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| BSG, 28.07.1977 - 2 RU 49/76 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
Auszug aus BSG, 28.07.1977 - 2 RU 49/76
In solchen Fällen genießen Unfallversicherungsschutz auch Veranstaltungen von.Abteilungen und Gruppen des Gesamtbetriebes, sofern nur diese Veranstaltungen die Pflege der Verbundenheit zwischen Betriebsleitung und Belegschaft bezwecken (BSGE 4, 479, 483; 17, 280, 281).
- BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R
Unfallversicherungsschutz bei einer Betriebsratsfeier
Um das Ziel der Förderung der Verbundenheit zwischen Betriebsleitung und Betriebsangehörigen zu erreichen, muß die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung auch vom Unternehmer selbst als solche gewollt sein (BSG, Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 49/76 -, HV-Info 10/1985, 19 bis 20). - LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 69/14
Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert
Allerdings hat das BSG stets den engen Zusammenhang zwischen dem Erfordernis, dass die Teilnahme an der betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung - grundsätzlich - allen Betriebsangehörigen offensteht, und dem objektiven Zweck, die Verbundenheit zwischen der Betriebsleitung und den Betriebsangehörigen zu fördern und zu pflegen, betont und für Fälle eines beschränkten Teilnehmerkreises als Folge ebenfalls zwingend verlangt, dass die Veranstaltung von ihrer Zielrichtung her der Pflege der Verbundenheit zwischen Betriebsleitung und Belegschaft dienen muss (BSG vom 28. Juli 1977 - 2 RU 49/76; BSG vom 27. Februar 1985 - 2 RU 42/84 und BSG vom 28. März 1985 - 2 RU 47/83; BSG vom 22. September 2009 - B 2 U 4/08 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - L 15 U 440/20
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen …
Hierzu hat sie auf Urteile des BSG vom 28.07.1977 (2 RU 49/76) und vom 27.02.1985 (2 RU 42/84) sowie vom 28.03.1985 (2 RU 47/83) verwiesen. - BSG, 28.03.1985 - 2 RU 47/83 Aber auch in diesen Fällen muß die Veranstaltung der Pflege der Verbundenheit zwischen Betriebsleitung und Belegschaft dienen (BSG Urteil 28. Juli 1977 2 RU 49/76 vom - -" hier.
- BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 Um das Ziel der Förderung der Verbundenheit zwischen Betriebsleitung und Betriebsangehörigen zu erreichen, muß die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung auch vom Unternehmer selbst als solche gewollt sein (BSG, Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 49/76 -, HV-Info 10/1985, 19 bis 20).
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