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Rechtsprechung
   BSG, 18.12.1962 - 2 RU 56/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,10248
BSG, 18.12.1962 - 2 RU 56/58 (https://dejure.org/1962,10248)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1962 - 2 RU 56/58 (https://dejure.org/1962,10248)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1962 - 2 RU 56/58 (https://dejure.org/1962,10248)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BSG, 18.12.1962 - 2 RU 56/58
    Das LSG hat auch nicht verkannt, daß die Prüfung, welche "Ursachen" für den Selbstmord rechtlich als wesentlich anzusehen sind (vgl° hierzu BSG 1, 150, 156), nicht auf die Geschehensabläufe beschränkt werden darf, die sichauf körperlich-organischem Gebiet abgespielt haben, vielmehr auch Vorgänge im Bereich des Psychischen und Geistigen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen sind (vgl° hierzu auch BGHZ 20, 137)° Auch psychische Reaktionen können rechtlich wesentlich durch ein Unfallercignis "verursacht" sein, während andererseits Vorgänge im Bereich des Psychischen oder Geistigen "Ursachen" im Rechtssinne sein können (…vgl° z"B" aus dem Gebiet des Strafrechts den durch die vorsätzliche Täuschung bewirkten Irrtum als "Ursache" der schädigenden Vermögensverfügung im Tatbestand des 5 263 StGB - Strafge- " setzbuch (Leipziger Kommentar) 8° Aufl" 5 263 Anm° 6)° Dabei -ist bei der rechtlichen Prüfung ursächlicher Zusammenhänge - 'wie des im vorliegenden Fall streitigen - auch zu berücksichtigen, daß nach den Erkenntnissen der ärztlichen Wissenschaft eine scharfe Trennung zwischen Vorgängen, die nur im 0rgunischen Bereich ablaufen, und solchen, die sich im Psychischen und Geistigen abspielen, nicht berechtigt und viclfaéh praktisch nicht einmal möglich ist, da die Bereiche des Sonstischen und des Psychischen und Geistigen sich wechselseitig beeinflussen° ".
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …

    Auszug aus BSG, 18.12.1962 - 2 RU 56/58
    Das LSG hat auch nicht verkannt, daß die Prüfung, welche "Ursachen" für den Selbstmord rechtlich als wesentlich anzusehen sind (vgl° hierzu BSG 1, 150, 156), nicht auf die Geschehensabläufe beschränkt werden darf, die sichauf körperlich-organischem Gebiet abgespielt haben, vielmehr auch Vorgänge im Bereich des Psychischen und Geistigen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen sind (vgl° hierzu auch BGHZ 20, 137)° Auch psychische Reaktionen können rechtlich wesentlich durch ein Unfallercignis "verursacht" sein, während andererseits Vorgänge im Bereich des Psychischen oder Geistigen "Ursachen" im Rechtssinne sein können (…vgl° z"B" aus dem Gebiet des Strafrechts den durch die vorsätzliche Täuschung bewirkten Irrtum als "Ursache" der schädigenden Vermögensverfügung im Tatbestand des 5 263 StGB - Strafge- " setzbuch (Leipziger Kommentar) 8° Aufl" 5 263 Anm° 6)° Dabei -ist bei der rechtlichen Prüfung ursächlicher Zusammenhänge - 'wie des im vorliegenden Fall streitigen - auch zu berücksichtigen, daß nach den Erkenntnissen der ärztlichen Wissenschaft eine scharfe Trennung zwischen Vorgängen, die nur im 0rgunischen Bereich ablaufen, und solchen, die sich im Psychischen und Geistigen abspielen, nicht berechtigt und viclfaéh praktisch nicht einmal möglich ist, da die Bereiche des Sonstischen und des Psychischen und Geistigen sich wechselseitig beeinflussen° ".
  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus BSG, 18.12.1962 - 2 RU 56/58
    930) zugrunde gelegt hat, sind allerdings nicht geeignet, eine Gesetzesverletzung im Sinne von 5 162 Abs" 1 Nr" 3 SGG darzutun° Auch der erkennende Senat wendet diesen Verursachungsbegriff in ständiger Rechtsprechung als die maßgebende Ursachen-Norm an (vglo zoB° BSG 1, 254; 3, 240) und hat im Beschluß vom 31° Januar 1958 (MDR 1958, 281 Nr° 155) näher dargelegt, daß eine Anwendung der für die Schadensersatzansprüche des bürgerlichen Rechts von der Rechtsprechung entnickelten Lehre von der adäquaten Verursachung zu Folgerungen führen müßte, die mit den Besonderheiten der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vereinbar sind° \.
  • BSG, 11.11.1959 - 9 RV 290/57
    Auszug aus BSG, 18.12.1962 - 2 RU 56/58
    Grundsätzlich zu prüfen, welche Folgen die Auswirkungen des Unfalls gerade bei dem betroffenen Menschen infolge der Eigenart seiner Persönlichkeit gehabt haben, Vgl" auch die zum Recht der Kriegsopferversorgung ergangene Entscheidung BSG 11, 50°.
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 31/90

    Selbsttötung im Wehrdienst - Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

    Ein solcher Beweis ist z.B. dann erbracht, wenn der Selbsttötung ein Unfall vorausgegangen ist, dessen Folgen geeignet waren, den Versorgungsberechtigten oder Versicherten in eine so verzweifelte Stimmung zu versetzen, daß ihm die Selbsttötung als einziger Ausweg erschien (vgl. BSG Urteil vom 18. Dezember 1962 - 2 RU 56/58, Breithaupt 1963, 788; BSG Urteil vom 29. April 1964 - 2 RU 215/60, VdK-Mitt 1964, 252).
  • BSG, 05.02.1980 - 2 BU 31/79
    Bereits in einem Urteil vom 18. Dezember 1962 - 2 RU 56/58 - (Breithaupt 1963, >.
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