Rechtsprechung
| BSG, 27.06.1968 - 2 RU 73/65 |
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- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Kein Anspruch des Sh-Trägers auf Verzinsung des vom UV-Träger geschuldeten Ersatzbetrages ab Rechtshängigkeit - Zum Umfang der Heilbehandlungsgewährung durch den UV-Träger bei Silikose-Tbc
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.09.1965 - 1 RA 285/62
Ansprüche des Sozialhilfeträgers - Überleitung eines Rentenanspruchs - Ansprüche …
Auszug aus BSG, 27.06.1968 - 2 RU 73/65
Der Sozialhilfeträger hat keinen Anspruch darauf, daß der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung den nach RVO §§ 1531 ff zu ersetzenden Betrag von der Rechtshängigkeit an verzinst (Prozeßzinsen - Anschluß an BSG 1965-09-22 1 RA 285/62 = BSGE 24, 16).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2000 - 22 A 1123/98
Geltendmachung von Verzugszinsen bei einem Erstattungsanspruch der …
Hinsichtlich der Prozesszinsen hat das Bundessozialgericht aber bereits im Urteil vom 27. Juni 1968 - 2 RU 73/65 - FEVS 16, 116, auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen und dargelegt, dass sich diese Rechtsprechung auf das Sozialversicherungsrecht nicht übertragen lasse. - BSG, 25.11.1977 - 2 RU 127/75 In der Rechtsprechung des BSG ist demgegenüber wiederholt herausgestellt worden, daß sich die vom BVerwG dargelegten Gedanken nicht auf den Bereich der Sozialversicherung übertragen lassen (vgl BSGE 22, 150, 153; 24, 16, 18; 28, 218, 222;… SozR Nr. 3 zu 5 1424 RVO; Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1968 - 2 RU 73/65 -).
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