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| BSG, 28.06.1991 - 2 RU 59/90 |
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Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 2 RU 59/90
Entgegen der Auffassung der Revision hat das LSG insbesondere die im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltende Kausallehre von der wesentlichen Bedingung (s dazu ua BSGE 61, 127, 128 [BSG 20.01.1987 - 2 RU 27/86] sowie Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 480 ff, jeweils mwN) weder bei der Beurteilung der haftungsbegründenden noch der haftungsausfüllenden Kausalität rechtsfehlerhaft angewandt. - BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61
Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …
Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 2 RU 59/90
Der Tatrichter ist im Rahmen der Beweiswürdigung nicht gehindert, den Eigentümlichkeiten des Falles dabei dadurch Rechnung zu tragen, daß er an einen Beweis verminderte Anforderungen stellt (s BSGE 19, 52, 56 [BSG 29.03.1963 - 2 RU 75/61]). - BSG, 14.01.1965 - 5 RKn 57/60
Anspruch der Hinterbliebenen - Tod des Versicherten - Arbeitsunfall neben …
Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 2 RU 59/90
Es hat vielmehr beide Noxen als gleichwertig mitwirkende Teilursachen und damit folgerichtig die Berufskrankheit als Ursache im Rechtssinne für den Tod des Versicherten angesehen (s BSGE 22, 200, 203 [BSG 14.01.1965 - 5 RKn 57/60]).
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R
Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis …
Für die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen versicherter Einwirkung und Erkrankung gilt bei einer BK ebenso wie beim Arbeitsunfall die Theorie der wesentlichen Bedingung, denn der Ursachenbegriff im BK-Recht kann kein anderer sein als im allgemeinen Recht des Arbeitsunfalls (so schon BSGE 2, 178, 181; BSG vom 28. Juni 1991 - 2 RU 59/90; BSG vom 22. März 1983 - 2 RU 22/81). - LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität …
Der aus einer unversicherten Belastung resultierende Kausalbeitrag darf in der Gesamtabwägung indessen unter den Begriff der "Lebensführungsschuld" nicht ausgeblendet werden, sondern ist in die Gesamtabwägung einzubeziehen (ebenso ausdrücklich: Becker, Die wesentliche Bedingung - aus juristischer Sicht, Medizinischer Sachverständiger 2007, 92, 95; im Ergebnis ebenso BSG, Urteile vom 28. Juli 1991 - 2 RU 59/90 - sowie vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R jeweils juris). - BSG, 26.01.2006 - B 2 U 204/05 B
Verlust des Rügerechts
Diesen langjährigen schädigenden Einwirkungen durch Chrom und seine Verbindungen ist eine besondere Bedeutung für die Beurteilung des Kausalzusammen- -1103 hangs zuzumessen, zumal die BK 1103 dies tatbestandsmäßig als verschärfendes Element für das Vorliegen der Voraussetzungen der Berufskrankheit (z.B. im Gegensatz zur BK 2102) nicht verlangt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 59/90 ).
- LSG Hessen, 03.11.2004 - L 3 U 1613/97
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - wesentliche …
Beim Kläger ist insoweit neben der beruflichen BNA-Einwirkung nach einhelliger Auffassung konkret nur die Inhalation von Zigarettenrauch näher zu diskutieren, wobei die Belastung durch eigenes gelegentliches Rauchen vor Jahrzehnten auch in dem vom Kläger gegenüber Dr. E. zunächst angegebenen Umfang (1939 bis 1945 7 Zigaretten pro Woche) im Vergleich zur späteren beruflichen BNA-Belastung von 1956/57 bis 1979 nicht nur nach Einschätzung des Dr. E., sondern auch des Prof. Dr. D. und der Beklagten ohne Relevanz ist (s. dazu auch BSG, Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 59/90). - SG Gießen, 28.05.2009 - S 3 U 266/05
Anerkennung einer Erkrankung durch Chrom und seine Verbindungen als …
Eine solche wird auch von der Rechtsprechung nicht gefordert (vgl. BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 59/90). - LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - L 8 U 115/05
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität …
Vielmehr gilt für die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen versicherter Einwirkung und Erkrankung bei einer BK ebenso wie beim Arbeitsunfall die Theorie der wesentlichen Bedingung, denn der Ursachenbegriff im BK-Recht kann kein anderer sein als im allgemeinen Recht des Arbeitsunfalls (so schon BSGE 2, 178, 181; BSG vom 28. Juni 1991 2 RU 59/90; BSG vom 22. März 1983 2 RU 22/81). - LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2006 - L 8 U 49/04
gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische …
Diesen langjährigen schädigenden Einwirkungen durch Chrom und seine Verbindungen ist eine besondere Bedeutung für die Beurteilung des Kausalzusammenhangs zuzumessen, zumal die BK 1103 dies tatbestandsmäßig als verschärfendes Element für das Vorliegen der Voraussetzungen der Berufskrankheit (z.B. im Gegensatz zur BK 2102) nicht verlangt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 59/90). - BSG, 25.06.2002 - B 2 U 32/01 R
Begründung der Revision bei auf mehrere, voneinander unabhängige selbständig …
Hier sei "die berufliche Einwirkung des Dioxin als unlöslich verbundene gleichwertig mitwirkende Teilbedingung für die Erkrankung zu werten, selbst wenn im langjährigen Zigarettenrauchen für sich bewertet bei diesem gedanklichen Prozess gleichfalls eine wesentliche Bedingung für die Erkrankung des Versicherten zu sehen" sei (Hinweis auf BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 59/90). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 6 U 29/00
Feststellung eines Harnblasenkarzinoms als Berufskrankheit; Begriff der …
Angesichts dessen vermochte der Senat die Einschätzung der Beklagten nicht zu teilen, dass den Rauchgewohnheiten des Klägers eine überragende Bedeutung gegenüber der beruflichen Exposition durch aromatische Amine zukommt (vgl hierzu BSG Urteil vom 28. Juni 1991, - 2 RU 59/90- in Meso B 70/153). - LSG Hessen, 09.12.1992 - L 3 U 1152/86
Schädigung der Leibesfrucht - Berufskrankheit - Halothan - Kausalität - …
Gegenüber der feststehenden oder zumindest wahrscheinlichen äußeren berufsbedingten Ursache für den Hirnschaden des Klägers in Form einer fortgesetzten Intoxikation durch Halothan kann diesen nach Art und Gewicht nicht näher abschätzbaren endogenen Faktoren jedoch keine gravierende, den Hirnschaden des Klägers überwiegend herbeiführende Bedeutung beigemessen werden (s. auch BSG, Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 59/90). - LSG Bayern, 11.05.2006 - L 3 U 23/04
Anspruch einer Rechtsnachfolgerin des Versicherten auf Entschädigungsleistungen …
- LSG Sachsen, 29.06.2000 - L 2 KN 28/96
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