Rechtsprechung
| BSG, 23.09.1997 - 2 RU 40/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kein Unfallversicherungsschutz bei alkoholbedingtem Unfall
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Unfallversicherungsschutz bei Trunkenheitsfahrt; Kausalität bei mehreren Mitursachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 550 Abs. 1
Wegeunfall bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Entscheidungsanmerkung)
Kein UV-Schutz auf dem Heimweg von Ort der Tätigkeit wegen Alkoholgenusses
Papierfundstellen
- NZV 1998, 114
Wird zitiert von ... (10)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2002 - L 2 U 69/01
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Das bedeutet, dass er unabhängig von sonstigen Beweiszeichen ( also i.S. einer unwiderleglichen Vermutung) fahruntüchtig war, weil bei ihm eine BAK von mindestens 1, 1 o/oo vorlag (vgl. BSG Urteil vom 25.11.1992, Az 2 RU 40/91 = HV INFO 1993, 305ff in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.06.1990, BGHSt 37, 89, 94; BSG Urteil vom 23.09.1997, Az 2 RU 40/96 = SGb 1998, 600ff = HV INFO 97, 2841ff).Denn die Handlungstendenz ist in solchen Fällen nicht von vorneherein auf einen betriebsfremden Zweck gerichtet, sondern im Regelfall noch von dem - natürlichen - Willen getragen, das Ziel des geschützten Weges - hier: den Ort der Tätigkeit - zu erreichen (so wohl auch: BSG, Urteil vom 23.09.1997, Az 2 RU 40/96 S 3f des amtlichen Umdrucks).
Rn. 33 Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (…seit dem Urteil vom 30.06.1960 = BSGE 12, 242, 245 = NJW 1960, 1636: BSGE 18, 101 = SozR Nr. 58 zu § 542 RVO; BSGE 38, 127; 45, 285, 286; 48, 228, 229; Urteile vom 31.03.1981, Az 2 BU 73/79, und 25.01.1983, Az 2 RU 35/82; BSGE 59, 193, 195f; Urteil vom 25.09.1992, Az 2 RU 40/91 = HV INFO 1993, 305ff; Beschluss vom 02.03.1993, Az 2 BU 214/92; Urteil vom 23.09.1997, Az 2 RU 40/96 = SGb 98, 600ff) schließt alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus, wenn sie die betrieblichen Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als rechtlich (also allein) wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (…Brackmann/Krasney/ Burchardt/Wiester. Handbuch der Sozialversicherung Bd 3. Gesetzliche Unfallversicherung. 12. Aufl. § 8 RdNr 345 mwN).
In solchen Fällen kann die haftungsbegründende Kausalität trotz alkoholbedingter wesentlicher Fahruntüchtigkeit nur dann bejaht werden, wenn andere Unfallursachen festgestellt werden können, z. B. grob verkehrswidriges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, erhebliche Mängel des Verkehrsweges, unerwartete Verkehrshindernisse oder Ähnliches, die ebenfalls wesentlich sind, weil sie auch bei fahrtüchtigen Verkehrsteilnehmern wahrscheinlich in gleicher Weise zu einem Umfall geführt hätten (…vgl BSG aaO und Urteil vom 22.09.1997, Az 2 RU 40/96 = SGb 1998, 600, 602f).
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - innerer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG schließt die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (…st. Rspr. seit BSGE 12, 242 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO;… vgl auch BSGE 38, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 4;… BSGE 43, 110, 111 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; Urteil vom 2.5.1979 - RU 103/77 - Urteil vom 25.1.1983 - 2 RU 35/82 - Urteil vom 25.11.1992 - 2 RU 40/91 - Urteil vom 23.9.1997 - 2 RU 40/96; Urteil vom 17.2.1998 - B 2 U 2/97 R).Das BSG hat sich bei der Entscheidung, ab welchem Blutalkoholwert ein Kraftfahrer absolut fahruntauglich ist, im Interesse der Rechtseinheit und Rechtssicherheit der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 37, 89, 94) angeschlossen und geht deshalb nunmehr von einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille aus (BSG, Urteil vom 25.11.1992 - 2 RU 40/91 - Urteil vom 23.9.1997 - 2 RU 40/96), ab dem ein Kraftfahrer unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen absolut fahruntauglich ist.
Soweit bei der Entstehung des Unfalls neben der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit mehrere Ursachen mitgewirkt haben, bedarf es der Abwägung und Wertung, ob nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblichen Kausalitätslehre der wesentlichen Bedingung die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegenüber anderen Unfallursachen als die rechtlich allein wesentliche Bedingung zu werten ist (BSG, Urteil vom 23.9.1997 - 2 RU 40/96).
- LSG Bayern, 17.04.2012 - L 3 U 543/10
Wegeunfall und Alkohol - Einstandspflicht der Gesetzlichen Unfallversicherung
Das BSG hat sich dieser Rechtsprechung des BGH (vgl. bereits BGH, Urteil vom 22.04.1969, 1 StR 90/69, NJW 1969, 1578ff.; BGH, Beschluss vom 28.06.1990, 4 StR 297/90, NJW 1990, 2393ff., 2394 mwN) im Interesse der Rechtseinheit und der Rechtssicherheit angeschlossen (BSG, Urteil vom 25.11.1992, 2 RU 40/92; BSG, Urteil vom 23.09.1997, 2 RU 40/96; BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R; bei krankheitsbedingten Alkoholkonsum: vgl. BSG, Urteil vom 19.09.1974, RU 236/73, BSGE 38, 127; BSG…, Urteil vom 27.11.1985, 2 RU 75/84, SozR 2200 § 548 Nr. 77 = BSGE 59, 193).
- LSG Berlin, 08.02.2000 - L 2 U 70/97
Entschädigung eines Verkehrsunfalles als Arbeitsunfall; Wegeunfall; Ausschluss …
Der Feststellung sonstiger Beweisanzeichen der Fahruntüchtigkeit bedurfte es nicht (vgl. BSG-Urteil vom 23. September 1997 zum Az.: 2 RU 40/96, S. 7 des Umdrucks).Zu den unternehmensbezogenen Umständen (Mitursachen) gehören auch die mit der Teilnahme am Verkehr verbundenen Gefahren" (zitiert aus dem Urteil des BSG vom 23. September 1997 zum Az.: 2 RU 40/96, S. 8 des Urteilsumdrucks mit weiteren Hinweisen).
- LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99 Der Senat folgt der seit der Entscheidung vom 30. Juni 1960 (BSGE 12, 242) ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), dass die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann ausschließt, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 23. September 1997 2 RU 40/96 ).
2 RU 40/96 ), angenommen wird.
- BSG, 17.02.1998 - B 2 U 2/97 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - …
Es geht deshalb nunmehr von einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 0/00 aus (BSG, Urteile vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91 - HV-INFO 1993, 305 und vom 23. September 1997 - 2 RU 40/96 - HVBG-INFO 1997, 2841; s BGHSt 37, 89, 94), ab dem ein Kraftfahrer absolut fahruntüchtig ist. - LSG Hamburg, 14.07.2009 - L 3 U 25/07
Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls auf dem Heimweg als …
Das Bundessozialgericht hat sich bei der Entscheidung, ab welchem Blutalkoholwert ein Kraftfahrer absolut fahruntauglich ist, im Interesse der Rechtseinheit und Rechtssicherheit der auf aktuell geltenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angeschlossen und geht deshalb nunmehr von einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille aus, ab dem ein Kraftfahrer unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen absolut fahruntauglich ist (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 23. September 1997 - 2 RU 40/96, zitiert nach Juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04
Kein Arbeitsunfall nach Trunkenheitsfahrt
Denn eine Rückrechnung vom Blutentnahmewert auf den Unfallzeitpunkt ist nur dann möglich, wenn das Trinkende feststeht (BSG, Urteil vom 23. September 1997, 2 RU 40/96 - zitiert nach Juris). - LSG Bayern, 25.05.2004 - L 18 U 302/02
Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Wege einer Zugunstenentscheidung; …
Beim Kläger lag mit einer BAK von 0, 8 Promille nur eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor, d.h. die BAK lag unter dem von der Rechtsprechung entwickelten Grenz-Grad für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1, 1 Promille (vgl BGHSt 37, 89 und BSG NZV 1998, 114 = SGb 1998, 600). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2003 - L 3/9/6 U 152/00
Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung des Unfallereignisses; Begriff des …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts schließt eine auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (vgl. Urteil vom 23. September 1997 - 2 RU 40/96 -).
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