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| BSG, 08.09.1977 - 2 RU 69/76 |
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- BSG, 30.11.1972 - 2 RU 175/71
Auszug aus BSG, 08.09.1977 - 2 RU 69/76
1967, 718; BG 1969, 276; Urteile vom 51. Oktober 1972 - 2 RU 116/70 - und vom 30. November 1972 - 2 RU 175/71).- 2 RU 175/71).
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist die Sportausübung von Belegschaftsmitgliedern verschiedener Unternehmen allerdings dann als Betriebssport anzusehen, wenn diese sich zur gemeinsamen Durchführung einer Ausgleichszwecken dienenden regelmäßigen Sportlichen Betätigung organisatorisch zusammengeschlossen haben (BSGE '16, 4, 5; Urteil vom 30. November 1972 - 2 RU 175/71 -).
Sollten die erforderlichen vom LSG nachzuholenden tatsächlichen Feststellungen ergeben, daß die Sparte Fußball der Betriebssportgruppe E neben den Übungsstunden an den Donnerstagabenden nicht nur gelegentlich gegen Mannschaften anderer Betriebssportgemeinschaften geSpielt hat (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 116/70 -) oder solche Spiele nicht nur stattfanden, weil die Sparte Fußball wegen der geringen Zahl ihrer Mitglieder nicht in der Lage war, zwei Mannschaften für ein Fußballspiel zu bilden (BSG, Urteil vom 50. November 1972 - 2 RU 175/71 -) oder die etwa häufiger durchgeführten Spiele gegen Mannschaften anderer Betrieb38portgruppen nicht im Rahmen eines diese anderen Gruppen umfassenden organisatorischen Zusammenschlusses durchgeführt wurden (BSGE 16, 1, 5) oder mehrfach auch Spiele auswärts stattgefunden haben (BSG, BB 1967, 718) oder die gegnerischen Mannschaften Sportvereine waren (BSG, BG 1966, 561), ist grundsätzlich der gesamte neben den Übungsstunden durchgeführte Spielbetrieb nicht als Betriebssport anzusehen.
Bei Sportarten, wie dem Fußballspiel, die an sich schon Wettkampfcharakter haben (…BSG SozR Nr. 37 zu 5 548 EVO; Urteil vom 50. November 1972 - 2 RU 175/71 -), sind die Grenzen zwischen dem unfallversicherungsrechtlich geschützten Betriebs3port und der nicht versicherten Sportlichen Wettkampfbetätigung nach der dargelegten Recht8prechung des erkennenden Senats enger; auch das Austragen von Freundschafts- oder Vergleichsspielen kann Teilnahme am Wettkampfverkehr seino Von - 44.
- BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
Auszug aus BSG, 08.09.1977 - 2 RU 69/76
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 28. November 1961 - 2 RU 150/59 - (BSGE 16, 1) näher dargelegt, welche tatsächlichen Umstände vorliegen müssen, um den inneren Zusammenhang einer sportlichen Betätigung mit der Beschäftigung im Unternehmen nach 5 559 Abs. 1 Nr. 1 EVO bejahen zu können.Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (BSGE 16, 1; 41, 145, 146;… SozR Nr. 37 zu 5 548 EVO;BB 1967, 718; Breith.
sportvereinen ist daher kein Betriebssport (BSGE 16, 1, 5;… BG aaO; Urteil vom 51. Oktober 1972 - 2 RU 116/70-).
In zeitlicher Hinsicht ist zwar nicht entscheidend, daß die sportliche Betätigung im unmittelbaren Anschluß an die Arbeit erfolgt (BSG SozR nr 57 zu 5 548 EVO), die Ubungsaeit muß jedoch noch in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit stehen (BSGE 16, 1, 5).
