Rechtsprechung
| BSG, 24.02.1982 - 2 RU 63/80 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Berücksichtigung von Sonderzahlungen bei der Berechnung des Regellohnes - Zulassung der Sprungrevision ohne Mitwirkung ehrenamtliches Richter
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berechnung des Übergangsgeldes; Urlaubsgeld; Weihnachtsgeld; Auszahlung; Bemessungszeitraum
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 23.06.1980 - 25 U 371/77
- BSG, 24.02.1982 - 2 RU 63/80
Papierfundstellen
- BSGE 53, 122
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/82
Zur Berechnung von Übergangsgeld nach RVO 1214a Abs 1 S 1, 1241 Abs 1 S 1, 182 …
Auszug aus BSG, 24.02.1982 - 2 RU 63/80
Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1982-11-03 1 RJ 12/82 Anschluß. - BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 55/80
Berücksichtigung von Leistungen des Arbeitgebers bei der Berechnung des …
Auszug aus BSG, 24.02.1982 - 2 RU 63/80
Bei der Berechnung des Übergangsgeldes nach § 568 Abs. 1 RVO (idF des § 21 Nr. 51 RehaAnglG) sind tariflich zustehende zusätzliche Leistungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), auch soweit auf diese Leistungen ein Rechtsanspruch und im Falle des vorzeitigen Ausscheidens ein Anspruch auf anteilige Auszahlung bestand, nur zu berücksichtigen, wenn sie dem Versicherten im Bemessungszeitraum zugeflossen sind und auch nur mit dem auf den Bemessungszeitraum entfallenden Anteil (Anschluß an BSG 1981-09-16 4 RJ 55/80 = SozR 2200 § 182 Nr. 75).
- BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80
Ausscheiden aus der Familienkrankenhilfe; Überschreiten der Einkommensgrenze
Nach der Rechtsprechung des BSG sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers auch dann, wenn sie in größeren Zeitabständen, eventuell nur jährlich bezahlt werden, keine einmaligen Zuwendungen, wenn der Versicherte auf diese Leistungen einen Rechtsanspruch hat, Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und diese Leistungen in der Weise Bestandteile des Jahresarbeitsentgelts bilden, daß bei vorzeitigem Ausscheiden ein Anspruch auf anteilige Zahlung besteht (BSGE 52, 102, 104 m.w.N.; Urteil vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 23/80 - Urteil vom 24. Februar 1982 2 RU 63/80 -).Deshalb ist es geboten, die Versicherungsleistung nach dem tatsächlich erhaltenen Einkommen festzusetzen (vgl. BSG vom 24. Februar 1982 - 2 RU 63/80 -).
- BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/82
Zur Berechnung von Übergangsgeld nach RVO 1214a Abs 1 S 1, 1241 Abs 1 S 1, 182 …
Der Senat schließt sich in bezug auf die Berechnung von Übergangsgeld nach RVO § 1241a Abs. 1 S 1, § 1241 Abs. 1 S 1, § 182 Abs. 4 und 5 (Fassung: 07.08.1974 / 27.06.1977) der Rechtsprechung des 2., 4. und 11. Senats zur anteiligen Berücksichtigung des vom Versicherten tarifvertraglich zu beanspruchenden Urlaubsgeldes an (vgl BSG 16.09.1981 4 RJ 55/80 = SozR 2200 § 182 Nr. 75, BSG 16.09.1981 4 RJ 103/80, BSG 26.11.1981 4 RJ 143/80, BSG 24.02.1982 2 RU 63/80, BSG 19.05.1982 11 RA 47/81).Dieser gefestigten Rechtsprechung des 4. Senats haben sich der 2. und der 13. Senat des BSG mit den zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 24. Februar 3.982 - 2 RU 63/80 - und vom 19. Mai 1982 - 11 RA 47/81 - angeschlossen.
- BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 3/84
Einmalige und wiederkehrende Zuwendungen - Verbot der Berücksichtigung - …
dort heißt, daß Maßstab für den Regellohn als Leistungsbemessungsgrundlage für das Krankengeld ein bestimmtes, um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt vermindertes Arbeitsentgelt sei, dann ist dies mit der Regelung des % 112 Abs. 2 Satz 3 AFG idF des AFKG nicht mehr vergleichbar (…vgl dazu BSG SozR 2200 5 182 Nr. 85; BSGE 52, 102; 53, 122).
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