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| BSG, 04.11.1981 - 2 RU 51/80 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg - Unfall auf dem Arbeitsweg
Verfahrensgang
- SG Berlin, 19.05.1980 - S 69 U 451/77
- BSG, 04.11.1981 - 2 RU 51/80
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.10.1962 - 2 RU 211/62
Zustellung eines Urteils an alle Beteiligten - Ein Scheinurteil - Der …
Auszug aus BSG, 04.11.1981 - 2 RU 51/80
nur gegeben, wenn eine Auseinandersetzung auf dem Betriebsweg oder auf dem Weg vom Ort der Tätigkeit aus der Betriebstätigkeit unmittelbar hervorgegangen, sondern auch, wenn sie aus der Zurücklegung des Weges erwachsen ist (s BSGE 18, 106, 109;… Brackmann aaO S. A8ü v;… Lauterbach aaO @ 550 Anm 8, Stichwort "Überfälle").Aus ihnen können sich - wie im vorliegenden Fall - Anwendungsfälle für die Bejahung des Versicherungsschutzes wegen einer aus der Zurücklegung des Weges erwachsenen Tätlichkeit ergeben (vgl BSGE 18, 106, 109).
das Opfer den Streit begonnen oder auch nur sich auf einen solchen eingelassen hat (vgl BSGE 18, 106, 108).
Nach den Umständen des vorliegenden Falles ist vielmehr die gesamte Auseinandersetzung, die sich aus der Verkehrsgefährdung durch S. entwickelt hat, als Ganzes zu sehen und der versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen (5 BSGE 18, 106, 110).
- BSG, 30.07.1968 - 2 RU 91/67
Auszug aus BSG, 04.11.1981 - 2 RU 51/80
30. Juli 1968 - 2 RU 91/67 -). - BSG, 29.06.1966 - 2 RU 7/65
Auszug aus BSG, 04.11.1981 - 2 RU 51/80
dem der Zusammenhang einer Schädigung mit der Zurücklegung des Weges an Bedeutung verliert, wenn ein Überfall aus Beweggründen durchgeführt worden ist, die ausschließlich in der Person des Überfallenen liegen und deshalb wesentlich nur auf betriebsfremde Beziehungen zwischen den Beteiligten zurückzuführen sind (BSG Urteil vom 31. März 1965 - 2 RU 7/65 - in Lauterbach-Kartei Nr. 5824 zu @ 5ü8 Abs. 1 Satz 1 RVO mwN).
- LSG Bayern, 24.09.2020 - L 17 U 370/17
Nicht geringfügige Unterbrechung, Zurücklegen des Betriebsweges
Der Versicherungsschutz sei in solchen Fällen sowohl gegeben, wenn eine Auseinandersetzung auf dem Betriebsweg oder auf dem Weg vom/zum Ort der Tätigkeit aus der Betriebstätigkeit unmittelbar hervorgegangen sei, als auch, wenn sie aus der Zurücklegung des Weges erwachsen sei (BSG, Urteil vom 04.11.1981 - 2 RU 51/80 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.10.1962 - 2 RU 211/62 = BSGE 18, 106, 109).Die betrieblichen Vorgänge müssten also wesentlich für die Auseinandersetzung sein (so auch BSG, Urteil vom 27.03.1990 - 2 RU 36/89 unter Hinweis auf BSG vom 30.10.1962 - 2 RU 211/62; BSG, Urteil vom 04.11.1981, a.a.O.).
Nach den Umständen des vorliegenden Falles sei vielmehr die gesamte Auseinandersetzung, die sich aus der Verkehrsgefährdung durch den Täter entwickelt habe, als Ganzes zu sehen und der versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen (so auch im dem Urteil des BSG vom 04.11.1981, a. a. O., zugrundeliegenden ähnlich gelagerten Sachverhalt, wobei das BSG in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BSG vom 30.10.1962, a.a.O., hinweise).
Rn. 16 Wie im vom BSG mit Urteil vom 04.11.1981 (a.a.O.) entschiedenen Sachverhalt handele es sich auch vorliegend nicht um einen Fall, in dem der Zusammenhang einer Schädigung mit der Zurücklegung des Weges an Bedeutung verliere, wenn eine Tätlichkeit aus Gründen durchgeführt worden sei, die ausschließlich in der Person des Überfallenen lägen und deshalb wesentlich nur auf betriebsfremde Beziehungen zwischen den Beteiligten zurückzuführen seien.
