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Rechtsprechung
   BSG, 28.07.1983 - 2 RU 51/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,11526
BSG, 28.07.1983 - 2 RU 51/82 (https://dejure.org/1983,11526)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1983 - 2 RU 51/82 (https://dejure.org/1983,11526)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1983 - 2 RU 51/82 (https://dejure.org/1983,11526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beginn des Versicherungsschutzes - Versicherungsschutz bei der Heimfahrt - Unfallversicherung

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BSG, 28.07.1983 - 2 RU 51/82
    Eine für alle Familienheimfahrten einheitliche Zeitbegrenzung für den Antritt des Weges von dem Ort der Tätigkeit, wie dies im Rahmen des 5 550 Abs. 1 BVD wegen der durch die Dauer von zwei Stunden vertretbaren Typisierung (s BVerfGE 13, 21, 29; 17, 1, 25; 26, 265, 275 f; 51, 115, 122) möglich ist, ließe sich wegen der Vielfalt der für eine solche Begrenzung zu berücksichtigenden Fallgestaltungen bei Familienheimfahrten nicht begründbar festlegen.

    Entweder würden die Härtefälle, die mit der durch die Zeitgrenze von zwei Stunden bezweckten Typisierung verbunden sind, hier nicht nur eine ver- tretbar verhältnismäßig kleine Zahl von Versicherten betreffen (s BVerfGE 26, 265, 275), oder aber es müßten so weitgehende Ausnahmen im Einzelfall zugelassen werden, die wiederum eine Typisierung in Frage stellen würden.

  • BSG, 09.03.1978 - 2 RU 25/76
    Auszug aus BSG, 28.07.1983 - 2 RU 51/82
    Das BSG hat auch nach dem Beginn der stärkeren Betonung der Zeitdauer der Unterbrechung im Rahmen des 5 550 Abs. 1 BVD (…3 BSG SozR 2200 5 550 Nr. 12) diese Rechtsprechung nicht auf die Entscheidung über den Versicherungsschutz nach 5 550 Abs. 3 BVD übertragen und den Versicherungsschutz nicht schon wegen eines um mehr als zwei Stunden hinausgeschobenen Antritts der Fahrt"sondern aus anderen, die Besonderheiten des jeweiligen Falles kennzeichnenden Gründen verneint (3 BSG Urteil vom 9. März 1978 2 RU 25/76).

    Soweit aus einem großen zeitlichen Abstand zwischen dem Ende der Arbeit und dem Beginn des Heimweges im Einzelfall geschlossen werden kann, daß der Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gelöst ist (3 BSG Urteil vom 9. März 1978 - 2 RU 25/76 -: 18 Tage), kommt dies jedenfalls für einen Fall der vorliegenden Art nicht in Betracht.

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 28.07.1983 - 2 RU 51/82
    Eine für alle Familienheimfahrten einheitliche Zeitbegrenzung für den Antritt des Weges von dem Ort der Tätigkeit, wie dies im Rahmen des 5 550 Abs. 1 BVD wegen der durch die Dauer von zwei Stunden vertretbaren Typisierung (s BVerfGE 13, 21, 29; 17, 1, 25; 26, 265, 275 f; 51, 115, 122) möglich ist, ließe sich wegen der Vielfalt der für eine solche Begrenzung zu berücksichtigenden Fallgestaltungen bei Familienheimfahrten nicht begründbar festlegen.
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden …

    Auszug aus BSG, 28.07.1983 - 2 RU 51/82
    Eine für alle Familienheimfahrten einheitliche Zeitbegrenzung für den Antritt des Weges von dem Ort der Tätigkeit, wie dies im Rahmen des 5 550 Abs. 1 BVD wegen der durch die Dauer von zwei Stunden vertretbaren Typisierung (s BVerfGE 13, 21, 29; 17, 1, 25; 26, 265, 275 f; 51, 115, 122) möglich ist, ließe sich wegen der Vielfalt der für eine solche Begrenzung zu berücksichtigenden Fallgestaltungen bei Familienheimfahrten nicht begründbar festlegen.
  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht …

