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Rechtsprechung
   BSG, 31.01.1989 - 2 RU 41/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,22852
BSG, 31.01.1989 - 2 RU 41/88 (https://dejure.org/1989,22852)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1989 - 2 RU 41/88 (https://dejure.org/1989,22852)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - 2 RU 41/88 (https://dejure.org/1989,22852)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.03.1987 - 4b RV 39/85

    Zu den Voraussetzungen des Einfrierens einer Leistung nach Paragraph 48 Abs 3 SGB …

    Auszug aus BSG, 31.01.1989 - 2 RU 41/88
    Weil aber die bestandsgeschützte MdE von dieser Änderung nicht betroffen sei, könne § 48 Abs. 3 SGB X keine Anwendung finden (vgl Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. März 1987, SozR 1300 § 48 Nr. 33).

    Ihr steht - wovon schon das Urteil des BSG vom 15. September 1988 ausgeht - das vom LSG zitierte Urteil des BSG vom 24. März 1987 (SozR 1300 § 48 Nr. 33) nicht entgegen; denn soweit das BSG in -5.

  • BSG, 15.02.1966 - 11 RA 289/65

    Rentenanpassung - Bindung an Berechnungsfaktoren - Ersetzung falscher …

    Auszug aus BSG, 31.01.1989 - 2 RU 41/88
    Insoweit könne sich das LSG auch nicht auf das Urteil des BSG vom 15. Februar 1966 (BSGE 24, 236) berufen.

    Das vom LSG zur Stützung seiner gegenteiligen Ansicht zitierte Urteil des BSG vom 15. Februar 1966 (BSGE 24, 236) ist insoweit nicht einschlägig.

  • BSG, 15.09.1988 - 9/4b RV 15/87

    Gesundheitsstörung - Schädigungsfolge - Rente - Höhe - Fehlerhaft - Sozialer …

    Auszug aus BSG, 31.01.1989 - 2 RU 41/88
    Dies hat der 9. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. September 1988 (9/4b RV 15/87) bereits entschieden und ausgeführt, eine Beschränkung des Anwendungsbereiches folge weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn des § 48 Abs. 3 SGB X: "Es soll vielmehr verhindert werden, daß die zu hohe Zahlung, die durch irgendeinen Fehler entstanden ist, durch irgendeine Veränderung zu Gunsten des Betroffenen immer noch höher wird".
  • BSG, 08.12.2021 - B 2 U 10/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - wesentliche Änderung …

    Gleiches gilt bei einer Änderung hinsichtlich zu Unrecht anerkannter Folgen sowie dem Hinzutreten weiterer Gesundheitsschäden (…vgl dazu BSG Urteile vom 26.10.2017 - B 2 U 6/16 R - SozR 4-2200 § 547 Nr. 1 RdNr 21 ff und vom 2.11.1988 - 2 RU 39/87 - HV-INFO 1989, 84 = juris RdNr 21 ff;… vgl zur Feststellung des GdB bei Hinzutreten einer weiteren Gesundheitsstörung BSG Urteil vom 17.4.2013 - B 9 SB 6/12 R - SozR 4-1300 § 48 RdNr 26 = juris RdNr 31 ff) sowie hinsichtlich zu Unrecht bewilligter Verletztenrenten (zum Anspruch auf Rentenerhöhung wegen einer Rentenanpassung vgl BSG Urteile vom 31.1.1989 - 2 RU 41/88 - HV-INFO 1989, 747 = juris RdNr 14 f und - 2 RU 16/88 - SozR 1300 § 48 Nr. 54 = juris RdNr 13 f).
  • BSG, 16.03.1989 - 11a RA 70/87

    Bindungswirkung von Vormerkungsbescheiden nach § 11 Abs. 2 VuVO, Ausgleich von …

    Die Voraussetzungen des § 48 Abs. 3 SGB X, auf den sie sich dafür in ihrem als "Mitteilung über Neuberechnung der Rente" bezeichneten Bescheid vom 2. November 1983 (zur Verwaltungsaktsqualität solcher Aussparungsmitteilungen vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. Januar 1989 - 4 RA 74/88 - und Urteile des 2. Senats vom 31. Januar 1989 - 2 RU 16/88 - und - 2 RU 41/88 -) und in dem Anpassungsbescheid vom 29. Mai 1984 berufen hat, liegen nicht vor.
  • LSG Hessen, 27.09.2016 - L 3 U 252/12

    Zum Anwendungsbereich des Abschmelzungsbescheides nach § 48 Abs. 3 SGB X.

    Ein Ermessen ist dem Leistungserbringer nicht eingeräumt (BSG, 31. Januar 1989 - 2 RU 41/88 - juris;… Brandenburg in: Schlegel/Voelzke, jurisPK SGB X, § 48 Rdnr. 91).

    Die Aussparung gemäß § 48 Abs. 3 SGB X gilt auch bei Rentenanpassungen (BSG, 31. Januar 1989 - 2 RU 41/88 - juris).

  • LSG Hessen, 26.10.1994 - L 3 U 1124/91

    Rechtswidrigkeit - Feststellung - Anerkennungsbescheid - Berufskrankheit - …

    Rn. 34 Da die 1968 erlittene Tetrachlorkohlenstoff-Intoxikation spätestens seit Beginn der Dauerrente eine MdE nicht hinterlassen hat, hat die Beklagte die Verletztenrente des Klägers zu Recht von der Rentenanpassung ausgenommen, was sie auch zulässigerweise für zukünftige Anpassungen feststellen konnte (BSG, Urteil vom 31. Januar 1989, 2 RU 41/88).
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