Sollten die erforderlichen vom LSG nachzuholenden tatsächlichen Feststellungen ergeben, daß die Sparte Fußball der Betriebssportgruppe E neben den Übungsstunden an den Donnerstagabenden nicht nur gelegentlich gegen Mannschaften anderer Betriebssportgemeinschaften geSpielt hat (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 116/70 -) oder solche Spiele nicht nur stattfanden, weil die Sparte Fußball wegen der geringen Zahl ihrer Mitglieder nicht in der Lage war, zwei Mannschaften für ein Fußballspiel zu bilden (BSG, Urteil vom 50. November 1972 - 2 RU 175/71 -) oder die etwa häufiger durchgeführten Spiele gegen Mannschaften anderer Betrieb38portgruppen nicht im Rahmen eines diese anderen Gruppen umfassenden organisatorischen Zusammenschlusses durchgeführt wurden (BSGE 16, 1, 5) oder mehrfach auch Spiele auswärts stattgefunden haben (BSG, BB 1967, 718) oder die gegnerischen Mannschaften Sportvereine waren (BSG, BG 1966, 561), ist grundsätzlich der gesamte neben den Übungsstunden durchgeführte Spielbetrieb nicht als Betriebssport anzusehen.
- BSG, 31.10.1972 - 2 RU 116/70
Auszug aus BSG, 08.09.1977 - 2 RU 69/76
1967, 718; BG 1969, 276; Urteile vom 51. Oktober 1972 - 2 RU 116/70 - und vom 30. November 1972 - 2 RU 175/71).sportvereinen ist daher kein Betriebssport (BSGE 16, 1, 5;… BG aaO; Urteil vom 51. Oktober 1972 - 2 RU 116/70-).
Sollten die erforderlichen vom LSG nachzuholenden tatsächlichen Feststellungen ergeben, daß die Sparte Fußball der Betriebssportgruppe E neben den Übungsstunden an den Donnerstagabenden nicht nur gelegentlich gegen Mannschaften anderer Betriebssportgemeinschaften geSpielt hat (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 116/70 -) oder solche Spiele nicht nur stattfanden, weil die Sparte Fußball wegen der geringen Zahl ihrer Mitglieder nicht in der Lage war, zwei Mannschaften für ein Fußballspiel zu bilden (BSG, Urteil vom 50. November 1972 - 2 RU 175/71 -) oder die etwa häufiger durchgeführten Spiele gegen Mannschaften anderer Betrieb38portgruppen nicht im Rahmen eines diese anderen Gruppen umfassenden organisatorischen Zusammenschlusses durchgeführt wurden (BSGE 16, 1, 5) oder mehrfach auch Spiele auswärts stattgefunden haben (BSG, BB 1967, 718) oder die gegnerischen Mannschaften Sportvereine waren (BSG, BG 1966, 561), ist grundsätzlich der gesamte neben den Übungsstunden durchgeführte Spielbetrieb nicht als Betriebssport anzusehen.
- BSG, 29.05.1964 - 2 RU 150/59
Auszug aus BSG, 08.09.1977 - 2 RU 69/76
Das könne aber nicht zu einer Ausdehnung der gesetzlichen Unfallversicherung führen, sondern eher zu einer genaueren Prüfung des Vorhandenseins der vom BSG im Urteil vom 28. November 1964 - 2 RU 150/59 - (BSGE 46, 1) angeführten Merkmale des Betriebssports.Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 28. November 1961 - 2 RU 150/59 - (BSGE 16, 1) näher dargelegt, welche tatsächlichen Umstände vorliegen müssen, um den inneren Zusammenhang einer sportlichen Betätigung mit der Beschäftigung im Unternehmen nach 5 559 Abs. 1 Nr. 1 EVO bejahen zu können.
Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (aaO S 4) den Begriff des Betriebs3ports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (vgl. auch BSG. BB.
- BSG, 22.01.1976 - 2 RU 83/75
Betriebssport - Versicherung - Überschreiten des Ausgleichszwecks - Fußballspiele …
Auszug aus BSG, 08.09.1977 - 2 RU 69/76
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (BSGE 16, 1; 41, 145, 146;… SozR Nr. 37 zu 5 548 EVO;BB 1967, 718; Breith.Dem Urteil des erkennenden Senats vom 22.1976 (BSGE 41, 145 aaO) kann nicht.
