Rechtsprechung
| BSG, 13.12.1984 - 2 RU 79/83 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hilfeleistung zur Behebung einer Autopanne auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach § 539 Abs. 2 i. Vbdg. m. Abs. 1 Nr. 1 RVO - Nicht gewerbsmäßiger Halter des Fahrzeugs mit Wohnsitz in Frankreich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 22.04.1983 - S 10 U 2142/82
- BSG, 13.12.1984 - 2 RU 79/83
Papierfundstellen
- BSGE 57, 262
- NJW 1985, 2912
- VersR 1985, 636
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 2 RU 79/83
Nur dann ist es nach dem allgemeinen Gedanken der sozialen UnfallversiCherung gerechtfertigt, den Versicherungsträger, dem das Unternehmen angehört, mit dem Risiko dieser Tätigkeit zu belasten (BSGE 5, 168, 171; "6, 232, 23"). - BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71
Umfang des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft - Anschieben …
Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 2 RU 79/83
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 35, 140, 1ü2; H6, 232, 23";… vgl auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl S H765) sind Personen nach 5 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVG wie Beschäftigte gegen Arbeitsunfall versichert, die dem Halter eines Kraftfahrzeuges auch wenn dieser ein gewerblicher Unternehmer -. - BSG, 15.06.1983 - 9b/8 RU 76/81
Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 2 RU 79/83
Mit dem LSG ist der Senat der Auffassung, daß in tatsächlicher Hinsicht ein Unterschied zu dem vom BSG durch Urteil vom-15. Juni 1983 - 9b/8 RU 76/81 - entschiedenen Rechtsstreit besteht.
- LSG Thüringen, 27.12.2018 - L 1 U 858/17
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - …
Rn. 26 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach diesen Grundsätzen auch eine Tätigkeit als Pannenhelfer zu einer Versicherung als "Wie-Beschäftigter" führen kann (vgl. BSG, Urteile vom 25.01.73, 2 RU 55/71; vom 30.10.74, 2/8 RU 100/73; vom 13.12.84, 2 RU 79/83, vom 27.11.85, 2 RU 37/84; LSG, Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2010, L 2 U 2211/09). - LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 6 U 5225/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - …
Rn. 28 Nach der st. Rspr. des BSG setzt § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII voraus, dass es sich um eine mehr oder weniger vorübergehende, ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen zu dienen bestimmende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen tatsächlich geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (so zu § 537 Nr. 10 RVO schon BSG, Urteil vom 28.05.1957 - 2 RU 150/55 - juris, zu § 539 Abs. 2 RVO z. B. BSG, Urteil vom 13.12.1984 - 2 RU 79/83 - juris, fortgesetzt für § 2 Abs. 2 SGB VII z. B. in Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - juris).Nicht erforderlich ist, dass ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt (BSG, Urteil vom 13.12.1984 a. a. O.).
- BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit - Versicherungstechnische …
Deshalb kann es dahinstehen, ob es - wie das LSG meint - tatsächlich dem erforderlichen wirklichen oder wenigstens mutmaßlichen Willen der Beigeladenen zu 1. entsprochen hätte (s BSGE 57, 262, 265;… Brackmann aaO S 475s), daß die Ehefrau als Außenstehende anstelle ihres Ehemannes wie eine Beschäftigte der Beigeladenen zu 1. für diese außerhalb des Betriebes die Kleidung gereinigt hätte.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - L 10 U 245/16
Unfallversicherungsrecht; Hilfe beim Anschieben eines PKW; Wie-Beschäftigter; …
Rn. 54 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach diesen Grundsätzen auch eine Tätigkeit als Pannenhelfer zu einer Versicherung als "Wie-Beschäftigter" führen kann (vgl BSG, Urteile vom 25.01.73, 2 RU 55/71; vom 30.10.74, 2/8 RU 100/73; vom 13.12.84, 2 RU 79/83,und vom 27.11.85, 2 RU 37/84; LSG-Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2010, L 2 U 2211/09). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 41/17
Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Einführungsseminar zu einem Freiwilligen …
Dass die Klägerin kein Gehalt, sondern gemäß Nr. 4.6 der Vereinbarung lediglich ein Taschengeld und einen Verpflegungskostenzuschuss erhalten sollte, ändert hieran nichts, weil es nicht zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses gehört, dass die Tätigkeit überhaupt gegen Entgelt ausgeübt wird (BSGE 57, 262 ). - LSG Baden-Württemberg, 20.11.2014 - L 6 U 2808/13 § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII setzt voraus, dass es sich um eine mehr oder weniger vorübergehende, ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen zu dienen bestimmende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen tatsächlich geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (BSG, Urteil vom 28.05.1957 - 2 RU 150/55 - juris; BSG, Urteil vom 13.12.1984 - 2 RU 79/83 - juris; BSG, Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - juris).
Der Versicherungsschutz ist also grundsätzlich auch bei sogenannten Gefälligkeitsleistungen nicht ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 28.05.1957 - 2 RU 150/55 - juris; BSG, Urteil vom 07.03.1969 - 2 RU 181/65 - juris; BSG, Urteil vom 25.01.1973 - 2 RU 55/71 - juris; BSG, Urteil vom 25.01.1973 - 2 RU 216/72 - juris; BSG, Urteil vom 30.04.1979 - 8a RU 38/78 - juris; BSG, Urteil vom 13.12.1984 - 2 RU 79/83 - juris).
- LSG Thüringen, 19.10.2023 - L 1 U 631/22
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …
Rn. 35 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach diesen Grundsätzen auch eine Tätigkeit als Pannenhelfer zu einer Versicherung als "Wie-Beschäftigter" führen kann (vgl. BSG, Urteile vom 25. Januar 1973, 2 RU 55/71; vom 30. Oktober 1974, 2/8 RU 100/73; vom 13. Dezember 1984, 2 RU 79/83, vom 27. November 1985, 2 RU 37/84; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. August 2010, L 2 U 2211/09). - LSG Baden-Württemberg, 04.08.2010 - L 2 U 2211/09 Hierfür hat das BSG bereits entschieden, dass Personen, die dem Halter eines Kraftfahrzeuges - auch wenn dieser ein gewerblicher Unternehmer ist (BSGE 46, 232) - bei der Behebung einer Panne helfen, wie Beschäftigte gegen Arbeitsunfall versichert sind (BSG Urteil v. 13.12.1984 - 2 RU 79/83).
- LSG Sachsen, 01.08.2019 - L 6 U 91/17
Kein Versicherungsschutz eines Schülers in der gesetzlichen Unfallversicherung …
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