Rechtsprechung
| BSG, 04.07.1995 - 2 RU 45/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall - Rückweg von der Universität - Glaubhaftmachung des Besuchs der Bibliothek
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Niedrige Prämien bei Privaten nutzen: Mehr Eigenleistung statt Vollkasko
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BSG, 30.06.1993 - 2 RU 43/92
Gesetzliche Unfallversicherung - Diplomarbeit - Ausland
Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 45/94
Hier ist der Schutzbereich enger als der Versicherungsschutz in der gewerblichen Unfallversicherung (s BSGE 73, 5, 6 [BSG 30.06.1993 - 2 RU 43/92] mwN).
- BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Als eingeschriebener Student einer Universität war der Kläger am 15.12.2008 Studierender iS des § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst c SGB VII (…vgl zu diesem Begriff BSG vom 13.2.2013 - B 2 U 24/11 R - SozR 4-2200 § 539 Nr. 2 RdNr 13 ff) und damit während seiner Ausbildung an der Hochschule in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert (…vgl zur versicherten Tätigkeit zuletzt BSG vom 4.12.2014 - B 2 U 14/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 30 RdNr 13 ff und - B 2 U 10/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 32 RdNr 15 ff, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, sowie - B 2 U 13/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 31 RdNr 15 f;… vgl auch BSG vom 26.9.1996 - 2 RU 12/96 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 36 und vom 4.7.1995 - 2 RU 45/94 - HVBG-INFO 1995, 2377 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BSG, 04.12.2014 - B 2 U 13/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Studierende - Arbeitsunfall - sachlicher …
Studierende sind deshalb in der Regel auch versichert, wenn sie andere Hochschuleinrichtungen wie Universitätsbibliotheken, Seminare und Institute zu Studienzwecken aufsuchen oder sich an Exkursionen der Universität beteiligen (…BSG vom 28.2.1990 - 2 RU 34/89 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 1 S 4;… vom 30.6.1993 - 2 RU 43/92 - BSGE 73, 5, 6 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 26 S 91 f; BSG vom 4.7.1995 - 2 RU 45/94 - Juris). Diese von der Rechtsprechung zu § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst d RVO entwickelten Grundsätze gelten auch für § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst c SGB VII. Diese Norm übernahm den Regelungsinhalt des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst d RVO unverändert. - BSG, 27.11.2018 - B 2 U 15/17 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Studierende sind deshalb in aller Regel versichert, wenn sie Hochschuleinrichtungen aufsuchen, deren (Bildungs-)Angebote nutzen und zB an Veranstaltungen, Exkursionen oder dem Hochschulsport teilnehmen (…BSG vom 28.2.1990 - 2 RU 34/89 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 1 S 4;… vom 30.6.1993 - 2 RU 43/92 - BSGE 73, 5, 6 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 26 S 91 f; vom 4.7.1995 - 2 RU 45/94 - Juris;… zur Fortgeltung dieser Rechtsprechung auch im SGB VII vgl BSG vom 4.12.2014 - B 2 U 13/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 31 RdNr 16 - "Skikurs").