    Auszug aus BSG, 28.07.1983 - 2 RU 51/82
    Eine für alle Familienheimfahrten einheitliche Zeitbegrenzung für den Antritt des Weges von dem Ort der Tätigkeit, wie dies im Rahmen des 5 550 Abs. 1 BVD wegen der durch die Dauer von zwei Stunden vertretbaren Typisierung (s BVerfGE 13, 21, 29; 17, 1, 25; 26, 265, 275 f; 51, 115, 122) möglich ist, ließe sich wegen der Vielfalt der für eine solche Begrenzung zu berücksichtigenden Fallgestaltungen bei Familienheimfahrten nicht begründbar festlegen.
  • BSG, 12.03.1974 - 2 RU 209/72
    Auszug aus BSG, 28.07.1983 - 2 RU 51/82
    In einem Fall, in dem eine Versicherte die - nur 50 km lange - Heimfahrt am Tage nach Beendigung der Arbeit angetreten hatte, hat der Senat den Versicherungsschutz ebenfalls bejaht (Urteil vom 12. März 1974 - 2 RU 209/72 - USK 7ü108).
  • BSG, 14.12.1995 - 2 BU 151/95

    Unfallversicherungsschutz für Verkehrsunfall - Wegstrecke zum ständigen …

    Sinn und Zweck dieser Sonderregelung gestatten es nicht, strenge Anforderungen hinsichtlich des Beginns der Fahrt zur Familienwohnung zu stellen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 58, BSGE 56, 244, 248).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung bei einem Zeitraum von 18 Tagen der Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als gelöst und bei einem Fahrtantritt am folgenden oder übernächsten Tage aber noch als gewahrt angesehen worden (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 58).

  • SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04

    Unterbrechung des Weges vor Antritt; Sponsoring als versicherte Tätigkeit

    Rn. 27 Diese Gleichbehandlung von Unterbrechung oder verzögerter Antritt des Weges wird auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gesehen (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juli 1983 - 2 RU 51/82 = SozR 2200 § 550 Nr. 58 …und Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 53/78 = SozR 2200 § 550 Nr. 42).
  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 5/83

    Wegeunfall bei privater Besorgung

    Der erkennende Senat hat ferner von Anfang an entschieden (…BSG SozR 5 550 RVG Nr. 7) und später bekräftigt (…BSG SozR 2200 EUR 550 Nr. 42), daß die für die Unterbrechung des bereits begonnenen Weges geltenden Grundsätze auch anzuwenden sind, wenn sich der Beginn des Weges aus Gründen verzögert, welche nicht mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen (s auch das Urteil des Senats vom 28. Juli 1983 - 2 RU 51/82 - für den Fall eines verspäteten Antritts einer Familienheimfahrt nach 5 550 Abs. 3 RVO).
  • BSG, 29.03.1984 - 2 RU 42/82

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitslosengeld - Unfall auf dem Heimweg

    Eine für alle Familienheimfahrten einheitliche Zeitbesrenzung für den Antritt des Weges nach der Eamilienwohnung, wie dies durch die Rechtsprechung für Wege von deß Ort der Tätigkeit mit zwei Stunden seit dem Ende der versicherten Tätigkeit geschehen ist, hat der Senat als nicht praktikabel abgelehnt (BSG Urteil vom 28. Juli 1983 - 2 RU 51/82 -).
  • BSG, 11.09.1991 - 9a BV 30/91

    Familienheimfahrt eines Soldaten - Unfallversicherungsschutz - Soldatenversorgung

    Hier bedarf es nicht des sonst geforderten engen Zusammenhanges zwischen der Aufnahme oder Beendigung der Arbeit und dem Antritt der Fahrt (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 58 + SozR 3200 § 81 Nr. 23).
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