In dem vom BSG im Urteil vom 04.11.1981 (a.a.O.) zitierten Urteil des BSG vom 31.03.1965 (2 RU 7/63) habe der Sachverhalt so gelegen, dass der Geschädigte sowohl durch seine Fahrweise eine Streitigkeit ausgelöst als auch durch sein anschließendes Verhalten gezeigt habe, dass die zwischen den Streitenden entstandenen privaten Beziehungen maßgebend für die Verletzung geworden seien.
Insbesondere sei der vorliegende Fall mit der Entscheidung des BSG vom 04.11.1981 (2 RU 51/80) zu vergleichen.
Rn. 44 Zwar sind dem versicherungsrechtlich geschützten Zurücklegen des Weges auch solche Auseinandersetzungen zuzurechnen, die ihren unmittelbaren Ursprung in dem Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges haben (BSG, Urteil vom 30.10.1962 - 2 RU 211/62; Urteil vom 04.11.1981 - 2 RU 51/80).
Rn. 46 Soweit das SG zur Begründung seiner Auffassung die Urteile des BSG vom 30.10.1962- 2 RU 211/62 und vom 04.11.1981 - 2 RU 51/80 zitiert, vermag der Senat dieser Argumentation schon mangels Vergleichbarkeit der der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalte nicht zu folgen.
- BSG, 30.03.2023 - B 2 U 3/21 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - 16 jähriger Gymnasialschüler - …
Hinzu kommt, dass der Begriff "selbstgeschaffene Gefahr" nach ständiger Senatsrechtsprechung eng auszulegen und seit jeher - selbst in der Unfallversicherung Erwachsener - nur mit größter Zurückhaltung angewendet wird (…BSG Urteile vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, RdNr 8…, vom 4.6.2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10 S 43, vom 4.11.1981 - 2 RU 51/80 - SozR 2200 § 550 Nr. 48, vom 5.8.1976 - 2 RU 231/74 - BSGE 42, 129 = SozR 2200 § 548 Nr. 22 und grundlegend vom 10.12.1957 - 2 RU 270/55 - BSGE 6, 164, 169). - LSG Baden-Württemberg, 12.12.2019 - L 10 U 891/19
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Durchschreiten der Außentür - …
Rn. 23 Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BSG vom 04.11.1981 (2 RU 51/80), auf das sich der Kläger beruft.
- BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89
Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche …
Dem versicherungsrechtlich geschützten Zurücklegen des Weges sind zwar auch solche Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zuzurechnen, die ihren Ursprung in dem Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeiten zusammenhängenden Weges haben (z.B. Streit aus der Benutzung eines überfüllten Verkehrsmittels; s BSGE 13, 106; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 48;… Brackmann aaO. S 484z). - LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - L 3 U 134/19
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Wie das BSG mit Urteil vom 04. November 1981, Az. 2 RU 51/80, entschieden habe, stünden auch Verletzungen durch andere Verkehrsteilnehmer, die aus Streitigkeiten wegen Fehlverhaltensweisen im Straßenverkehr erwachsen, unter Versicherungsschutz. - LSG Bayern, 18.12.2007 - L 17 U 54/07
Voraussetzungen für die Gewährung von Versicherungsschutz aus der gesetzlichen …
Zwar sind dem versicherungsrechtlich geschützten Zurücklegen des Weges auch solche Auseinandersetzungen zuzurechnen, die ihren unmittelbaren Ursprung in dem Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeiten zusammenhängenden Weges haben (…vgl Urteile des BSG vom 30.10.1962 - 2 RU 211/62 = SozR Nr. 39 zu § 543 RVO und vom 04.11.1981 - 2 RU 51/80 = SozR 2200 § 550 Nr. 48). - LSG Baden-Württemberg, 28.10.2009 - L 2 U 5322/08 Dies gilt auch für tätliche Auseinandersetzungen, Überfälle, Raufhändeln (BSG, Urteil v. 04.11.1981 - 2 RU 51/80).
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