- BSG, 04.12.2014 - B 2 U 10/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Studierende sind deshalb in der Regel auch versichert, wenn sie andere Hochschuleinrichtungen wie Universitätsbibliotheken, Seminare und Institute zu Studienzwecken aufsuchen oder sich an Exkursionen der Universität beteiligen (…BSG Urteil vom 28.2.1990 - 2 RU 34/89 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 1 S 4;… vom 30.6.1993 - 2 RU 43/92 - BSGE 73, 5, 6 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 26 S 91 f; BSG vom 4.7.1995 - 2 RU 45/94 - Juris). Diese von der Rechtsprechung zu § 539 Abs. 1 Nr. 14d RVO entwickelten Grundsätze gelten auch für § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII. Diese Norm übernahm den Regelungsinhalt des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst d RVO unverändert. - BSG, 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R
Unfallversicherungsschutz eines Auszubildenden bei der dualen Berufsausbildung
Nach diesen Grundsätzen hat das BSG Versicherungsschutz angenommen bei einem beruflich Fortzubildenden auf dem Weg zur Universitätsbibliothek, um sich dort Fachliteratur für einen Fernlehrgang auszuleihen (…BSGE 35, 207, 209 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO), bei einem Schüler auf dem Weg zur Besorgung von Material für den Unterricht im Auftrag eines Lehrers (…BSGE 51, 257 = SozR 2200 § 548 Nr. 55), einem Schüler beim Austausch eines Schulbuches außerhalb der Schule mit einem Mitschüler, mit dem er gemeinsam das Buch mit der Anordnung des Austausches erhalten hatte (…BSG SozR 2200 § 549 Nr. 9), einem Schüler, der seinen zu Hause vergessenen Ausweis holen wollte, ohne den er an der Schulveranstaltung nicht teilnehmen konnte (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 120), einer Studentin auf dem Nachhauseweg nach der Einschreibung (…SozR 2200 § 539 Nr. 122), einem Schüler auf dem Weg zu einer Buchhandlung, um sich - auf Veranlassung der Schule - Bücher anzuschaffen (…BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), einer Schülerin auf dem Nachhauseweg von einer von einem eingetragenen Verein getragenen Hausaufgabenhilfe, an der nur Schüler teilnehmen durften, die vom Schulleiter auf Vorschlag des Klassenlehrers ausgewählt waren (BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 -2 RU 79/90- USK 91178), einem Schüler während eines von der Schule organisierten Auslandsaufenthalts - Schüleraustausch - (…SozR 3-2200 § 539 Nr. 22) und schließlich einem Studenten beim Aufenthalt in der Universitätsbibliothek, um - erfolglos - zu erforschen, ob ein geeignetes Buch für seine Studienzwecke vorhanden ist (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 -2 RU 45/94- USK 95163). - LSG Baden-Württemberg, 21.08.2006 - L 1 U 602/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …
Rn. 24 Nach diesen Grundsätzen hat das BSG Versicherungsschutz angenommen (…vgl die Aufzählung im Urteil des BSG vom 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R -, SozR 3-2200 § 539 Nr. 49) bei einem beruflich Fortzubildenden auf dem Weg zur Universitätsbibliothek, um sich dort Fachliteratur für einen Fernlehrgang auszuleihen (…BSGE 35, 207, 209 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO), bei einem Schüler auf dem Weg zur Besorgung von Material für den Unterricht im Auftrag eines Lehrers (…BSGE 51, 257 = SozR 2200 § 548 Nr. 55), einem Schüler beim Austausch eines Schulbuches außerhalb der Schule mit einem Mitschüler, mit dem er gemeinsam das Buch mit der Anordnung des Austausches erhalten hatte (…BSG SozR 2200 § 549 Nr. 9), einem Schüler, der seinen zu Hause vergessenen Ausweis holen wollte, ohne den er an der Schulveranstaltung nicht teilnehmen konnte (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 120), einer Studentin auf dem Nachhauseweg nach der Einschreibung (…SozR 2200 § 539 Nr. 122), einem Schüler auf dem Weg zu einer Buchhandlung, um sich - auf Veranlassung der Schule - Bücher anzuschaffen (…BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), einer Schülerin auf dem Nachhauseweg von einer von einem eingetragenen Verein getragenen Hausaufgabenhilfe, an der nur Schüler teilnehmen durften, die vom Schulleiter auf Vorschlag des Klassenlehrers ausgewählt waren (BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 - USK 91178), einem Schüler während eines von der Schule organisierten Auslandsaufenthalts - Schüleraustausch - (…SozR 3-2200 § 539 Nr. 22) und schließlich einem Studenten beim Aufenthalt in der Universitätsbibliothek, um - erfolglos - zu erforschen, ob ein geeignetes Buch für seine Studienzwecke vorhanden ist (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 -2 RU 45/94 - USK 95163). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1996 - L 15 U 241/96
Unfallversicherungsschutz eines Studenten bei Abgabe einer Hausarbeit; …
Insofern ist der Schutzbereich für Studenten ähnlich wie bei Schülern allgemeinbildender Schulen (§ 539 Abs. 1 Nr. 14 b RVO) enger als in der gewerblichen Unfallversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.1995 - 2 RU 45/94 - mit weiteren Nachweisen).Insofern war der Kläger auf seiner Fahrt zur Post eingebunden in den universitären Ausbildungsbetrieb, so daß der zum Unfall führende Wege ebenso dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist wie etwa das Abholen eines Übungsscheins an der Ausgabestelle des einschlägigen Instituts, das gleichfalls als Verrichtung einer versicherten Tätigkeit des Studenten angesehen wird (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.1995 - 2 RU 45/94).