- BSG, 09.02.1978 - 9 RV 46/77
Zu den Merkmalen für die Bestimmung der sozialen Gleichwertigkeit von Berufen
Auszug aus BSG, 08.09.1977 - 2 RU 69/76
Das könne aber nicht zu einer Ausdehnung der gesetzlichen Unfallversicherung führen, sondern eher zu einer genaueren Prüfung des Vorhandenseins der vom BSG im Urteil vom 28. November 1964 - 2 RU 150/59 - (BSGE 46, 1) angeführten Merkmale des Betriebssports. - BSG, 27.07.1972 - 2 RU 146/70
Unfallversicherung - Beitrag - Rückstand - Säumniszuschlag - Mahnung
Auszug aus BSG, 08.09.1977 - 2 RU 69/76
Ein gelegentlicher Wettkampf gegen die Mannschaft einer anderen Betriebssportgemeinschaft würde dagegen dem Ausgleichszweck der sportlichen Betätigung nicht entgegenstehen (…BSG SozR Nr. 37 zu 5 548 RVG; Urteil vom 51. Oktober 1972 - 2 RU 146/70).
- BSG, 19.03.1991 - 2 RU 23/90
Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Fußball-Europameisterschaft …
Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urt vom 28. November 1961 (…aaO S 4) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (vgl auch BSG BB 1967, 718; BG 1969, 276; USK 72145 und 72218; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… s auch Brackmann aaO S 482 w mwN von Rechtspr und Schrifttum).Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl ua BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG BB 1967, 718; Breith 1969, 566; BG 1969, 276; USK 72145, 72218 und 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… Brackmann aaO S 482 w mwN).
Sind die vom Senat aufgestellten allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, kann sogar bei Fußballspielen zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen Versicherungsschutz gegeben sein (BSGE 41, 145, 147; BSG Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
Darauf kann nur verzichtet werden, wenn, abgesehen von der sportlichen Betätigung während der regelmäßigen Übungsstunden, nur gelegentlich auch ein Spiel mit einer anderen Betriebssportgemeinschaft ausgetragen wird (BSG USK 72145, 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 und 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
- BSG, 02.07.1996 - 2 RU 32/95
Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport
Ebenso wäre der Unfallversicherungsschutz dann nicht gegeben, wenn es sich bei dem Fußballspiel um eine Wettkampfbetätigung von Firmensportvereinen oder um eine Teilnahme am allgemeinen sportlichen Wettkampfverkehr gehandelt hatte, weil dann kein Betriebssport vorgelegen hätte (BSG Urteile vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 116/70 - USK 72145, vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - USK 6920).Auf das Erfordernis, daß bei einer sportlichen Betätigung mehrerer Betriebssportgemeinschaften ein unternehmensbezogener Zusammenschluß zur regelmäßigen sportlichen Betätigung erforderlich ist, kann dann verzichtet werden, wenn, abgesehen von der sportlichen Betätigung während der regelmäßigen Übungsstunden, nur gelegentlich auch ein Spiel mit einer anderen Betriebssportgemeinschaft ausgetragen wird (BSG a.a.O. sowie BSG Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - USK 6920 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 - USK 82168).
- BSG, 19.03.1991 - 2 RU 39/90
Versicherungsschutz bei Fußballspielen von Betriebssportgemeinschaften - Innerer …
Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (…a.a.O. S. 4) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (vgl. auch BSG BB 1967, 718; BG 1969, 276; USK 72145 und 72218; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… S. auch Brackmann a.a.O. S. 482 w m.w.N. von Rechtsprechung und Schrifttum).Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl. u.a. BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG BB 1967, 718; Breithaupt 1969, 566; BG 1969, 276; USK 72145, 72218 und 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 -, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 -).
