Rechtsprechung
| BSG, 22.09.1966 - 2 RU 82/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherter Personenkreis - Meldepflicht - Zeitpunkt der Antragstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 25, 214
- DB 1966, 1816
Wird zitiert von ... (10)
- BSG, 08.12.1988 - 2 RU 15/88
Verfahrensrüge - Beiladung - Versicherungsträger - Leistungspflicht
Damit ist die Grundvoraussetzung des § 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO mangels einer Meldepflicht nach dem AFG (§ 132 AFG) oder dem BSHG (s § 18 BSHG) nicht erfüllt, wie der Senat mehrfach entschieden (BSGE 25, 214, 215, und 36, 39, 41; s auch BT-Drucks 10/6772 S 25) und das LSG richtig erkannt hat.Der Weg zum Arbeitsamt zu dem Zweck, sich arbeitslos zu melden und damit Maßnahmen nach dem AFG auszulösen, ist vielmehr noch dem unversicherten Bereich privater Entscheidung zuzurechnen (BSGE 25, 214, 216).
Das gilt von vornherein für die Absicht des Klägers, sich arbeitslos zu melden (§ 105 AFG), die, wie oben dargelegt, grundsätzlich im Bereich der privaten, unversicherten Entschließungen des Arbeitslosen liegt (s BSGE 25, 214, 216, wovon auch BSGE 51, 213 ausgeht).
- BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94
Unfallversicherung - Weg zum Arbeitsamt
Damit ist der Arbeitslose bereits dann meldepflichtig, wenn er Alg beantragt hat, und zwar unabhängig davon, ob Leistungen gezahlt werden oder nicht, zB weil der Anspruch ruht (s BSGE 25, 214, 216; 36, 39, 40; KassKomm-Ricke, § 539 RVO RdNr 15;… Brackmann aaO S 472r; Gagel, Arbeitsförderungsgesetz, § 132 RdNr 11). - BSG, 27.02.1981 - 8a RU 108/79
Ende des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsberatung - Arbeitloser - …
Die Vorinstanzen haben ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) könne die als Grundlage des Unfallversicherungsschutzes nach 5 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO erforderliche Meldepflicht nicht für einen Zeitraum angenommen werden, in dem weder Arbeitslosigkeit vorliege noch Anspruch auf Alg erhoben werde (BSGE 25, 214).In BSGE 25, 214 bestand wegen der bejahten Meldepflicht kein Anlaß, auf 5 539 Abs. 2 BVG einzugehen.
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14 …
Denn die Meldepflicht setzt weder dies noch überhaupt voraus, dass der materiell-rechtliche Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet ist (so schon BSG, Urteil vom 22. September 1966 - 2 RU 82/62 - BSGE 25, 214). - LSG Hessen, 22.02.1989 - L 3 U 1394/87
Unfallversicherung; Arbeitsloser; Wegeunfall; Antrag; Arbeitslosengeld; …
Danach sind Arbeitslose bereits dann meldepflichtig, wenn sie Alg beantragt haben, unabhängig davon, ob die Leistung später bewilligt oder abgelehnt wird (BSGE 25, 214; 36, 39;… Gagel, Kommentar zum AFG, Rdnr. 11 zu § 132 und Rdnr. 1 zu § 165).Rn. 21 Soweit die Beklagte im angefochtenen Bescheid den zur Rückgabe eines Antragsvordrucks für Alg unternommenen Weg eines meldepflichtigen Arbeitslosen zum Arbeitsamt ohne weiteres dem Weg zur Arbeitslosmeldung und Antragstellung gleichstellt und wie diesen als eigenwirtschaftliche Betätigung wertet, verkennt sie, daß Arbeitslose, die sich zum Arbeitsamt begeben, um sich dort arbeitslos zu melden und Leistungen zu beantragen, der Meldepflicht noch nicht unterliegen, sondern erst die Rechtsgrundlage dafür schaffen und deshalb nach § 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO nicht versichert sind (BSGE 25, 214; 36, 39;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, Bd. II, S. 472 s unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
- BSG, 20.03.1981 - 8a RU 8/80
Unfallversicherungsschutz - Mitgliedschaft eines Unternehmers - Entschädigung …
Der Ausschluß dieser Arbeitssuche von der gesetzlichen Unfallversicherung beruht, ebenso wie auch der Ausschluß des weges zur Arbeitslosmeldung (vgl hierzu BSGE 25, 214; 56, 39), letzten Endes auf der Erwägung des Gesetzgebers, daß der Entschluß des Arbeitnehmers, Vorbereitungshandlungen für ein neues Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, erst mit der Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt - und der sich daran sowie an den Anspruch auf Arbeitslosengeld knüpfenden Meldepflicht (% 559 Abs. 1 Nr. 4 BVD) bei. - BSG, 29.05.1973 - 2 RU 97/71
Kein Unfallversicherungsschutz des Beziehers einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf …
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22° September 1966 (BSG 25, 214, 215 = SozR Nr° 1 zu $ 557 a RVO aF) die Auffassung zum Ausdruck gebracht, der Wortlaut des Gesetzes zwinge zu der Auslegung, daß der UV-Schutz von dem Bestehen einer Meldepflicht abhängig ist und deshalb ein Arbeitsloser zB auf dem Weg zur Arbeitslosmeldung noch nicht unter Versicherungsschutz steht (vglo ua auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, l"-7° Auflo, So 472 s ffo)° An dieser Auffassung ist festzuhalten" Die Entscheidung des Senats betraf zwar einen Fall, der noch nach den Vorschriften der s"ä 537 a Nr, ; EVOiVm545 a RVGin der Fassung, des. - BSG, 08.12.1988 - 2 RU 47/87 unter Versicherungsschutz (BSGE 25, 214, 215).
- LSG Hessen, 28.09.1978 - L 3 U 426/78
Aufsuchen des Arbeitsamtes; Antrag auf Arbeitslosenhilfe
Das BSG, dem sich der Senat bereits angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 27.11.1968 - L-3/U-889/68 -), hat wiederholt entschieden, der Gesetzeswortlaut zwinge zu der Auslegung, daß der Unfallversicherungsschutz von dem Bestehen der Meldepflicht abhängig ist, sie aber erst nach Erhebung des Leistungsantrages entsteht (vgl. BSG, Urt. v. 22.9.1966 - 2 RU 82/62 - in E 25, 214; 29.5.1972 - 2 RU 97/71 - in E 36, 39). - LSG Hessen, 17.03.1971 - L 3 U 882/69 H. unterlag damit nicht gemäß § 179 AVAVG der Meldepflicht beim Arbeitsamt H. Das Sozialgericht hat den Begriff der "Meldepflicht" in einer nicht mit Wortlaut und Sinn des § 539 Abs. 1 Nr. 4 RVO zu vereinbarenden Weise ausgelegt und sich dabei zu Unrecht auf das Urteil des BSG vom 22. September 1966, 2 RU 82/62, BSG 25, 214, berufen.
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