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| BSG, 31.10.1972 - 2 RU 56/72 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
Auszug aus BSG, 31.10.1972 - 2 RU 56/72
Prozeßvoraussetzung handelt" von der die Rechtswirksamkeit des Verfahrens als ganzes abhängt (BSG 1, 227; 2, 225; 5, 124 und 234; 45, 65)". - BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52
Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz
Auszug aus BSG, 31.10.1972 - 2 RU 56/72
in Spanien eine Familienwohnung begründet und dorthin wieder zurückkehren wollen° Für den Versicherungsschutz nach 5 550 Satz 2 EVO aF und @insbesondere für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Familienwohnung ist aber nicht die frühere oder spätere, sondern die tatsächliche Gestaltung der Lebensverhältnisse des Versicherten im Unfallzeitpunkt maßgebendo Die Auffassung der Klägerinnen müßte außerdem dazu führen, daß sich die Familienwohnung im Sinne dieser Vorschrift nicht nach der tatsächlichen Gestaltung der Lébensverhältnisse des Versicherten, sondern nach dem bisherigen und zukünftigen Aufentshaltsort richten würde° Art° 6 GG zwingt ebenfalls nicht dazu, die Familienwohnung im Sinne des 5 550 Satz 2 RVO aF stets am Aufenthaltsort des Kindes und nicht nach der tatsächlichen Gestaltung am Mittelpunkt der Lebensverhältnisse der Eltern anzunehmen° In der gemeinsamen Wohnung der Eheleute in Ludwigshafen-Mundenheim vollzog sich jedoch nicht nur das Eheleben beider Ehegatten, sondern auch der den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse mitbestimmende soziale Kontakt der Eheleute zu anderen Personen (s, BGHZ 7, 104, 407), An dem Ort der gemein5amen Tätigkeit beider Eheleute waren ebenfalls die persönlichen Entscheidungen hinsichtlich deS nunmehr in Spanien lebenden Kindes zu treffen, soweit sie über die tägliche Betreuung durch Dritte - hier die Großeltern - hinausgingen und durch die längere Abwesenheit der Eltern auch nicht weiter aufgeschoben werden konnten" Der Auffassung des Senats steht auch nicht entgegen, daß nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG zugunsten der Klägerinnen davon ausgegangen werden kann" daß die Wohnverhältnisse des Ehemannes der Klägerin zu 4) in Ludwigshafen-Mundenheim beengter aus diejenigen in ihrer Wohnung bei den Eltern der Klägerin zu 4) in Spanien gewesen sindo Der Gesetzgeber ist nach der sprachlichen Unterscheidung in 5 550 Satz 2 BVD aF allerdings von der Lebenserfahrung ausgegangen, daß im Mittelpunkt der Lebensverhältnisse im Regelfall auch die besseren Wohnverhältnisse gegeben sein werden" Deshalb haben Rechtsprechung und Schrifttum Art und Ausstattung der Wohnräume am Beschäftigungsort als ein Indiz für oder gegebenenfalls gegen den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse an diesem Ort gewertet (vgl° BSG 47, 270" 275; 20, 440" 442;… BSG SozR Nr° 47 und 24 zu EUR 543 RVO aF;… Brackmann aaO S" 486 k und 'l mit weiteren Nachweisen)o Auch die Klägerinnen übersehen jedoch nicht, daß die Wohnverhältnisse nur als Anhaltspunkt dafür in Betracht kommen" wo der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten ist° Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom/15° Dezember 4959 (…SozR Nro 47 zu $ 543 RVO aF) darauf hingewiesen" daß ein nur dürftig ausgestattetes Zimmer auf Umständen beruhen kann" unter denen alleinstehende Arbeitnehmer häufig ihr außerberufliches Leben einrichten müßten, die aber für die versicherungsreehtliche Beurteilung unerheblich seien (zoB° die Knappheit an möblierten Zimmern in der betreffenden Stadt" Sparsamkeit im Wohnungsaufwand zwecks Ermöglichung von Ansehaffungen usw)° Dies gilt auch für verheiratete Versicherte, die gemeinsam mit dem Ehegatten an dem Ort der Tätigkeit oder in dessen Nähe wohnen° Hierzu zählt - regele mäßig verbunden mit Sparsamkeitserwägungen Ver- - auch der.
- BSG, 30.03.1982 - 2 RU 53/80 Die Beurteilung der Frage, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zur Unfallzeit (BSGE 2, 78, 81; 35, 32, 33; BSG USK 72217, 73108 und 74108; BSG Urteile vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 56/72 - und vom 4. November 1981 - 2 RU 33/80 - unveröffentlicht).
Für den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse mitbestimmend sind entgegen der Auffassung der Revision die sozialen Kontakte des Versicherten zu anderen Personen (BGHZ 7, 104, 107; BSGE 35, 32, 34; BSG USK 72217; BSG Urteile vom 31. Oktober 1972 -2 RU 137/70 und 2 RU 56/72 - unveröffentlicht).
- BSG, 04.11.1981 - 2 RU 33/80 Diese Angabe betraf auch die Verhältnisse zur Unfallzeit, auf die es für die Entscheidung der Streitsache ankommt (vgl BSGE 2, 78, 81; 35, 32, 33; BSG USK 72217, 73108, 74108; BSG Urteile vom 31. Oktober 1972 2 RU 137/70 und 2 RU 56/72 - unveröffentlicht).
- BSG, 28.07.1983 - 2 RU 19/83 Die Beurteilung, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zur Unfallzeit (8803 2, 78, 81; 35, 32, 33; BSG USK 72217, 73108 und 74108; BSG Urteile vom 31. Oktober 1972 2 RU 56/72 -, vom -.
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