Sind die vom Senat aufgestellten allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, kann sogar bei Fußballspielen zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen Versicherungsschutz gegeben sein (BSGE 41, 145, 147; BSG Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
Darauf kann nur verzichtet werden, wenn, abgesehen von der sportlichen Betätigung während der regelmäßigen Übungsstunden, nur gelegentlich auch ein Spiel mit einer anderen Betriebssportgemeinschaft ausgetragen wird (BSG USK 72145, 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
- BSG, 12.03.1991 - 2 RU 23/90
Versicherungsschutz bei Betriebssport mit Wettkampfcharakter - Innerer …
Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (…a.a.O. S. 4) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (vgl. auch BSG BB 1967, 718; BG 1969, 276; USK 72145 und 72218; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… S. auch Brackmann a.a.O. S. 482 w m.w.N. von Rechtsprechung und Schrifttum).Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl. u.a. BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG BB 1967, 718; Breithaupt 1969, 566; BG 1969, 276; USK 72145, 72218 und 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… Brackmann a.a.O. S. 482 w m.w.N.).
Sind die vom Senat aufgestellten allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, kann sogar bei Fußballspielen zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen Versicherungsschutz gegeben sein (BSGE 41, 145, 147; BSG Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
Darauf kann nur verzichtet werden, wenn, abgesehen von der sportlichen Betätigung während der regelmäßigen Übungsstunden, nur gelegentlich auch ein Spiel mit einer anderen Betriebssportgemeinschaft ausgetragen wird (BSG USK 72145, 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
- BSG, 19.03.1991 - 2 RU 19/90
Versicherungsschutz bei Betriebssport mit Wettkampfcharakter - Innerer …
Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (…a.a.O. S. 4) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (vgl. auch BSG BB 1967, 718; BG 1969, 276; USK 72145 und 72218; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… S. auch Brackmann a.a.O. S. 482 w m.w.N. von Rechtsprechung und Schrifttum).Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl. u.a. BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG BB 1967, 718; Breithaupt 1969, 566; BG 1969, 276; USK 72145, 72218 und 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
Sind die vom Senat aufgestellten allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, kann sogar bei Fußballspielen zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen Versicherungsschutz gegeben sein (BSGE 41, 145, 147; BSG Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
Darauf kann nur verzichtet werden, wenn, abgesehen von der sportlichen Betätigung während der regelmäßigen Übungsstunden, nur gelegentlich auch ein Spiel mit einer anderen Betriebssportgemeinschaft ausgetragen wird (BSG USK 72145, 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und 25. August 1982 - 2 RU 23/82).
- BSG, 25.08.1982 - 2 RU 23/82 Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (…aaO S 4) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (vgl auch BSG BB 1967, 718; BG 1969, 276; USK 72145 und 72218; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 und vom -.
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das erforderlichen kann Fußballspielen dem Ausgleichszweck dienen (vgl ua BSGE 16, l, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu 5 548 RVG; BSG BB 1967, 718; Breithaupt 1969, 566; BG 1969, 276; USK 72145, 72218 und 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - und vom 29. Oktober 1980 2 RU 21/78 -).
vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 -).
wenn, abgesehen von der sportlichen Betätigung während der regelmäßigen Übungsstunden, nur gelegentlich auch ein Spiel mit einer anderen Betriebssportgemeinschaft ausgetragen wird (BSG USK 72145, 79152; Urteil vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 -).
- BSG, 29.10.1980 - 2 RU 21/78 4972 - 2 RU 475/74 -" vom 8. September 4977 - 2 RU 69/76 - und vom 15. August 1979 - 2 EU 45/79 - ebenso Brackmann aaO S 4823; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, }.
zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen Versicherungsschutz gegeben sein (vgl BSGE 41, 145, 147; BSG Urteile vom 50. November 1972 - 2 EU 175/71 - und vom 8. Sep- tember 1977 - 2 RU 69/76 -).
Der für den Betriebssport vorauszusetzenden Zielsetzung entsprechen Sportarten mit Wettkampfcharakter jedoch nicht, wenn dieser Charakter im Vordergrund steht, etwa in der Form, daß die Sportausübung der Teilnahme am allgemeinen Wettkampfverkehr oder der Erzielung von Spitzenleistungen dient; die Wettkampfbetätigung von Firmensportvereinen ist daher kein Betriebssport (BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 147; Urteil vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - mN).
