Rechtsprechung
| BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aszendentenrente - Voraussetzungen des Anspruchs
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 03.12.1981 - S 6 U 122/81
- BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82
- LSG Niedersachsen, 19.02.1985 - L 3 U 149/84
- BSG, 14.08.1986 - 2 RU 24/85
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.12.1978 - VI ZR 218/76
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf dem rechten Rand des rechten …
Auszug aus BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82
Für die Frage der Anrechenbarkeit von Vorteilen, die dem Unterhaltsberechtigten aufgrund des Todes des Unterhaltsverpflichteten erwachsen, bedeutet dies folgendes: Der BGH hat die Anrechnung eines Vorteile entscheidend davon anhängig gemacht, ob sie im Einzelfall nach Sinn und Zweck des Schadensersatzrechts unter Berücksichtigung der gesamten Interessenlage der Beteiligten recht und billig ist (BGHZ 73, 109, 111).In Anwendung dieses Grundsatzes ist der BGH zu dem Ergebnis gelangt, daß auf den Schadensersatzanspruch wegen Entziehung des Rechts auf Unterhalt nur diejenigen Vorteile als anrechenbar in Betracht zu ziehen sind, die mit dem Anspruch wegen Verlust des Rechts auf Unterhalt im Zusammenhang stehen (BGH NJW 1979, 1236; BGH NJW 1979, 760, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 73, 109; vgl auch BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 69/82 -).
Es muß sich also um Vermögenswerte handeln, die schon zu Lebzeiten des Unterhaltsverpflichteten dazu bestimmt waren, der Bestreitung des Unterhalts zu dienen, also auch ohne das schädigende Ereignis zu diesem Zweck verbraucht worden wären (BGH NJW 1979, 760, 761;… BSG aaO)- Das gilt für die Erträgnisse einer Lebensversicherung nicht (BGH aaO, vgl auch BSG Urteil vom 30. April 1981 - 8/8a RU 9/80 - -1u.
- BSG, 30.07.1968 - 2 RU 272/65
Elternrente - Bedürftigkeit - Zumutbarkeit einer Vermögensverwertung
Auszug aus BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82
Dieses ist erforderlichenfalls zu verwerten oder flüssig zu machen (BSGE 28, 163, 166 mwN).Der Senat hat bereits dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Verwertung von Haus- und Grundbesitz zumutbar ist (BSGE 28, 163, 167).
In diesem Zusammenhang kommt dem Schadensausgleichscharakter der gesetzlichen Unfallversicherung besondere Bedeutung zu (BSGE 28, 163, 166;… SozR 2200 5 596 Nr. 6).
- BSG, 08.12.1983 - 2 RU 69/82
Rentenanspruch eines Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten - Voraussetzung …
Auszug aus BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82
30. April - 8/8a RU h/80 - aaO; BSG Urteil Dezember 1983 - 2 RU 69/82 ; Gitter, aaO, s 1H5ff).In Anwendung dieses Grundsatzes ist der BGH zu dem Ergebnis gelangt, daß auf den Schadensersatzanspruch wegen Entziehung des Rechts auf Unterhalt nur diejenigen Vorteile als anrechenbar in Betracht zu ziehen sind, die mit dem Anspruch wegen Verlust des Rechts auf Unterhalt im Zusammenhang stehen (BGH NJW 1979, 1236; BGH NJW 1979, 760, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 73, 109; vgl auch BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 69/82 -).
- BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines …
Auszug aus BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82
Der Betrag des angemessenen Unterhalts bestimmt sich zwar nach den Umständen des Einzelfalles (BGH FamRZ 1979, 692, 693).Auch der Bundesgerichtshof (BGH) geht in seiner Rechtsprechung davon aus, daß bei der Bemessung des angemessenen Unterhalts Richtsätze und Leitlinien zugrundegelegt werden können, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestimmt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen (BGH FamRZ 1979, 692, 693; FamRZ 1982, 365, 366).
- BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80
Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei …
Auszug aus BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) geht in seiner Rechtsprechung davon aus, daß bei der Bemessung des angemessenen Unterhalts Richtsätze und Leitlinien zugrundegelegt werden können, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestimmt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen (BGH FamRZ 1979, 692, 693; FamRZ 1982, 365, 366). - BSG, 06.12.1983 - 11 RA 30/83
Rechtskundiger Prozeßbevollmächtigter - Plötzliche Erkrankung - Vertagungsantrag …
Auszug aus BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82
- 11 RA 30/83 -).
- BSG, 18.06.2003 - B 13 RJ 223/02 B
Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Verhinderung eines …
Erhebliche Gründe sind bei einer vorhersehbar urlaubsbedingten Abwesenheit eines Prozessbevollmächtigen grundsätzlich nicht gegeben (BSG, Urteil vom 29. März 1984 - 2 RU 71/82 -, insoweit nicht in SozR 2200 § 596 Nr. 8 abgedruckt). - BSG, 07.05.2014 - B 5 R 422/13 B Diese sind bei einer vorhersehbar urlaubsbedingten Abwesenheit eines Prozessbevollmächtigten grundsätzlich nicht gegeben (BSG Urteil vom 29.3.1984 - 2 RU 71/82 - Juris RdNr 10 und Beschluss vom 18.6.2003 - B 13 RJ 223/02 B - Juris RdNr 7).
- BSG, 14.08.1986 - 2 RU 24/85
Berechnung des Unterhaltsanspruchs - Aszendentenrente
19. Oktober 1982 (2 BU 149/82) zugelassene Revision der Klägerin durch Urteil vom 29. März 198u - 2 RU 71/82 - (…SozR 2200 s 596 Nr b) die Entscheidung des LSG aufgehoben und die Sache wegen fehlender Darlegungen hinsichtlich der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs der Klägerin zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
- LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02
Ablehnung eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit; Besorgnis der Befangenheit; …
Die Rechtsprechung hat daher auch in den Fällen, in denen der Bevollmächtigte unvermeidbar verhindert war, einen Verhandlungstermin wahrzunehmen, entscheidend darauf abgestellt, ob bei Eintritt des Verhinderungsgrundes genügend Zeit verblieb, einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen (…vgl. BSG SozR 1750 § 227 Nr. 2; BSG, Urteil vom 29.03.1984, 2 RU 71/82; Beschluss vom 25.11.1992, 2 BU 159/92). - LSG Berlin, 08.02.2000 - L 2 U 25/99
Gewährung einer Verletztenrente an einen Zuschneider in der Damenkonfektion …
Diese sind bei einer vorhersehbar urlaubsbedingten Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht gegeben (Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 29. März 1984 - 2 RU 71/82 - veröffentlicht u.a. in SozSich 1984, 326, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 14, 195). - BSG, 27.06.1984 - 9b RU 38/83
Arbeitsunfall - Unterhaltsbeitrag - Entziehung der Elternrente
Nach der Rechtsprechung des 2. Senats können Unterhaltstabellen in bezug auf einen Elternrentenanspruch Anhaltspunkte für den angemessenen Mindestbedarf liefern (Urteil vom 29. März 198" 2 RU 71/82 -, zur Veröffentlichung in SozR bestimmt). - LSG Bayern, 01.03.2001 - L 9 AL 185/98
Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung eines Verlegungsantrags; …
Die Rechtsprechung hat daher auch in den Fällen, in denen der Bevollmächtigte unvermeidbar verhindert war, einen Verhandlungstermin wahrzunehmen, entscheidend darauf abgestellt, ob bei Eintritt des Verhinderungsgrundes genügend Zeit verblieb, einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen, vgl. BSG SozR 1750 § 227 Nr. 2, Urteil vom 06.12.1983, 11 RA 30/83; BSG, Urteil vom 29.03.1984, 2 RU 71/82, Beschluss vom 31.05.1990, 11 BAr 153/89, Beschluss vom 25.11.1992, 2 BU 159/92.
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