU 33/87 - juris Rn. 21; BSG, Urteil vom 27.02.1985 - 2 RU 40/84 - juris Rn. 15, juris). - LSG Bayern, 23.04.2002 - L 3 U 357/01
Hepatitis C-Erkrankung einer Krankenschwester als Berufskrankheit; Erforderlicher …
Ohne den Nachweis eines unmittelbaren oder mittelbaren beruflichen Kontakts mit mindestens einer an Hepatitis C erkrankten Person während der Ansteckungszeit darf nach der Rechtsprechung eine besondere, über das normale Maß hinausgehende HCV-Gefährdung aber nur dann angenommen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass jedenfalls regelmäßig ein gewisser Prozentsatz der betreuten Patienten unerkannt an Hepatitis C erkrankt ist und es sich deshalb um eine besonders hepatitisgefährdete Einrichtung handelt (BSG, Urteile vom 30.05.1988 - 2 RU 33/87; 27.02.1985 - 2 RU 40/84; 15.12.1982 - 2 RU 30/82 und 2 RU 32/82).
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