Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BSG, 28.07.1977 - 2 RU 49/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,11332
BSG, 28.07.1977 - 2 RU 49/76 (https://dejure.org/1977,11332)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1977 - 2 RU 49/76 (https://dejure.org/1977,11332)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1977 - 2 RU 49/76 (https://dejure.org/1977,11332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,11332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
    Auszug aus BSG, 28.07.1977 - 2 RU 49/76
    In solchen Fällen genießen Unfallversicherungsschutz auch Veranstaltungen von.Abteilungen und Gruppen des Gesamtbetriebes, sofern nur diese Veranstaltungen die Pflege der Verbundenheit zwischen Betriebsleitung und Belegschaft bezwecken (BSGE 4, 479, 483; 17, 280, 281).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R

    Unfallversicherungsschutz bei einer Betriebsratsfeier

    Um das Ziel der Förderung der Verbundenheit zwischen Betriebsleitung und Betriebsangehörigen zu erreichen, muß die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung auch vom Unternehmer selbst als solche gewollt sein (BSG, Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 49/76 -, HV-Info 10/1985, 19 bis 20).
  • LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 69/14

    Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert

    Allerdings hat das BSG stets den engen Zusammenhang zwischen dem Erfordernis, dass die Teilnahme an der betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung - grundsätzlich - allen Betriebsangehörigen offensteht, und dem objektiven Zweck, die Verbundenheit zwischen der Betriebsleitung und den Betriebsangehörigen zu fördern und zu pflegen, betont und für Fälle eines beschränkten Teilnehmerkreises als Folge ebenfalls zwingend verlangt, dass die Veranstaltung von ihrer Zielrichtung her der Pflege der Verbundenheit zwischen Betriebsleitung und Belegschaft dienen muss (BSG vom 28. Juli 1977 - 2 RU 49/76; BSG vom 27. Februar 1985 - 2 RU 42/84 und BSG vom 28. März 1985 - 2 RU 47/83; BSG vom 22. September 2009 - B 2 U 4/08 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - L 15 U 440/20

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen …

    Hierzu hat sie auf Urteile des BSG vom 28.07.1977 (2 RU 49/76) und vom 27.02.1985 (2 RU 42/84) sowie vom 28.03.1985 (2 RU 47/83) verwiesen.
  • BSG, 28.03.1985 - 2 RU 47/83
    Aber auch in diesen Fällen muß die Veranstaltung der Pflege der Verbundenheit zwischen Betriebsleitung und Belegschaft dienen (BSG Urteil 28. Juli 1977 2 RU 49/76 vom - -" hier.
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00
    Um das Ziel der Förderung der Verbundenheit zwischen Betriebsleitung und Betriebsangehörigen zu erreichen, muß die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung auch vom Unternehmer selbst als solche gewollt sein (BSG, Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 49/76 -, HV-Info 10/1985, 19 bis 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht