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Rechtsprechung
   BSG, 15.12.1966 - 2 RU 44/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,10191
BSG, 15.12.1966 - 2 RU 44/65 (https://dejure.org/1966,10191)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1966 - 2 RU 44/65 (https://dejure.org/1966,10191)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 44/65 (https://dejure.org/1966,10191)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.04.1960 - 2 RU 40/58

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …

    Auszug aus BSG, 15.12.1966 - 2 RU 44/65
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 6, April 1960 (BSG 12, 71) näher dargelegt, daß eine den Versicherungsschutz nach dem Dritten Buch der RVO begründende Beschäftigung auf Grund eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des 5 537 Nr, 1 BVG aF auch vorliegen kann, wenn ein Strafgefangener mit seinem Einverständnis unter allgemein geltenden tariflichen Bedingungen zur Arbeit in einem volkseigenen Betrieb in der SBZ herangezogen wird° Die dieser Entscheidung zu Grunde liegende besondere tatsächliche und rechtliche Gestaltung der Verhältnisse beruhte jedoch auf der VO über die Beschäftigung von Strafgefangenen vom 5" April 1952 (GBl SO 275) die, wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, zur Zeit der Strafhaft des Beigeladenen durch die VO über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen vom 10° Juni 1954 (GBl So 567) aufgehoben und durch Regelungen ersetzt worden war, die nicht veröffentlicht und dem erkennenden Senat ebenso wie dem Berufungsgericht nicht zugänglich sind° Das LSG hat aus den vertraulichen "Arbeitsrichtlinien über die Leistungsgewährung für Haftentlassene und Familienangehörige Inhaftierten" vom von.
  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 76/56
    Auszug aus BSG, 15.12.1966 - 2 RU 44/65
    diesem Verfahren als zuständig festgestellten Versicherungsträger geltend zu macheno Infolgedessen war die Beiladung nicht nach 5 75 Abso 2 see notwendige Wie der Senat im Urteil vom 29° Januar 1960 (BSG 11, 262) näher dargelegt hat, ist aber der nur einfach Beigeladene nicht berechtigt, dem Rechtsstreit eine von dem Ziel der Hauptbeteiligten abweichende Richtung zu geben° Der Beigeladene war deshalb im vorliegenden Verfahren nicht berechtigt? in das Verfahren über die von der Klägerin neben dem Ersatz der Aufwendungen angestrebte Feststellung, daß die BAfU der für die Durchführung des Feste stellungsverfahrens zuständige Versicherungsträger sei9 hinaus seinen eigenen Entschädigungsanspruch einzuführeno Der Senat hat deshalb das Urteil des LSG aufgehoben und die Berufung gegen das Urteil des SG mit der Maßgabe zurückgewiesen9 daß der Urteilsauespruch (Tenor) zu 1) auf die Feststellung der Zuständigkeit der Beklagten für die Durchführung des Feststellungsverfahrens beschränkt wird?.
  • BSG, 29.06.1971 - 2 RU 35/69

    Arbeitsunfall - Vorläufige Fürsorge - Gewährung trotz Unzuständigkeit - …

    verneint, es sei kein ausreichender Nachweis vorhanden, daß der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten habe° Die Frage der Zuständigkeit ist seit dem Schiedsspruch nicht mehr streitig° Deshalb kann dahinstehen, ob das aufgrund der Nachkriegsverhältnisse von den Bau-Berufsgenossenschaften errichtete Schiedsgericht noch entscheiden durfte, obwohl die die Grundlage seiner Existenz bildenden.Vorschriften (@ 1756 EVO, Art° 42 des 5, Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung vom 20° 12° 1928 - BGBl° 1 S, 405 -, Ausführungsbestimmungen des BVA vom 29° 2° 1929 AN s., IV, 57) durch 5 224 Abs° ; Nr. 1 und 2 see mit dem 1° Januar 1954 aufgehoben worden waren und der erkennende Senat die Feststellungsklage eines Versicherungsträgers, welcher eine vorläufige Fürsorge nach 5 1755 RVO gewährt, gegen den für zuständig gehaltenen Versicherungsträger-auch dann nach 5 55 Abs, 4 Nr" 2 SGG als zulässig ansieht, wenn dieser einen Arbeitsunfall nicht als vorliegend erachtet (BSG 15, 52; vg1° auch das Urteil des erkennenden Senats vom 15.12.1966 - 2 RU 44/65 - Bay.LSG, Breithaupt 1961, 519, 522; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 1° 5, 1971, Band I S° 240 m III)°.
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