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Rechtsprechung
   BSG, 31.08.1983 - 2 RU 65/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4579
BSG, 31.08.1983 - 2 RU 65/82 (https://dejure.org/1983,4579)
BSG, Entscheidung vom 31.08.1983 - 2 RU 65/82 (https://dejure.org/1983,4579)
BSG, Entscheidung vom 31. August 1983 - 2 RU 65/82 (https://dejure.org/1983,4579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 472 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues …

    Auszug aus BSG, 31.08.1983 - 2 RU 65/82
    Hat der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor einer Entscheidung das Einvernehmen einer anderen Seite herbeizuführen, so ist diese Stelle im sozialgerichtlichen Verfahren notwendig beizuladen (Anschluß an BVerwGE 42, 8, 10-12).

    Dadurch ist sie an dem Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten insbesondere deshalb beteiligt, weil hier im Einzelfall von einer der Unfallverhütung dienenden Regelung eine Ausnahme gemacht werden soll (vgl. BVerwGE 42, 8, 10 bis 12 m.w.N. für den Fall des notwendigen Einvernehmens einer Gemeinde nach § 36 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbaugesetzes - BBauG -).

  • BSG, 19.11.1981 - 11 RA 88/80

    Nachversicherung - Beigeladung

    Auszug aus BSG, 31.08.1983 - 2 RU 65/82
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Beiladung einer höheren Verwaltungsbehörde, die der beantragten Baugenehmigung der Klägerin zustimmen mußte, für notwendig erachtet und das Urteil den Verwaltungsgerichts wegen der unterbliebenen notwendigen Beiladung aufgehoben, obgleich das Berufungsgericht die Klage abgewiesen hatte (s. BVerwG Buchholz 406.11 § 35 Nr. 127; s. auch BSG SozR 1500 § 75 Nr. 39).
  • BSG, 23.03.1956 - 10 RV 385/55
    Auszug aus BSG, 31.08.1983 - 2 RU 65/82
    Das Institut der Beiladung soll es einem Dritten ermöglichen, in einem anhängigen Rechtsstreit für den Kläger oder Beklagten mitzustreiten und durch eigene Prozeßhandlungen auf die Entscheidung des Gerichts Einfluß zu nehmen, weil seine berechtigten Interessen durch die Entscheidung berührt werden oder die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl. BSGE 2, 289, 290;… Peters/Sautter/Wolff, Sozialgerichtsgesetz, 4. Aufl., § 75 Anm. 1 - Seite 258/8 - 25).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG , …

    Ebensowenig hat die KÄV ihre Zustimmung zu der gegenüber dem Kassenarzt zu treffenden Entscheidung einzuholen (ein entsprechendes "Einvernehmen" herzustellen), so daß die notwendige Beiladung, die in diesem Falle - anders bei einer bloßen Anhörungspflicht - erfolgen müßte (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 49, Urteil 2 RU 65/82 vom 31. August 1983), auszuscheiden hat.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05

    Abhängige Beschäftigung als Voraussetzung für die Sozialversicherungspflicht, …

    Mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der anderen Träger der Sozialversicherung waren keine weiteren Beiladungen solcher Träger notwendig; es werden unmittelbar und zwangsläufig keine Rechte solcher anderer Träger gestaltet, bestätigt, festgestellt, verändert oder aufgehoben (…vgl. dazu BSG, 31.5. 1978, 2 RU 5/78, BSGE 46, 232, 233 = SozR 2200 § 658 Nr. 3; BSG, 31.8. 1983, 2 RU 65/82, SozR 1500 § 75 Nr. 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger …

    Diese bereits dem Senatsurteil vom 6. Oktober 1960 - BVerwG 1 C 31.59 - zugrundeliegende Rechtsprechung wird u.a. vom Bundessozialgericht geteilt (Urteil vom 31. August 1983 - 2 RU 65/82 - …">75%20SGG%20Nr.%2049#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1500 § 75 SGG Nr. 49).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2016 - L 11 KA 22/16

    Notwendige und einfache Beiladung; Berechtigte Interessen; Ermessenentscheidung

    Eine notwendige Beiladung setzt voraus, dass die zu erwartende Entscheidung in die Rechtsphäre des Dritten unmittelbar eingreift, d.h. gleichzeitig, unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt, feststellt, verändert oder aufhebt (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 31.05.1978, - 2 RU 5/78 und vom 31.08.1983 - 2 RU 65/82 -).
  • BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 14/81

    Besetzung des Gerichts - Rechtsschutzbedürfnis - Eröffnung eines speziellen …

    Kraft dieses Zustimmungserfordernisses ist der VdAK an dem streitigen Rechtsverhältnis iS von 5 75 Abs. 2 Alternative 1 SGG derart beteiligt, daß die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl BSG vom 31. August 1983 ' - 2 RU 65/82 - in SozR 1500 5 75 300 Nr. "9; BVerwGE U2, 8, 10).
  • LSG Hamburg, 31.05.2023 - L 2 AL 13/21

    Persönliche Arbeitslosmeldung des Antragstellers als Voraussetzung des Anspruchs …

    Rn. 33 Eine notwendige Beiladung setzt voraus, dass die zu erwartende Entscheidung in die Rechtsphäre des Dritten unmittelbar eingreift, d.h. gleichzeitig, unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt, feststellt, verändert oder aufhebt (BSG, Urteil vom 31. Mai 1978 - 2 RU 5/78 und vom 31.08.1983 - 2 RU 65/82, jeweils juris).
  • BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85

    Anspruch eines Unternehmens auf Herabsetzung der Einsatzzeit seines …

    Der erkennende Senat hat auf die Revision der Klägerin durch Urteil vom 31. August 1983 - 2 RU 65/82 - die Entscheidung des LSG aufgehoben und die Sache wegen unterlassener notwendiger Beiladung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • LSG Hamburg, 22.03.2023 - L 2 U 46/22

    Regeln der Beweiswürdigung bei der Geltendmachung von Folgen eines Arbeitsunfalls …

    Eine notwendige Beiladung setzt voraus, dass die zu erwartende Entscheidung in die Rechtsphäre des Dritten unmittelbar eingreift, d.h. gleichzeitig, unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt, feststellt, verändert oder aufhebt (BSG, Urteile vom 31. Mai 1978 - 2 RU 5/78 und vom 31.08.1983 - 2 RU 65/82, jeweils juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - L 10 KR 45/08
    Eine notwendige Beiladung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn die zu erwartende Entscheidung in die Rechtssphäre des Dritten (hier des Jugendamtes) unmittelbar eingreift, d.h. gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt, feststellt, verändert oder aufhebt (BSG vom 31.5. 1978 - 2 RU 5/78, BSGE 46, 232, 233; BSG vom 31.8. 1983 - 2 RU 65/82, SozR 1500 § 75 Nr. 49 m.w.N.).
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