Rechtsprechung
| BSG, 30.11.1972 - 2 RU 43/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unternehmen - Satzungsbestimmung - Zahl und Schwere von Unfällen - Unfallbelastung - Zuschlag
Papierfundstellen
- BSGE 35, 74
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87
Schadensersatz des Unternehmers für Verursachung eines Arbeitsunfalls bei …
Im Hinblick auf eine am Wortlaut des § 725 Abs. 2 Satz 1 RVO a. F. ausgerichtete einschränkende Auslegung des den Berufsgenossenschaften eingeräumten Regelungsumfangs zum Erlaß von Beitragssatzungen durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. die Urteile vom 30. November 1972 - AZ. 2 RU 43/71 - BSGE 35, 74 f., und AZ. 2 RU 23/71 sowie das Urteil vom 31. Oktober 1972 - AZ. 2 RU 85/69) hat der Gesetzgeber die Vorschrift durch § 15 Nr. 5 des Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl 1, 1373) neu gefaßt, "um der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung den Spielraum zu verschaffen, den sie braucht, um das jeweils geeignetste Verfahren zu entwickeln, was im Einzelfall auch ein Festhalten an dem bislang bewährten Verfahren bedeuten kann« (BT-Drucksache 7/4951 S. 8 Buchstabe d). - BSG, 18.10.1984 - 2 RU 31/83
Arbeitsunfall - Zuschläge - Durchschnittsunfallbelastungsziffer
Zweck dieser Vorschrift ist es, durch finanzielle Be- und Entlastung auf eine verstärkte Unfallverhütung durch die Unternehmer hinzuwirken (vgl. BSGE 35, 74, 77; 38, 21, 33; 42, 129, 134; 48, 231, 234;… Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 725 Anm. 1 und 8;… Brackmann, a.a.O. S. 543). - LSG Hessen, 14.10.1981 - L 3 U 497/79
Festsetzung eines Zuschlags zum UV-Beitrag gemäß § 725 Abs. 2 RVO
Dazu hatte das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 30. November 1972, 2 RU 43/71 in BSGE 35, 74, entschieden, daß eine Satzungsbestimmung, die Zuschläge zum Beitrag des Unternehmers allein nach der Unfallbelastung dieses Unternehmens im Verhältnis zur Durchschnittsbelastung aller der Berufsgenossenschaft angehörenden Unternehmen auferlegt, nicht ausreichend "Zahl und Schwere" der Unfälle im Sinne von § 725 Absatz 2 Satz 1 RVO in der Fassung des UVNG vom 30. April 1963 (BGBl. I, S. 241) berücksichtigt.Rn. 20 Abgesehen davon ist diese Vorschrift über Zuschläge und Nachlässe bei Beiträgen so weitgehend in ihrer alten Fassung beibehalten worden, daß die zwei grundsätzlichen Zielrichtungen fortgelten: Auf der einen Seite eine verstärkte Unfallverhütung, andererseits die praktische Berücksichtigung des Versicherungsgedankens (vgl. BSG, Urteil vom 30.11.1972, 2 RU 43/71, a.a.O.).
- BSG, 09.12.1993 - 2 RU 44/92
Zuschlag - Unfallversicherungsbeitrag - Differenzierung - Arbeitsunfälle
Dabei kann unentschieden bleiben, ob - wie die Beklagte meint -mit der Belastungsziffer, die sich aus dem Verhältnis der Entschädigungsleistungen zu den Normalbeiträgen ergibt, die Schwere der Unfälle zu berücksichtigen sei (zur Frage, ob die Unfallbelastung zutreffend die Schwere eines Arbeitsunfalles wiedergibt BSGE 35, 74, 76 mwN zu § 725 Abs. 2 aF RVO).
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