Rechtsprechung
| BSG, 27.06.1969 - 2 RU 52/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sohn eines Landwirts - Arbeit im elterlichen Betrieb - Mitarbeitender Familienangehöriger - Jahresarbeitsverdienst - Bestimmung nach Durchschnittssätzen
Papierfundstellen
- DB 1969, 1564
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 20.03.2018 - B 2 U 11/17 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mitarbeitender …
Eine nicht nur vorübergehende Mitarbeit liegt in der Regel bei 21 vollen Arbeitstagen im Jahr vor, ohne dass dies die absolute Mindestanzahl an Tagen darstellt (vgl BSG vom 20.10.1983 - 2 RU 49/82 - BAGUV RdSchr 3/84; BSG vom 27.6.1969 - 2 RU 52/67 - SozR Nr. 1 zu § 780 RVO).Durch die regelmäßige Tätigkeit, mit welcher der Unternehmer ständig rechnen kann, unterscheidet sich der mitarbeitende Familienangehörige von einem Familienangehörigen, der nur vorübergehend, etwa während der Ernte, im elterlichen landwirtschaftlichen Unternehmen tätig wird (vgl BSG vom 27.6.1969 - 2 RU 52/67 - SozR Nr. 1 zu § 780 RVO).
- BSG, 24.02.1977 - 8 RU 56/76
Arbeitsunfall - Landwirtschaft - Vorübergehende Tätigkeit - …
Der JAV war daher im vorliegenden Fall nach 5 574 Abs. 1 Satz 1 RVO nF, d.h. nach dem (höheren) Arbeitseinkommen des Verletzten zu berechnen, das er als Bauhilfsarbeiter im Jahr vor dem Arbeitsunfall erzielt hatte (vgl. hierzu auch Urteil des 2. Senats desBSG vom 27. Juni 4969 - 2 RU 52/67 - in BG 1970, 255, 256 Mitte und Vollmar aaO S. 24).
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