- SG Gießen, 20.01.2006 - S 1 U 166/05
Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit des § 131 Abs 5 S 1 SGG auf …
Nach diesen Grundsätzen hat das BSG Versicherungsschutz angenommen (…vgl die Aufzählung im Urteil des BSG vom 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R -, SozR 3-2200 § 539 Nr. 49) bei einem beruflich Fortzubildenden auf dem Weg zur Universitätsbibliothek, um sich dort Fachliteratur für einen Fernlehrgang auszuleihen (…BSGE 35, 207, 209 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO), bei einem Schüler auf dem Weg zur Besorgung von Material für den Unterricht im Auftrag eines Lehrers (…BSGE 51, 257 = SozR 2200 § 548 Nr. 55), einem Schüler beim Austausch eines Schulbuches außerhalb der Schule mit einem Mitschüler, mit dem er gemeinsam das Buch mit der Anordnung des Austausches erhalten hatte (…BSG SozR 2200 § 549 Nr. 9), einem Schüler, der seinen zu Hause vergessenen Ausweis holen wollte, ohne den er an der Schulveranstaltung nicht teilnehmen konnte (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 120), einer Studentin auf dem Nachhauseweg nach der Einschreibung (…SozR 2200 § 539 Nr. 122), einem Schüler auf dem Weg zu einer Buchhandlung, um sich - auf Veranlassung der Schule - Bücher anzuschaffen (…BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), einer Schülerin auf dem Nachhauseweg von einer von einem eingetragenen Verein getragenen Hausaufgabenhilfe, an der nur Schüler teilnehmen durften, die vom Schulleiter auf Vorschlag des Klassenlehrers ausgewählt waren (BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 - USK 91178), einem Schüler während eines von der Schule organisierten Auslandsaufenthalts - Schüleraustausch - (…SozR 3-2200 § 539 Nr. 22) und schließlich einem Studenten beim Aufenthalt in der Universitätsbibliothek, um - erfolglos - zu erforschen, ob ein geeignetes Buch für seine Studienzwecke vorhanden ist (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 45/94 - USK 95163). - LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 27 U 23/04 Nach diesen Grundsätzen hat das BSG Versicherungsschutz angenommen (…die Aufzählung folgt der im Urteil des BSG vom 18. April 2000, B 2 U 5/99 R, SozR 3-2200 § 539 Nr. 49) bei einem beruflich Fortzubildenden auf dem Weg zur Universitätsbibliothek, um sich dort Fachliteratur für einen Fernlehrgang auszuleihen (BSGE 35, 207, 209), bei einem Schüler auf dem Weg zur Besorgung von Material für den Unterricht im Auftrag eines Lehrers (BSGE 51, 257), einem Schüler beim Austausch eines Schulbuchs außerhalb der Schule mit einem Mitschüler, mit dem er gemeinsam das Buch mit der Anordnung des Austausches erhalten hatte (…BSG SozR 2200 § 549 Nr. 9), einem Schüler, der seinen zu Hause vergessenen Ausweis holen wollte, ohne den er an der Schulveranstaltung nicht teilnehmen konnte (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 120), einer Studentin auf dem Nachhauseweg nach der Einschreibung (…SozR 2200 § 539 Nr. 122), einem Schüler zu einer Buchhandlung um sich - auf Einlassung der Schule - Bücher anzuschaffen (…BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), einer Schülerin auf dem Nachhauseweg von der von einem eingetragenen Verein getragenen Hausaufgabenhilfe, an der nur Schüler teilnehmen durften, die vom Schulleiter auf Vorschlag des Klassenlehrers ausgewählt waren (BSG, Urteil vom 4. Dezember 1991, 2 RU 79/90 USK 91 178), einem Schüler während eines von der Schule organisierten Auslandsaufenthaltes - Schüleraustausch - (…SozR 3-2200 § 539 Nr. 22) und schließlich einem Studenten beim Aufenthalt in der Universitätsbibliothek, um - erfolglos - zu erforschen, ob ein geeignetes Busch für seine Studienzwecke vorhanden ist (BSG, Urteil vom 4. Juli 1995, 2 Ru 45/94 USK 95 163).
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