Wird neben regelmäßigen Ubungsstunden nicht nur gelegentlich gegen Mannschaften anderer Betriebssportgemeinschaften gespielt (s BSGE 44, 445; BSG Urteil vom 54. Oktober 4972 - 2 RU 116/70 -) oder finden mehrfach auch Spiele auswärts statt (s BSG BB 1967, 718) oder sind die gegnerischen Mannschaften Sportvereine (3 BSG BG 1966, 561), ist grundsätzlich der gesamte neben Übungsstunden durchgeführte Spielbetrieb nicht als Betriebssport anzusehen (BSG Urteil vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 -).
- BSG, 25.02.1993 - 2 RU 19/92
Betriebssport - Verein - Zusammenarbeit mit Unternehmen
Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (…aaO S 5) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (s BSG Urteile vom 24. Februar 1967 - 2 RU 2/63 - BB 1967, 718, vom 28. August 1968 - 2 RU 68/68 - BG 1969, 276, vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 116/70 - USK 72145, vom 30. November 1972 - 2 RU 175/71 - USK 72218, vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - HVGBG RdSchr VB 79/80 Anlage 2, vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - USK 80315 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 - USK 82168;… s auch Brackmann aaO S 482w mwN). - BSG, 28.11.1979 - 5 RKnU 4/78 Voraussetzung für die Einbeziehung des Sports in den Versicherungsschutz ist, daß der Sport dem Ausgleich der durch die Arbeit im Betrieb bedingten Belastungen dient und daß auch bei der Sportausübung die Beziehung zum Betrieb erhalten bleibt (BSGE Da nach den Feststellungen des LSG die Betriebssportgemeinschaft - Abteilung Fußball - der BAG, welcher der Kläger angehörte, etwa 20 Spiele pro Saison gegen andere Betriebssportgemeinschaften ausgetragen hat und damit nicht nur gelegentlich gegen Mannschaften anderer Betriebssportgemeinschaften gespielt hat, könnte hier nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- ein Anspruch des Klägers auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann bestehen, wenn die Fußballspiele der Be- triebssportgemeinschaft der BAG gegen Mannschaften anderer Betriebssportgruppen im Rahmen eines diese anderen Gruppen umfassenden organisatorischen Zusammenschlusses durchgeführt worden wären (vgl BSG-Urteil vom 8.9.1977 - 2 RU 69/76 - mit weiteren Nachweisen).
Die Sportausübung von Belegschaftsmitgliedern verschiedener Unternehmen ist deshalb nur dann als Betriebssport anzusehen, wenn diese sich zur gemeinsamen Durchführung einer Ausgleichszwecken dienenden regelmäßigen sportlichen Betätigung organisatorisch zusammengeschlossen haben (BSGE 16, 1, 5; BSG-Urteil vom 30.11.1972 - 2 RU 175/71 -, BSG-Urteil vom 8.9.1977 aaO).
- LSG Hessen, 03.11.1982 - L 3 U 380/81
Flugsport; Ausgleichszweck; betrieblicher Zusammenhang
Der Anerkennung versicherten Betriebssports steht es nicht entgegen, dass diese Organisation auf einen aus Betriebsangehörigen bestehenden Verein übertragen ist, der die soziale Betreuung der Belegschaft bezweckt und insoweit in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmen steht (vgl. BSG, Urteile vom 28. November 1961 - 2 RU 130/59 - in E 16, 1;… 31. Oktober 1972 - 2 RU 95/70 - in SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; 30. November 1972 - 2 RU 175/71 - 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - 15. August 1979 - 2 RU 45/79 - 28. November 1979 - 5 RKnU 4/78 - 25. August 1982 - 2 RU 23/82 - HLSG, Urteile vom 18. Juni 1975 - L-3/U-519/72 - 26. März 1980 - L-3/U-287/79 - 28. Januar 1981 - L-3/U-352/80 - mit jeweils weiteren Nachweisen). - LSG Hessen, 28.01.1981 - L 3 U 352/80
Betriebssport; Alcuinus-Pokal an der TH A; Pokalspiele
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